Mäharbeiten am Grünstreifen

Auto beschädigt – öffentliche Hand muss zahlen

31.10.2013 von Renate Oettinger
Wird ein Fahrzeug beim Befahren einer Bundesstraße von Steinen beschädigt, die bei Mäharbeiten hochgeschleudert werden, haftet das entsprechende Bundesland für den Schaden.
Beim Rasenmähen muss man aufpassen, dass Gegenstände anderer Personen nicht beschädigt werden.
Foto: fotolia.com/Horticulture

Im zu verhandelnden Fall muss das Land eine Autofahrerin entschädigen, deren Fahrzeug auf einer Bundesstraße von durch Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine beschädigt worden ist. Die Autofahrerin war mit ihrem Pkw auf einer Bundesstraße unterwegs gewesen. Am Straßenrand mähten zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei den anliegenden Grünstreifen mit Freischneidern. Die bei den Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine beschädigten das vorbeifahrende Fahrzeug.

Die Fahrerin erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz – und bekam Recht. Das Gericht entschied, dass das Land zwar Grünstreifen an den Bundesstraßen mähen müsse. Dabei muss es jedoch dafür sorgen, dass bei Mäharbeiten das Hochschleudern von Steinen möglichst vermieden wird.

Da ein Ausweichen der Fahrzeuge nicht möglich war, wäre zum Schutz insbesondere das Aufstellen einer mobilen Schutzwand aus Kunststoffplanen möglich gewesen, erläutern die Arag-Experten die Ausführungen des Gerichts (BGH, Az.: III ZR 250/12). (oe)

Quelle: www.arag.de

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