Bankkonten auch in Luxemburg, Österreich und anderen EU-Ländern nicht mehr sicher

15.03.2006
Deutsche Finanzämter können seit dem 2.2.2006 auch Konten in Luxemburg, Österreich und anderen EU-Staaten aufspüren und Kontenbewegungen feststellen, darauf weist das Finanz-Onlineportal Steuerrat24 hin.

Seit dem 1.4.2005 können Finanzämter mittels Kontenabrufverfahren erfahren, bei welchen Banken in Deutschland die Bürger Konten und Depots unterhalten und dann bei diesen Banken gezielt nach Kontenständen und Kontenbewegungen nachforschen. Bei aller Aufgeregtheit um diese Kontrollmöglichkeit blieb in der Öffentlichkeit völlig unbemerkt, dass eine entsprechende Regelung jetzt sogar europaweit gilt: Deutsche Finanzämter können seit dem 2.2.2006 auch Konten in Luxemburg, Österreich und anderen EU-Staaten aufspüren und Kontenbewegungen feststellen, darauf weist das Finanz-Onlineportal Steuerrat24 hin.

Das sind die neuen Regelungen:

Erste Stufe: Auf Anfrage eines EU-Staates muss jeder andere EU-Mitgliedstaat Auskunft geben, ob eine Person bei einer gebietsansässigen Bank Konten unterhält und - wenn dies der Fall ist - die entsprechenden Daten übermitteln. Gemeldet werden auch Konten, für die die Person nur eine Vollmacht hat. Um diese Konten aufspüren zu können, ist jeder Staat verpflichtet, hierzu geeignete Regelungen zu schaffen.

Ein solches Auskunftsersuchen ist allerdings nur zulässig, wenn gegen eine Person ein Strafverfahren - auch ein Steuerstrafverfahren - läuft, das mit Freiheitsstrafe in beiden Staaten bedroht ist.

Zweite Stufe: Werden aufgrund der genannten Abfrage Konten bekannt, muss auf Anfrage jeder EU-Mitgliedstaat zu diesen Konten Angaben machen über die Bankgeschäfte und Kontenbewegungen, die in einem bestimmten Zeitraum abgewickelt wurden. Außerdem müssen sämtliche zugehörigen Konten mitgeteilt werden, von denen Überweisungen kamen und an die Überweisungen erfolgten. Ob gegen diese Personen ein Ermittlungsverfahren läuft, spielt keine Rolle. So lassen sich Bewegungen des Geldes von einem Konto zu einem anderen nachvollziehen und auf diese Weise noch andere Konten aufspüren.

Dritte Stufe: Schließlich wird eine Maßnahme neu eingeführt, die bisher noch in keinem Rechtsakt über die Rechtshilfe in Strafsachen vorgesehen ist: Die Steuerfahnder eines EU-Staates können die anderen EU-Mitgliedstaaten ersuchen, Konten für einen bestimmten künftigen Zeitraum zu überwachen und die Kontenbewegungen mitzuteilen. Die praktischen Einzelheiten der Überwachung sollen von den betreffenden Staaten geklärt werden. Da viele Staaten aus technischen und juristischen Gründen keine Kontenüberwachungen in Echtzeit vornehmen können, ist eine periodische Auskunftserteilung möglich, so auch in Deutschland.

Fazit: Aufgrund dieser neuen Rechtsgrundlage steht wohl fest, dass es verlässliche Steueroasen in Europa nicht mehr gibt. Das "Protokoll zum EU-Rechtshilfeübereinkommen" haben inzwischen 14 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. In Österreich beispielsweise gilt das Gesetz bereits seit dem 3.7.2005. Momentan wird die Regelung noch nicht in Luxemburg angewandt, wird aber auch dort in Kürze umgesetzt werden.

Weitere Einzelheiten zu der neuen Regelung lesen Sie bei www.steuerrat24.de. (mf)