Rechtliche und steuerliche Fallstricke vermeiden

Bei 3D-Druckern auf Schutzrechte Dritter achten

10.03.2015 von Renate Oettinger
Vor dem Einstieg ins Geschäft mit dem dreidimensionalen Drucken sollten Händler Rat in den drei Dimensionen Recht, Steuern und Finanzierung einholen, sagen Alexander Littich und Julia Hanke.

Vom Gebäudemodell über den Maschinenbau bis zur Medizintechnik: 3D-Drucker können verschiedenste Werkstücke und Produkte produzieren. Sie eröffnen eine neue Ära der Fertigungstechnik und damit neue Geschäftschancen, bergen aber die Gefahr rechtlicher Probleme. Vor dem Einstieg ins Geschäft mit dem dreidimensionalen Drucken sollten Unternehmer deshalb Rat in den drei Dimensionen Recht, Steuern und Finanzierung einholen.

Das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz sind in Deutschland genau geregelt.
Foto: M. Schuppich - Fotolia.com

In höchster Qualität sorgen heute herkömmliche Drucker für eine zweidimensionale Datenausgabe und bedrucken Papier mit Texten, Grafiken oder Bildern. Eine noch größere Qualität bringen 3D-Drucker: Sie produzieren dreidimensional und verwenden für die Datenausgabe nicht Papier, sondern Materialien wie etwa Kunststoffe, aus denen sie Schicht für Schicht einzelne Werkstücke zusammensetzen. Gesteuert wird der Prozess von einem Softwareprogramm. Die neuen Drucker halten in immer mehr Branchen Einzug. Sie stellen inzwischen Ziegelsteine und Betonteile mit dem richtigen Ersatzwerkstoff her; aus Fleisch wurde bereits der erste Burger gedruckt.

Weltweit lokale Verfügbarkeit

Das Innovative liegt in der weltweiten lokalen Verfügbarkeit: Wo ein Produkt gebraucht wird, dort kann es im Prinzip gedruckt werden. Bislang werden Werkstücke gegossen oder gefräst und dann je Verwendungszweck an ihren Einsatzort transportiert. Das ist jetzt nicht mehr erforderlich, weil nur noch Daten via Internet zum Standort des 3D-Druckers übertragen werden müssen. So kann ein Kreuzfahrtschiff ein für einen Passagier benötigtes medizinisches Hilfsmittel oder ein Flugzeugträger ein bestimmtes Ersatzteil direkt an Bord drucken, wenn die Daten von den Produzenten gesendet werden. Gerade diese bedarfsnahe und ortsunabhängige Anwendung macht die 3D-Drucker für Einzelanfertigungen oder kleinere Stückmengen in Handwerk, Gewerbe und Industrie interessant. Schon länger greifen die Luftfahrt- und die Automobilindustrie darauf zurück. Inzwischen werden in großen Druckmaschinen neben Kunststoffen bereits Metalle wie Titan eingesetzt.

Doch so attraktiv der Einsatz von 3D-Druckern auch ist: "Ihre Verbreitung kann Probleme mit dem Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz schaffen", sagt Dr. Daniel Kabey, Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator bei Ecovis in Nürnberg. Die Probleme drohen bei den Inhabern von Schutzrechten einen gewaltigen Schaden herbeizuführen. Auf rund 100 Milliarden Dollar schätzen Marktforscher die Einbußen allein bis zum Jahr 2018. Weil die 3D-Drucker das Kopieren von Programmen und Vorlagen, die nur aus dem Internet heruntergeladen zu werden brauchen, so einfach machen, müssen die Benutzer exakt auf Schutzrechte Dritter achten. Sonst kann es sich entwickeln wie bei den im Internet entstandenen Tauschbörsen und den CD-Brennern, die gegenüber der Film- und Musikindustrie zu Urheberrechtsverletzungen von nie gekanntem Ausmaß geführt haben.

Übersicht: 3D-Drucker
Viva 3D-Drucker
Auf der CES 2015 in Las Vegas präsentierten die Hersteller viele neue 3D-Drucker. Im Folgenden stellen wir diese und weitere Modelle vor.
PP3DP UP! Mini (649 Euro, bereits erhältlich)
Der UP! Mini von PP3DP verarbeitet ABS- und PLA-Kunststoff im Schmelzschichtungsverfahren und ist bereits seit 2012 auf dem Markt. Konzipiert ist der UP! Mini für Privatanwender und Einsteiger, die kleine Objekte herstellen möchten und einen mobilen 3D-Drucker bevorzugen.
iRapid Black (999 Euro, bereits erhältlich)
Auch der iRapid Black ist schon einige Monate auf dem Markt und mit seinen kompakten Abmessungen in erster Linie für die Schreibtische von Heimanwendern konzipiert. Kleine bis mittelgroße Objekte können mit dem Black realisiert werden.
Pearl Freesculpt EX-2 Basic (ab 899 Euro, bereits erhältlich)
Freesculpt EX-2 Basic heißt der erschwingliche 3D-Drucker von Pearl. Er arbeitet bei Bedarf mit zwei Druckdüsen gleichzeitig und ermöglicht so die Erschaffung komplexerer und auch zweifarbiger Objekte. Neben ABS- und PLA-Kunststoff verarbeitet der Freesculpt EX-2 unter anderem auch PVA- und Nylon-Filamente.
Felix 3.0 Dual Extruder (ab 1099 Euro, bereits erhältlich)
Felix Printers bietet seinen Felix 3.0 wahlweise als Bausatz oder fertig montiertes Gerät an. Mit der optionalen Dual Extruder-Technik kommt ein zweiter Druckkopf zum Einsatz, der wasserlösliches Stützmaterial beifügt und Nutzern die Realisation komplexerer Objekte ermöglichen soll. Der Felix 3.0 kann wahlweise als Standalone-Gerät oder mit einem PC verwendet werden. In letzterem Fall kommt eine kostenlose Open-Source-Software zum Einsatz.
Aleph Objects Lulzbot mini (1350 Dollar, umgerechnet ca. 1170 Euro))
Der Lulzbot mini von Aleph Objects befindet sich momentan noch in Entwicklung und wurde auf der CES 2015 erstmals präsentiert. Er soll sich vor allem durch seine Material-Vielfalt auszeichnen: Neben PLA und ABS verarbeitet er zum Beispiel auch Polyester oder Polycarbonat. Dank seiner Open-Source-Hardware ermöglicht der Lulzbot mini Privatanwendern ab Ende Januar 2015 auch die Programmierung eigener Upgrades.
Conrad Renkforce RF 1000 (ab 1499 Euro, bereits erhältlich)
Bereits seit Ende 2013 bietet Conrad Electronic seinen 3D-Printer Renkforce RF 1000 als Bausatz oder auch fertig montiert an. Als Einsatzbereich sieht man beim Hersteller den Hobby- und Modellbau. Demnächst soll für den RF 1000 auch ein Gravier- und Fräsadapter zur Verfügung stehen.
XYZ Printing Nobel 1.0 (1499 Dollar, umgerechnet ca. 1300 Euro) )
Mit seinem Nobel 1.0 (rechts im Bild) sorgte XYZ Printing auf der CES in Las Vegas für Aufsehen. Der 3D-Printer ist einer der ersten bezahlbaren 3D-Drucker, die auf UV-Lasertechnik setzen. Diese soll gewährleisten, dass auch Privatanwender Objekte mit enorm hohem Detailgrad erschaffen können. Interessenten müssen sich allerdings noch bis zum dritten Quartal 2015 gedulden.
XYZ Printing 3D Food Printer (ca. 2000 Dollar, umgerechnet ca. 1730 Euro))
Ein weiteres CES-Highlight 2015 war der ebenfalls von XYZ vorgestellte Food Printer (links im Bild). Dieser stellt aus Schokolade, Teig und ähnlichen Leckereien zum Beispiel Torten- oder Keksdekorationen her. Backen muss man allerdings noch selbst. Zu Markteinführung und Preis des 3D Food Printers gibt es derzeit nur vage Angaben: Der chinesische Hersteller plant mit dem zweiten Quartal 2015, der Preis dürfte dann bei rund 2000 Dollar liegen.
Makerbot Replicator 2X (2963 Euro, bereits erhältlich)
Mit dem Replicator 2X richtet sich Makerbot sowohl an professionelle Anwender, als auch an Hobby-Tüftler. Der 3D-Drucker kann mittelgroße, zweifarbige Objekte herstellen und ist optimiert für den Betrieb mit den hauseigenen ABS-Filamenten. Zudem verspricht der Hersteller professionelle Druckergebnisse durch extrem dünne Schichtauflösung, die keine weitere Nachbearbeitung nötig machen.
Ultimaking Ultimaker 2 Extended (2970 Euro)
Mit dem ab April 2015 erhältlichen Ultimaker 2 Extended richtet sich Hersteller Ultimaking ebenfalls eher an professionelle Nutzer. Der Printer rundet die 3D-Modellfamilie der Niederländer nach oben hin ab und soll sich insbesondere für den Druck größerer Objekte eignen.
Formlabs Form 1+ (3000 Euro, bereits erhältlich)
Formlabs bietet mit dem Form +1 einen 3D-Drucker für private wie professionelle Anwender an, der auf UV-Lasertechnik – auch bekannt unter dem Namen Stereolithografie – setzt. Der Form +1 verarbeitet Kunstharz, das in Kombination mit überarbeiteter Technik ein Garant für „beispiellose Detailtreue und erstklassige Oberflächenstruktur“ sein soll.
Airwolf 3D HDR (4595 Dollar, umgerechnet ca. 3980 Euro) bereits erhältlich)
HDR heißt der 3D-Printer aus dem Hause Airwolf 3D. Die Amerikaner bewerben ihr Produkt in erster Linie mit Cloud-basierter Software, die die Drucker-Steuerung über Mobile Devices ermöglicht. Daneben bietet der HDR auch noch zwei Druckköpfe, ist kompatibel mit mehr als 25 Druckmaterialien und wird inklusive eines Android-Tablets ausgeliefert.
Stratasys Mojo (ab ca. 7000 Euro, bereits erhältlich)
Stratasys bietet mit dem Mojo ein kompaktes 3D-Drucker-Modell an. Dank seiner relativ schlanken Abmessungen sollte der Stratasys Mojo auch auf dem Schreibtisch Platz finden. Der 3D-Printer verarbeitet sogenannten „ABSplus“-Kunststoff, der in neun verschiedenen Farben erhältlich ist.
Voxel8 3D Electronics Printer (9000 Dollar, umgerechnet ca. 7790 Euro)
Der Voxel8 3D-Drucker nimmt eine Sonderstellung im derzeitigen Printer-Portfolio ein, denn es ist das erste Gerät, das elektrische Schaltkreise herstellen kann. Möglich wird das durch die Verwendung von leitfähiger Silbertinte. Der Voxel8 sorgte ebenfalls auf der CES 2015 für Furore und kann bereits vorbestellt werden. Die Auslieferungen sollen Ende 2015 erfolgen.
Stratasys uPrint SE Plus (ca. 15.000 Euro, bereits erhältlich)
Speziell kleinere Unternehmen will Stratasys mit dem Topmodell seiner „Idea“-Serie ansprechen. Der uPrint SE Plus ist für die Erstellung komplexerer, größerer 3D-Modelle geeignet.

Unbefugte Vervielfältigung

Wer eine nicht zur allgemeinen Nutzung ausdrücklich freigegebene Vorlage oder Designsoftware aus dem Internet beschafft und auf Druckern einsetzt, läuft Gefahr, bereits unbefugt zu vervielfältigen. "Dies gilt auch, wenn eine 2D-Vorlage in 3D projiziert wird", so Wirtschaftsjurist Kabey, "weil regelmäßig keine Werkeigenschöpfung etwa in Form einer freien Benutzung eines von einem Dritten geschaffenen Werkes vorliegt, sondern lediglich eine Kopie oder Umkonvertierung in eine andere Dimension erfolgt." Bereits das bloße Ausdrucken stellt hierbei eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung dar.

Grundsätzlich gibt es drei Problemzonen, innerhalb derer es beim Einsatz von 3D-Druckern schnell zu einer Verletzung des Urheberrechts kommen kann: Durch die Erstellung einer 3D-Vorlage als solche findet oftmals bereits eine erste unbefugte Vervielfältigung statt. Die zweite Fallgruppe folgt sodann durch den Druckvorgang. Und die dritte Fallgruppe bildet jeweils die Verbreitung der Druckvorlage bzw. des Druckerzeugnisses.

Bei Herstellung und Verbreitung von 3D-Druckvorlagen und -Drucken spielen auch der gewerbliche Rechtsschutz, insbesondere das Markenrecht, sowie das Patentrecht und das Designrecht eine Rolle. Dies zu überblicken ist für einen juristischen Laien schwer. Deshalb rät Rechtsanwalt Kabey, immer genau darauf zu achten, ob die Nutzung von Vorlagen und Programmen an bestimmte Bedingungen geknüpft oder ausdrücklich freigestellt ist. Die Lösung liegt in einer Geräteabgabe, die in der Fachwelt inzwischen diskutiert wird und wie schon bei Computern und im Mobilfunkbereich erhoben werden könnte. Diese Vergütungspflicht für Hersteller, Importeure und Händler würde letztlich auf den Kunden abgewälzt, der beim Kauf eines 3D-Druckers eine Nutzungspauschale zahlen müsste.

Vorhaben steuerlich günstig gestalten

"Hier ist frühzeitig guter Rat gefordert", empfiehlt Kabey. Wer in den Markt der 3D-Druckertechnologie einsteigen, damit Handel oder Produktion betreiben will, sollte auf jeden Fall vorher Expertenrat einholen ? in drei Dimensionen: Denn es gilt, rechtliche Fallstricke zu umgehen, die passende Finanzierung zu finden und das Vorhaben steuerlich günstig zu gestalten. Mit dieser Vorbereitung und der richtigen Strategie wird der Weg in die 3D-Zukunft rechtlich, steuerlich und finanziell sicher.

Kontakt und Infos: Alexander Littich, LL.M., ist Rechtsanwalt und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. Julia Hanke ist Expertin für Controlling und Steuern. www.mittelstands-anwaelte.de
c/0 ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podewilstraße 3, 84028 Landshut, Tel: 0871 96216-25, E-Mail: landshut-ra@ecovis.com, Internet: www.ecovis.com/landshut