Regelmäßiger Cannabis-Konsum

Bekifft unterwegs – Führerschein weg

18.06.2009
Die Fahrerlaubnis wird auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten entzogen.

Wer täglich Cannabis zu sich nimmt und das auch zugibt, darf nicht mehr Auto fahren. Die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist nicht nötig, denn die Vermutung, dass der Konsument völlig ungeeignet zum Führen eines Kfz ist, ist nicht widerlegbar. Darauf weist die Haufe-Online-Redaktion (www.haufe.de/recht) hin.

Mit Cannabis wenig Chancen vor Gericht

Die Vertretung eines überzeugten Cannabis-Konsumenten im Vorgehen gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ist schwer bis aussichtslos: Die Vermutung, dass ein Konsument, der sich regelmäßig der Droge bedient, nicht geeignet zum Führen eines Kfz ist, kann nämlich nicht widerlegt werden. Auch nicht durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten.

Das Argument, erst durch Einholung eines solchen Gutachtens könne geklärt werden, ob dem Mandanten die Fahreignung fehle, wird bei Richtern daher auf Granit stoßen. So geschehen auch in einem kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall: Ein Mann hatte bei einer Verkehrskontrolle zugegeben, seit längerer Zeit nahezu täglich Cannabis zu nehmen. Seine Klage hatte keinen Erfolg.

Der Kläger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen; ein toxikologisches Gutachten ergab, dass er Cannabis konsumierte. Daraufhin entzog ihm die Stadt Baden-Baden im Juli 2005 die Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung, da er die Einnahme von Cannabis nicht vom Führen eines Kraftfahrzeuges trenne.

Keine Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, dass von seiner Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erst nach Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgegangen werden dürfe. Seine Klage blieb ohne Erfolg, und zwar aus folgenden Gründen:

- Gemäß § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

- Nach Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung fehlt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis.

Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung: Was ist regelmäßiger Cannabiskonsum?

Das Bundesverwaltungsgericht hat auch mit Blick auf die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung entschieden, dass ein regelmäßiger Cannabiskonsum im Sinne dieser Regelung jedenfalls bei täglicher oder nahezu täglicher Einnahme von Cannabis vorliegt. Diese Voraussetzung war nach den Feststellungen des Berufungsgerichts beim Kläger erfüllt.

(BVerwG, Urteil v. 26.2.2009, 3 C 1/08)

Hintergrund

Die Forderung der Cannabis-Anhänger, den Konsum des "sanften Rauschmittels" zu legalisieren, ist beim Gesetzgeber bisher ungehört verhallt. Entsprechend hart sind Vorschriften und auch Gerichte, wenn es um den Konsum der verbotenen Droge im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr geht. Hier sehen die Vorschriften eindeutig vor, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis fehlt. Die Folge: der Verlust der Fahrerlaubnis für bekennerfreudige Konsumenten. (oe)

Quelle: www.haufe.de