Sprache der Kunden sprechen

Bilanzbuchhalter sind bezahlbare Berater für KMUs

17.07.2013
Angesichts von Basel III müssen viele Mittelständler ihre Finanz- und Geschäftsdaten auf den Prüfstand stellen. Als bezahlbare Berater kommen Bilanzbuchhalter und Controller in Betracht, sagt Prof. Gabriele Schäfer.

Unternehmensberater haben in der mittelständischen Wirtschaft oft keinen allzu guten Ruf. Sie gelten als überteuert und praxisfremd. Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf im Mittelstand sprunghaft an, registriert der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Im Zuge von Basel III benötigen immer mehr Unternehmen professionelle Unterstützung, um ihr Rechnungswesen und Controlling zu optimieren. Besonders groß ist der Handlungsbedarf bei kleinen Unternehmen und Existenzgründern.

"Viele Firmenchefs kleinerer Unternehmen haben keinen exakten Überblick über die Wirtschaftskraft ihres Unternehmens", sagt Prof. Dr. Gabriele Schäfer, Ansprechpartnerin für den BVBC-Arbeitskreis Rating/KMU. "Finanzdaten erfordern eine genaue Analyse, denn sie bergen viele erfolgskritische Informationen." Nur mit aussagekräftigen Geschäftsdaten haben Unternehmen die Chance auf eine Kreditbewilligung zu vergleichsweise günstigen Konditionen. Gleichzeitig benötigt die Geschäftsführung dringlicher denn je exakte Auswertungen, um in dynamischen Märkten die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Oft fällt es Firmen schwer, den passenden Unternehmensberater zu finden. Denn "Unternehmensberater" darf sich hierzulande jeder nennen, die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Schnell stehen die Beratungsqualität und die Honorarsumme im Missverhältnis. Bilanzbuchhalter und Controller bieten eine qualifizierte Beratung zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.

Viele Kleinunternehmen leiden daran, dass sich die Anstellung eines eigenen Bilanzbuchhalters oder Controllers mangels Auslastung nicht lohnt. Hier stellen selbstständige Bilanzbuchhalter und Controller eine sinnvolle Alternative dar. Als versierte Kaufleute können sie schon in vergleichsweise geringem Umfang dazu beitragen, die Betriebsführung auf professionelle Beine zu stellen. "Da sie vorrangig operativ tätig sind, haben sie einen genauen Blick für die realwirtschaftlichen Probleme eines Unternehmens", betont Prof. Dr. Schäfer vom BVBC. Sie analysieren die Zahlen des externen Rechnungswesens, bewerten den Zustand des Unternehmens und leiten sinnvolle Maßnahmen ab.

Akademisierte Beratung wenig gefragt

"Eine akademisierte Beratung von oben herab ist im Mittelstand selten gefragt", stellt BVBC-Expertin Prof. Dr. Schäfer heraus. "Ein Mittelständler erwartet, dass der Berater ihn versteht und seine Sprache spricht." Ziel sind konkrete Lösungen für operative Probleme. Genau das können Bilanzbuchhalter und Controller leisten. (oe)
Die Autorin Prof. Dr. Gabriele Schäfer ist Ansprechpartnerin für den BVBC-Arbeitskreis Rating/KMU.
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC), www.bvbc.de

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Firmenwagen
Die Überlassung eines Firmenwagens ist immer dann lohnsteuerfrei, wenn der Arbeitnehmer den Wagen nur für solche Fahrten nutzen darf (Überwachung eines Nutzungsverbotes in den Lohnunterlagen dokumentieren), für die Reisekosten anfallen. Hat der Arbeitnehmer eine Garage zum Abstellen des Firmenwagens angemietet und ersetzt der Arbeitgeber die monatlich anfallende Miete, ist dieser Ersatz steuerfrei, wenn das Abstellen des Firmenwagens in der Garage ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgt.
Fortbildung
Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen sind immer dann steuerfrei, wenn die Maßnahmen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Das heißt: Das Ziel der Weiterbildungsmaßnahme muss ganz klar lauten, die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen zu erhöhen. Eine Weiterbildungsmaßnahme als Belohnung ist dagegen nicht steuerfrei.
Geschenke
Geschenke, genannt Sachbezüge, sind steuerfrei, wenn der Vorteil für den Arbeitnehmer höchstens 44 Euro pro Kalendermonat beträgt. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze (nicht Freibetrag). Das heißt: Wurde in einem Monat die Grenze von 44 Euro überschritten, sind die gesamten Bezüge der Lohnsteuer zu unterwerfen (nicht nur der Betrag, der über 44 Euro hinausgeht).
Kindergarten
Beiträge für Kindergärten und andere vergleichbare Einrichtungen, in denen nichtschulpflichtige Kinder tagsüber betreut und versorgt werden, können Arbeitgeber steuerfrei gewähren. Dies gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Einrichtungen.