BSA stoppt Raubkopien von deutschen und internationalen Online-Händlern

13.03.2007
Gefälschte Software mit original Upgrade sollte Kunden täuschen.

Im Kampf gegen Verkäufer von illegaler Software haben die BSA bzw. ihre Mitglieder Einstweilige Verfügungen gegen fünf Online-Anbieter erwirkt. Drei von ihnen sind in Deutschland tätig, die übrigen beiden stammen aus den USA und Großbritannien.

Die Händler hatten auf verschiedene Arten entweder raubkopierte Computerprogramme vertrieben, gefälschte Registrierungskarten als Lizenzen verkauft oder einzelne Produktbestandteile als vollständige Produkte ausgegeben. Die BSA führt aktuell eine weltweite Initiative zum Schutz von Endkunden und Anwendern vor betrügerischen Softwarehändlern im Internet durch.

Masche Nummer 1: Identfälschungen
In dem ersten Fall, den die BSA im Zuge ihrer aktuellen Ermittlungsarbeit behandelt, wurde gegen einen Online-Händler wegen zwei Arten der Softwarepiraterie eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Zum einen hatte der Händler sogenannte "Identfälschungen" von Office-Produkten vertrieben. Dabei handelte es sich um industriell gepresste eins-zu-eins Kopien, nicht um selbst gebrannte Datenträger.

Masche Nummer 2: Aus eins mach viele

Zum anderen hatte der Händler so genannte "Produktmanipulationen" verkauft. Dabei werden Bestandteile von echten Softwareprodukten einzeln oder zusammen mit anderen, zum Teil sogar gefälschten Bestandteilen angeboten.

"Gerade bei besonders günstigen Angeboten sollten Kunden die erhaltene Ware überprüfen und bei Zweifeln an der Echtheit an den Hersteller senden", erklärt Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa der BSA. "Obwohl dies von der Rechtsprechung seit Jahren untersagt wird, gibt es immer noch Händler, die Originalprodukte auseinander nehmen und die Datenträger, Handbücher, Lizenzverträge, Echtheitszertifikate, manchmal sogar die bloßen Umverpackungen einzeln als Lizenz verkaufen. Häufig werden fehlenden Bestandteile durch Fälschungen ersetzt. So werden aus einem Original bis zu fünf manipulierte Produkte."

Masche Nummer 3: Vollversions-Bundles
Zwei weitere Händler hatten illegale Produkte zusammen mit echten Upgrade-Versionen als so genannte "Vollversions-Bundles" verkauft. Bei diesen "Bundles" werden ältere Vorversionen eines aktuellen Computerprogramms, welche zum Bezug eines Upgrades berechtigen, zusammen mit entsprechenden Upgrade-Versionen im Paket verkauft. Im vorliegenden Fall lieferten die betrügerischen Online-Händler ihren Kunden allerdings keine originalen Vorversionen, sondern lediglich raubkopierte Datenträger. Diese Variante wurde beispielsweise bei gefälschten Kopien des Programms "Adobe Photoshop 6.0 OEM" zusammen mit authentischen "Adobe Creative Suite CS2" Upgrades eingesetzt, die für einen Bruchteil des Werts einer echten Originalversion verkauft wurden.

Masche Nummer 4: Nur ein Stück Papier
Einer dieser beiden Händler war bei Testkäufen einer besonders arbeitssparenden Strategie überführt worden, um illegale Produkte zu verbreiten. Er hatte ein weiteres "Vollversions-Bundle" angeboten, dann den echten Upgrades aber gar keinen Datenträger mit der Vorversion beigefügt, sondern lediglich eine gefälschte Registrierkarte mit der Seriennummer einer Vorversion. Mittels dieser wurde den Kunden die Installation des Upgrades ohne Vollversion zwar technisch ermöglicht. Der Erwerb einer bloßen Registrierkarte berechtigt aber nicht zur Nutzung eines Computerprogramms, insbesondere dann nicht, wenn das Programm selbst und alle anderen Bestandteile nicht mitgeliefert werden. Sie stellt damit auch keine upgradefähige Vorgängerlizenz dar.

Weltweite Initiative der BSA gegen betrügerische Online-Händler

Die aktuellen Aktivitäten sind Teil einer weltweiten Initiative der BSA gegen Online-Händler raubkopierter Software. Zahlreiche Ermittlungen in europäischen und globalen Märkten werden derzeit bearbeitet. Dabei sind die Ergebnisse trotz des schwierigen Umfelds ermutigend.

Beim Fall des US-amerikanischen Onlinehändlers handelte es sich um einen Anbieter, der über 20 verschiedene Sites unter anderem Kopien von Adobe, McAfee, Microsoft und Symantec-Produkten vertrieb. Ein britischer Websitebetreiber, der ins Visier der BSA gekommen war, handelte schließlich mit Kopien von Autodesk-Software. Im Jahr 2006 hat die BSA zudem Onlineauktionen von über 20.000 Softwareprodukten im Wert von 17 Millionen US-Dollar gestoppt.

"Gewerbliche Raubkopierer verfügen oft über großes rechtliches Fachwissen, das sie gezielt einsetzen, um ihre Kunden zu täuschen: diesen wird vorgetäuscht, dass sie ein legales Hintertürchen zu einer verbilligten Vollversion benutzen. Häufig erwerben die Kunden aber nichts anderes als eine Raubkopie oder wertloses Papier", erklärt Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt der Business Software Alliance. "Die BSA hat zusammen mit ihren Mitgliedern in den vergangenen Monaten aktiv daran gearbeitet, illegale Online-Händler zu stoppen. Dabei geht es uns sowohl um den Schutz der Anwender als auch um den Schutz des geistigen Eigentums unserer Mitglieder. Der Erfolg gibt uns Recht: Dank der Zusammenarbeit mit den Herstellern und auch den einschlägigen Handelsplattformen sind zahlreiche der genannten Fälschungen fast völlig vom Markt verschwunden." (mf)