Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unerwünschte Werbe-Mails

19.01.2007
Absendern von unerwünschten Spam-Mails droht künftig ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.

Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet. Danach müssen sich Inhalt und Herkunft einer E-Mail-Werbung künftig bereits aus der Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben.

Wer den kommerziellen Charakter einer E-Mail verschleiert, kann hingegen mit einem Bußgeld belangt werden. Die meisten Spam-Mails werden allerdings aus dem Ausland verschickt und fallen nicht unter deutsche Gesetzgebung. (Macwelt/ wl)