Große Panne

Bundeswehr verkauft Laptops mit Geheim-Informationen

08.07.2019 von Panagiotis Kolokythas
Die Bundeswehr hat gebrauchte Laptops verkauft, auf denen sich noch als geheim eingestufte Informationen befanden.

Die Bundeswehr hat gebrauchte Laptops verkauft, auf denen vorher allerdings nicht alle gespeicherten Informationen gelöscht worden waren. Die Käufer der Geräte kamen dadurch in den Besitz von Informationen, die als geheim eingestuft werden. Darunter eine vollständige Anleitung für das Raketenwerfer-Waffensystem Mars zur "Bekämpfung von weichen und halbharten Flächenzielen". Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Die gebrauchten Bundeswehr-Laptops wurden über die Verwertungsgesellschaft des Bundes (kurz: Vebeg) veräußert, die in Frankfurt und in Berlin ansässig ist. Die Vebeg betreibt diese Online-Plattform, über die gebrauchte Produkte und Fahrzeuge des Bundes, der Länder und auch der Bundeswehr per Ausschreibungen oder Auktionen veräußert werden.

Ein Förster aus Bayern kaufte bei der Vebeg im Jahr 2018 insgesamt vier gebrauchte Laptops, die vorher bei der Bundeswehr im Einsatz waren. Beim ersten Einschalten eines der Geräte stellte er dann fest, dass das Betriebssystem nicht gelöscht worden war. Der Einlog-Bildschirm ließ sich aber schnell überwinden: Der Förster gab als Passwort den Nutzernamen des letzten Benutzers ein und konnte sich damit tatsächlich auf dem Gerät erfolgreich einloggen.

Auf dem Desktop des Geräts fand er dann die Betriebsanleitung für den Raketenwerfer Mars (Mittleres Artillerie-Raketen-System) der laut Angaben der Bundeswehreine autonome Flächenfeuerwaffe ist, die in Verbindung mit "der Lenkrakete auch zur hochpräzisen Bekämpfung von Einzel- und Punktzielen" eingesetzt werden könne. Das Fahrzeug hatte eine Reichweite von 400 Kilometern, wird von drei Soldaten bedient und kann bis zu 12 Raketen innerhalb einer Minute abfeuern.

Die Betriebsanleitung des Raketenwerfers ist nicht für die öffentliche Einsicht zugänglich. Sie wird von der Bundeswehr als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" oder kurz "VS-NfD" eingestuft. Die Geheimhaltungsstufe wird vergeben, wenn - so ist es unter anderem hier auf Wikipedia nachzulesen - "die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann."

Es handelt sich zwar um die niedrigste Geheimhaltungsstufe. Allerdings sind alle Personen, die Zugriff auf solche Informationen haben, dazu verpflichtet, diese Informationen für sich zu behalten und keinen Unbefugten Zugang zu gewähren.

Der Förster meldete seinen Fund umgehend und erhielt die Information, dass bei Geräten, auf denen sich Informationen mit einer Geheimhaltungsstufe befinden, vor der Veräußerung die Festplatten ausgebaut und dann vernichtet werden. Auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung räumte das Verteidigungsministerium allerdings ein, dass es sich nicht um das einzige "Versehen" gehandelt habe. Bereits im Jahr 2016 sei über die Vebeg ein Rechner mit einer ungelöschten Festplatte verkauft worden. Welche Informationen sich darauf befunden haben, ließe sich aber nicht mehr nachvollziehen. Außerdem lassen sich im neuen Fall allein durch die Betriebsanleitung des Mars-Raketenwerfers keine "kritischen Erkenntnisse" ableiten.

Ganz so unkritisch schätzte das Verteidigungsministerium den Fall aber dann doch nicht ein und leitete über die Vebeg einen Rückkauf des Geräts vom Förster ein.