Clearswift informiert mit Rechts-Website

24.02.2005
Als Anbieter von Content Security-Software widmet sich Clearswift jetzt rechtlichen Aspekten seines Produnkts.

Unter Content Security versteht man eine Software, die hauptsächlich dazu dient, ein- und ausgehende E-Mails in Firmen zu überwachen. Dabei überprüft das Programm, welcher Mitarbeiter welche Mails und Attachments verschicken beziehungsweise empfangen darf. Zweck ist es einerseits die Verbreitung von Firmeninterna zu verhindern und andererseits mutwilliges oder versehentliches Einschleppen von Viren, Spam etc. zu vermeiden.

Nun könnte man sich fragen, ob und inwiefern solch eine Software überhaupt zulässig ist. Hat der Arbeitgeber überhaupt die Berechtigung, nach Belieben eine Software zur Internet-Kontrolle einzuführen? Darf dies eventuell sogar ohne das Wissen der Mitarbeiter geschehen? Wo sind die Grenzen beim Einsatz von Content Security-Software? Muss der Betriebsrat seine Zustimmung geben?

Über diese und andere Fragen sowie über Probleme und mögliche Lösungen möchte Clearswift zeitgleich mit dem Beginn der CeBIT ab dem 10. März 2005 auf www.getITright.de informieren. Die offizielle Päsentation sowie detailierte Informationen zum Launch der Rechts-Webseite gibt es auf der Messe selbst am Stand von Clearswift in Halle 7 am Stand A 37. (bb)