Das Duz-Urteil

04.01.1999

HAMM: Führt ein Betrieb die Unternehmensphilosophie ein, daß der dienstliche Umgang der Mitarbeiter untereinander auf die Anrede mit Vornamen und "Du" umgestellt wird, so ist diese neue Umgangsform für alle bindend. Voraussetzung ist allerdings, daß der Betriebsrat diese Anrede mitträgt und der Arbeitnehmer die Du-Form duldet. Wünscht ein Arbeitnehmer erst nach gut zweijähriger widerspruchsloser Duldung die Umstellung auf "Sie", so ist dieses Verhalten widersprüchlich. Eine Klage auf Umstellung in die Sie-Form ist nicht begründet, weil das Duzen jetzt betriebsüblich ist und das Persönlichkeitsrecht dadurch nicht verletzt wird. Der neue Verhaltenskodex ist jetzt von der Belegschaft "verinnerlicht" und als neue Umgangsform akzeptiert worden. Aus dieser Betriebspraxis kann der Arbeitnehmer nicht mehr alleine ausscheren und muß sich deshalb auch weiterhin duzen lassen (Landesarbeitsgericht Hamm, Aktenzeichen 14 Sa 1145/98). (jlp)