Nur noch drei Monate Zeit

Denken Sie jetzt an Ihre Altersversorgung

05.10.2011
Wer sofort handelt, kann sich mit einer Vereinbarung noch 2011 den alten Garantiezins erhalten.

Für neue Versicherungsverträge zur betrieblichen Altersvorsorge wird in Deutschland der Garantiezins ab dem 1. Januar 2012 gesenkt. Sind es bisher noch solide 2,25 Prozent, so muss sich der Vorsorgesparer nach dem Willen des Gesetzgebers ab 2012 mit nur noch 1,75 Prozent zuzüglich Überschussbeteiligung zufrieden geben. Damit sinkt der Garantiezins für Neuverträge seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bereits zum vierten Mal.

Für Angestellte, die bisher noch keine oder keine steuerlich voll ausgeschöpfte, betriebliche Altersversorgung haben, ist nun der beste Zeitpunkt gekommen, ihre "zweite Säule" der Alterssicherung anzupacken.

Angestellte - nicht nur in der IT Wirtschaft - sollten daher sofort handeln, und sich mit einer Vereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung noch in 2011 den alten Garantiezins erhalten. So ganz nebenbei können dabei auch noch Steuern und Sozialabgaben eingespart werden.

Eile ist geboten, da immer auch mit dem Arbeitgeber verhandelt werden muss. Denn obwohl noch zirka ein Jahresquartal zur Vereinbarung einer betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung steht, können sich solche Verhandlungen hinziehen. Außerdem sind bei den Versicherern Abgabefristen einzukalkulieren. Spät im Dezember eingereichte Verträge (oft schon ab der zweiten Dezemberwoche) können dann häufig nicht mehr rechtzeitig von den Versicherern bearbeitet werden. Ein Angestellter kommt in einem solchen Fall gar nicht mehr in den Genuss des derzeit noch gültigen Garantiezinses.

Interview mit Rolf Duben, Bereichsleiter Firmenkunden bei appel insurance brokers gmbh, Mainz

ChannelPartner: Warum glauben Sie, dass die betriebliche Altersvorsorge (bAV) von der IT-Branche in der Breite noch nicht voll angenommen worden ist?

Rolf Duben: Jeder kennt den Spruch "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß." Darüber mag man schmunzeln, doch liegt hierin eine kleine Weisheit für die relativ schwache Verbreitung der bAV - insbesondere in der IT-Landschaft. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass Sie einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV haben. Zusätzlich scheinen viele Arbeitgeber offenbar froh zu sein, wenn Sie nicht auf sie angesprochen werden. Fakt ist, die Verbreitung der bAV im Unternehmen benötigt fast immer einen Antreiber, und das ist idealerweise der Chef selbst, der Betriebsrat oder die Personalabteilung. Die IT-Branche ist in weiten Teilen mittelständisch, meist eher als "Kleine Mittelständische Unternehmung" KMU organisiert. Und hier fehlt oft der Motor, der das bAV-Rad in Schwung bringt und den Gedanken der betrieblichen Altersvorsorge vorantreibt.

Interesse ist gering

ChannelPartner: Woran liegt das Ihrer Meinung nach?

Duben: Vorsorge oder Versicherungen sind thematisch einfach nicht "sxy" genug. Viele Menschen stehen diesen Themen mit großem Abstand gegenüber, obwohl sie deren Bedeutung für ihr Leben und Lebensplanung im Grunde kennen. Es kann aber auch daran liegen, dass der "Erfolgsfall", also der Leistungsbezug, erst in einer zu fernen Zukunft liegt - eben dann, wenn beispielsweise ein Schaden eintritt, oder im Falle der Betriebsrente das vereinbarte Rentenbeginnalter erreicht ist.

ChannelPartner: Ganz konkret, welchen Vorteil hat der Arbeitnehmer in der IT durch die bAV?

Duben: Mitarbeiter, Verantwortliche und Manager in der IT-Branche verdienen oftmals gutes Geld. Zum einen sind sie immer daran interessiert, Steuervorteile auszuschöpfen - andererseits wollen sie ihren Lebensstandard auch im Alter gesichert wissen. Die gesetzliche Altersvorsorge kann hingegen auf Grund des demographischen Wandels künftig nur noch eine Grundversorgung darstellen. Hier entsteht eine gewaltige Lücke zwischen Gehalt und den Leistungen der Gesetzlichen Sozialversicherung.

Die Rente ist zwar sicher, aber sie reicht nicht. Diese viel zitierte Versorgungslücke zwischen im Berufsleben gewohnter und bescheidener Lebenshaltung bei Rentenbezug könnte die bAV ganz oder teilweise schließen. Sie ist für den Arbeitnehmer und Angestellten in der IT ein effizientes Vorsorge-Instrument zur Sicherung seines persönlichen Lebensstandards im Rentenalter. Entscheidet sich der Mitarbeiter oder IT-Verantwortliche bspw. für die Einrichtung einer Entgeltumwandlung, spart er ordentlich Steuern und Sozialabgaben. Hier kommt der Brutto-für-Netto-Effekt voll zum Tragen, der den Aufbau attraktiver Zusatzversorgungen bei minimalen Nettoaufwänden ermöglicht.

Übernahme der Betriebsrentenzusage

ChannelPartner: Was passiert mit den Einzahlungen bei einem Wechsel des Arbeitgebers?

Duben: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die Betriebsrentenzusage aus dem alten Arbeitsverhältnis vom neuen Arbeitgeber einvernehmlich übernommen werden. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein einseitiges Übertragungsrecht seiner Zusage auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers. Die Entgeltumwandlung wird bei Ausscheiden einfach mitgenommen. Der Vertrag kann dann auf den Folgearbeitgeber übertragen oder privat fortgesetzt werden.

ChannelPartner: Welche Modelle gibt es hier, oder welches ist besonders effizient?

Duben: Hoher Beliebtheit erfreut sich aufgrund ihrer Transparenz und einfachem Handling die bereits erwähnte Entgeltumwandlung. Hierbei werden die am höchsten besteuerten Gehaltsbestandteile in einen steuer- und sozialabgabenfreien Versorgungsbeitrag eingesetzt oder umgewidmet. Durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, also nachdem der Rentenbeitrag durch die Versicherung durch Entgeltumwandlung abgezogen wurde, werden erst bei späteren Leistungsbezug Steuern entrichtet - dann aber meist zu einem deutlich günstigeren Steuersatz als zu Aktivzeiten. Die Entgeltumwandlung ist steuerfrei bis zu einem Betrag in der Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung (West), das sind derzeit 220 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar noch weitere 150 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden - diese sind allerdings dann beitragspflichtig im Sinne der Sozialversicherung.

ChannelPartner: Und was hat der Arbeitgeber davon?

Duben: Eine ganze Menge. Die bAV hat heutzutage eine weitaus größere, personalpolitische Funktion als noch vor 25 Jahren. Die Gewinnung von Fach- und Führungskräften wird mit einem attraktiven Angebot zur bAV ebenso unterstützt wie Motivation der Mitarbeiter. Die bAV stärkt auch die Bindung der Angestellten zum Unternehmen und verhindert deren Fluktuation. Die bAV macht das Unternehmen attraktiv, stärkt damit den "Brain-Gain" und wirkt dem "Brain-Drain" entgegen.

Beispiel Entgeltumwandlung: Hier spart auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge ein, die in vielen Fällen an den Mitarbeiter zugunsten seiner Zusatzversorgung über den Betrieb weitergegeben werden.

Garantiezins sinkt zum 1. Januar 2012

ChannelPartner: Warum soll man gerade jetzt eine bAV abschließen?

Duben: Zum kommenden Jahreswechsel hat der Gesetzgeber eine wesentliche Änderung im Bezug auf die Verzinsung der Einlagen beschlossen, mit der er massiv in die Kapitalbildung der bAV eingreift. Ab dem 1. Januar 2012 verringert sich der Garantiezins, der in die Vorsorgeverträge zur bAV eingerechnet ist. Der Zinssatz fällt von derzeit 2,25 Prozent auf dann 1,75 Prozent! Diese Senkung wirkt sich spürbar auf die vertraglich garantierten Leistungen bzw. Renten aus. Somit kommt der Erwirtschaftung von Überschussanteilen eine entsprechend größere Bedeutung zu, damit die gute Gesamtverzinsung möglichst unverändert bleibt oder gar eine "bessere" erreicht wird. Hier kommt es selbstverständlich auf die Wahl des richtigen und natürlich effizientesten Versicherungs-Partners an. Die Zeit drängt also!

ChannelPartner: Warum drängt die Zeit? Es sind doch noch mehr als drei Monate bis zum Jahreswechsel.

Duben: Scheinbar müsste ein Jahresquartal ausreichend sein. Allerdings trifft dies nur für diejenigen zu, die in ihren Unternehmen schon auf ein bestehendes System der betrieblichen Altersvorsorge treffen. Meist sind dies Unternehmen mit einer gewissen Größe, in denen Personalabteilung und/oder Betriebsrat die bAV forcieren. Die Mitarbeiter kommen hier definitiv schneller zu "Ihrem" bAV-Vertrag, weil das Thema betriebliche Altersvorsorge bereits im Unternehmen verankert ist. Anders sieht es für all jene aus, die in kleineren Unternehmen tätig sind, in denen noch kein Versorgungswerk existiert. Hier muss mit den möglichen Win-Win-Effekten der bAV bei den Arbeitnehmern Überzeugungsarbeit geleistet und insbesondere die Geschäftsleitung, gegebenenfalls der Betriebsrat sowie die Personalleitung gewonnen werden. Und dies braucht eben Zeit. Fließt bis dahin sprichwörtlich zu viel Wasser den Rhein hinunter, ist der Stichtag schnell verpasst.

Zahlenbeispiel:

Ein 30-jähriger Arbeitnehmer (verheiratet; 1 Kind; kirchensteuerpflichtig; gesetzlich krankenversichert; Wohnort Bayern; Bruttogehalt 3.000.- Euro) wandelt per 1.12.2011 monatlich 220 Euro zugunsten einer bAV um. Hierfür erhält er zum gesetzlichen Rentenbeginnalter 67 eine lebenslange Garantierente von 505 Euro monatlich, inkl. Überschuss nach heutigem Stand und unterstellter BBG-Dynamik von 2,5 % voraussichtlich 1.186 Euro. Wahlweise kann statt der lebenslangen Rente ein einmaliges Kapital i.H.v. 311.612 Euro inkl. Überschuss gewählt werden.

(Angebot der Allianz Lebensversicherungs-AG; Tarif R2IPV mit Überschussverwendung Tarifbonus und Zusatzrente)

Interessant: Trotz monatlichem Bruttolohnverzicht von 220 Euro beträgt der tatsächliche Nettoaufwand für den Arbeitnehmer in diesem Beispiel lediglich 108 Euro.

Weitere Informationen und Kontakt:

Rolf Duben, Bereichsleiter Firmenkunden bei appel insurance brokers gmbh, Mainz, Tel.: 06131-61727-18, E-Mail: rolf.duben@appel-ib.de, Internet: www.appel-ib.de