DGAP-Adhoc: AT&S Hauptversammlung verlängert Ermächtigung zum Aktienrückkauf
03.07.2008
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Hauptversammlung/Aktienrückkauf
03.07.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die 14. ordentliche Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie und
Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) vom 3. Juli 2008 hat beschlossen,
die durch Beschluss der dreizehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3.
Juli 2007 zu Punkt 9. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 18
Monaten ab Beschlussfassung erteilte Ermächtigung - soweit diese noch nicht
ausgeübt wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien zu
widerrufen.
Gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben,
wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie EUR 1,1 nicht
unterschreiten und EUR 110,-- nicht überschreiten darf.
Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder zur Durchführung
des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Stock-Option-Programmes der Gesellschaft
zu verwenden.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand hat somit heute dementsprechend beschlossen, von dieser
Ermächtigung Gebrauch zu machen und den Rückkauf eigener Aktien
fortzusetzen. AT&S kann damit innerhalb der nächsten 30 Monate im Ausmaß
von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals rückkaufen. Per 30. Juni 2008 hält
AT&S 2.577.412 eigene Aktien; das entspricht 9,95% des Grundkapitals bzw.
einem anteiligen Betrag von EUR 2.835.153,20.
Der Aktienrückkauf wird über Xetra und entsprechend der
Durchführungsverordnung (EG) 2273/2003 abgewickelt.
Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Gesellschaft
regelmäßig auf ihrer Homepage unter www.ats.net (Investoren) berichten.
Weiters wurde in der 14. ordentlichen Hauptversammlung beschlossen, den
Vorstand zu ermächtigen, gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1
(eins) b Aktiengesetz für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung,
sohin bis einschließlich 3. Juli 2013 (dritten Juli zweitausenddreizehn),
mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung die erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft auch auf
andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
veräußern, insbesondere zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen oder
als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben
oder sonstigen Vermögenswerten oder von Beteiligungen an Gesellschaften,
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder sonstigen Vermögenswerten und
hierbei - sofern erforderlich - das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 65
Abs 1b iVm §§ 169 bis 171 AktG auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz
oder in Teilen ausgeübt werden.
Zudem wurde im Zuge der 14. ordentlichen Hauptversammlung eine Dividende in
der Höhe von EUR 0,34 pro Aktie beschlossen. Ex-Tag ist der 7. Juli 2008,
ausbezahlt wird die Dividende am 25. Juli 2008.
Mit dieser Meldung werden auch die Meldepflichten der
Veröffentlichungsverordnung erfüllt.
Die Ergebnisse des ersten Quartals von AT&S werden am 24. Juli 2008
präsentiert.
Weitere Informationen:
AT&S Austria Technologie und Systemtechnik AG
Hans Lang, IRO
Tel. +43-1-68300-9259, E-Mail: h.lang@ats.net, www.ats.net
03.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Österreich
Telefon: +43 (1) 3842200-0
Fax: +43 (1) 3842200-216
E-Mail: info@ats.net
Internet: www.ats.net
ISIN: AT0000969985
WKN: 922230
Börsen: Auslandsbörse(n) Wien
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Hauptversammlung/Aktienrückkauf
03.07.2008
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die 14. ordentliche Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie und
Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) vom 3. Juli 2008 hat beschlossen,
die durch Beschluss der dreizehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3.
Juli 2007 zu Punkt 9. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 18
Monaten ab Beschlussfassung erteilte Ermächtigung - soweit diese noch nicht
ausgeübt wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien zu
widerrufen.
Gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben,
wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie EUR 1,1 nicht
unterschreiten und EUR 110,-- nicht überschreiten darf.
Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder zur Durchführung
des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Stock-Option-Programmes der Gesellschaft
zu verwenden.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand hat somit heute dementsprechend beschlossen, von dieser
Ermächtigung Gebrauch zu machen und den Rückkauf eigener Aktien
fortzusetzen. AT&S kann damit innerhalb der nächsten 30 Monate im Ausmaß
von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals rückkaufen. Per 30. Juni 2008 hält
AT&S 2.577.412 eigene Aktien; das entspricht 9,95% des Grundkapitals bzw.
einem anteiligen Betrag von EUR 2.835.153,20.
Der Aktienrückkauf wird über Xetra und entsprechend der
Durchführungsverordnung (EG) 2273/2003 abgewickelt.
Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Gesellschaft
regelmäßig auf ihrer Homepage unter www.ats.net (Investoren) berichten.
Weiters wurde in der 14. ordentlichen Hauptversammlung beschlossen, den
Vorstand zu ermächtigen, gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1
(eins) b Aktiengesetz für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung,
sohin bis einschließlich 3. Juli 2013 (dritten Juli zweitausenddreizehn),
mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung die erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft auch auf
andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
veräußern, insbesondere zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen oder
als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben
oder sonstigen Vermögenswerten oder von Beteiligungen an Gesellschaften,
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder sonstigen Vermögenswerten und
hierbei - sofern erforderlich - das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 65
Abs 1b iVm §§ 169 bis 171 AktG auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz
oder in Teilen ausgeübt werden.
Zudem wurde im Zuge der 14. ordentlichen Hauptversammlung eine Dividende in
der Höhe von EUR 0,34 pro Aktie beschlossen. Ex-Tag ist der 7. Juli 2008,
ausbezahlt wird die Dividende am 25. Juli 2008.
Mit dieser Meldung werden auch die Meldepflichten der
Veröffentlichungsverordnung erfüllt.
Die Ergebnisse des ersten Quartals von AT&S werden am 24. Juli 2008
präsentiert.
Weitere Informationen:
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Hans Lang, IRO
Tel. +43-1-68300-9259, E-Mail: h.lang@ats.net, www.ats.net
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Fax: +43 (1) 3842200-216
E-Mail: info@ats.net
Internet: www.ats.net
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