DGAP-Adhoc: Operatives Ergebnis (EBIT) im dritten Quartal voraussichtlich durch Einfuhrzölle aufgrund eines Finanzgerichtsurteils als Einmaleffekt in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro belastet
28.09.2009
Kontron AG / Sonstiges
28.09.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Eching bei München, den 28. September 2009. Kontron AG verliert eine
zollrechtliche Klage. Nach einer heute mitgeteilten Entscheidung des
Finanzgerichts München ist ein Teil der Kontron Embedded Computer Module
für die zurückliegenden Jahre als zollpflichtig deklariert worden. Der
einmalige Aufwand für die letzten drei Jahre beläuft sich auf bis zu 3
Millionen Euro, die das operative Ergebnis vor Steuern des dritten Quartals
belasten werden. Der Betrag wurde bereits in den vergangenen 12 Monaten
sukzessive abgeführt, so dass keine weitere Zahlung, d.h. kein
Liquiditätsabfluss erfolgt. Im Hinblick auf das laufende Verfahren wurde
der logistische Ablauf umgestellt, so dass aus diesem Vorgang kein weiterer
Aufwand zu erwarten ist.
Investor Relations: Für weitere Informationen:
Gaby Moldan Dr. Udo Nimsdorf
Kontron AG Engel & Zimmermann AG
Oskar-von-Miller-Str. 1, Agentur für Wirtschaftskommunikation
85386 Eching Schloss Fußberg, Am Schlosspark 15,
Tel:08165/77212, Fax08165/77222 82131 Gauting
Tel: 089-89 35 633,
Fax: 089-89 39 84 29
Email: Gaby.Moldan@kontron.com Email: info@engel-zimmermann.de
28.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kontron AG
Oskar-von-Miller-Str. 1
85386 Eching
Deutschland
Telefon: 08165-77-225
Fax: 08165-77-222
E-Mail: martin.przybyla@kontron.com
Internet: www.kontron.com
ISIN: DE0006053952
WKN: 605395
Indizes: TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, München, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Eching bei München, den 28. September 2009. Kontron AG verliert eine
zollrechtliche Klage. Nach einer heute mitgeteilten Entscheidung des
Finanzgerichts München ist ein Teil der Kontron Embedded Computer Module
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einmalige Aufwand für die letzten drei Jahre beläuft sich auf bis zu 3
Millionen Euro, die das operative Ergebnis vor Steuern des dritten Quartals
belasten werden. Der Betrag wurde bereits in den vergangenen 12 Monaten
sukzessive abgeführt, so dass keine weitere Zahlung, d.h. kein
Liquiditätsabfluss erfolgt. Im Hinblick auf das laufende Verfahren wurde
der logistische Ablauf umgestellt, so dass aus diesem Vorgang kein weiterer
Aufwand zu erwarten ist.
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