DGAP-HV: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung
09.06.2010
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
09.06.2010 08:51
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einberufung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der AT&S Austria
Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 7. Juli
2010, 10.00 Uhr im Congress Leoben, Hauptplatz 1, A-8700 Leoben
Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net öffentlich übertragen.
Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstandes; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des Lageberichtes und Corporate Governance Berichts sowie des
Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom
1. April 2009 bis zum 31. März 2010 (2009/10) mit dem Bericht des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. April 2009 bis zum 31. März
2010 (2009/10) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2009/10
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2009/10.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2009/10.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/10.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010/11.
7. Bericht des Vorstandes über den Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3
AktG.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 174 Abs 2
AktG bis 6. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
100.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auszugeben, alle
Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverhältnis der
Wandelschuldverschreibungen festzusetzen sowie das Bezugsrecht der
Aktionäre auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen
ausgeübt werden.
10. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu
EUR 14.245.000,-- durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 Stück neuer, auf
Inhaber lautender Stückaktien zur Gewährung von Bezugs- oder
Umtauschrechten an die Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen und
Feststellung der Erfordernisse gemäß § 160 Abs 2 AktG, über die
Ermächtigung des Vorstandes, die weiteren Einzelheiten der bedingten
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen und über die
Ermächtigung des Aufsichtsrates Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung
nehmen in gleicher Weise, wie die zum Zeitpunkt der Ausgabe an der
Börse gehandelten Aktien am Gewinn teil.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 6. Juli
2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 14.245.000,--,
allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem
oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen
und die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabekurs,
Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der
Bezugsrechte etc) mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur
Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 in § 3
(Veröffentlichungen und Mitteilungen) Abs 2 und in § 4 (Grundkapital)
Absatz 5 sowie in § 22 (Allgemeines) Abs 3 bis Abs 11.
13. Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der vierzehnten
ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 9. der
Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab
Beschlussfassung erteilten Ermächtigung - soweit diese noch nicht
ausgeübt wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien, unter
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben,
wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie EUR 1,10 nicht
unterschreiten und EUR 110,-- nicht überschreiten darf sowie über die
Ermächtigung des Vorstandes, die erworbenen eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder zur Durchführung
des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Stock-Option-Programmes der
Gesellschaft zu verwenden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen
der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
14. Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der vierzehnten
ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 10. der
Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von fünf Jahren erteilten
Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt wurde - zur Veräußerung
eigener Aktien, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß
§ 65 Abs 1 b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung,
sohin bis einschließlich 6. Juli 2015, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern,
insbesondere zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern,
leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes / der
Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens oder von allenfalls ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen, zur Einziehung, als Gegenleistung für den
Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten,
für die Veräußerung im Wege eines Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens,
und zu jedem sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und
hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis
171 AktG auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen
ausgeübt werden
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab
heute bzw. spätestens ab 16. Juni 2010 folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009/10,
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 13 und 14,
- die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6
und 8 sowie die Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände
vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4
AktG,
- Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG,
- Bericht des Vorstandes gemäß § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft in 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, während der
Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus
werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im
'Amtsblatt zur Wiener Zeitung' veröffentlicht.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
Hauptversammlung sind spätestens ab 16. Juni 2010 außerdem auch auf der
Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren >
Veranstaltungen > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren
Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch
gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Aufgrund des Aktienrechts-Änderungsgesetzes (AktRÄG) 2009 findet die
Regelung in § 22 der Satzung über die Hinterlegung von Aktien als
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung keine Anwendung. An
ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen in § 111 AktG. Die
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
09.06.2010 08:51
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einberufung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der AT&S Austria
Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 7. Juli
2010, 10.00 Uhr im Congress Leoben, Hauptplatz 1, A-8700 Leoben
Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net öffentlich übertragen.
Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstandes; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des Lageberichtes und Corporate Governance Berichts sowie des
Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom
1. April 2009 bis zum 31. März 2010 (2009/10) mit dem Bericht des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. April 2009 bis zum 31. März
2010 (2009/10) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2009/10
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2009/10.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2009/10.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/10.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010/11.
7. Bericht des Vorstandes über den Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3
AktG.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 174 Abs 2
AktG bis 6. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
100.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auszugeben, alle
Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverhältnis der
Wandelschuldverschreibungen festzusetzen sowie das Bezugsrecht der
Aktionäre auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen
ausgeübt werden.
10. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu
EUR 14.245.000,-- durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 Stück neuer, auf
Inhaber lautender Stückaktien zur Gewährung von Bezugs- oder
Umtauschrechten an die Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen und
Feststellung der Erfordernisse gemäß § 160 Abs 2 AktG, über die
Ermächtigung des Vorstandes, die weiteren Einzelheiten der bedingten
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen und über die
Ermächtigung des Aufsichtsrates Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung
nehmen in gleicher Weise, wie die zum Zeitpunkt der Ausgabe an der
Börse gehandelten Aktien am Gewinn teil.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 6. Juli
2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 14.245.000,--,
allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem
oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen
und die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabekurs,
Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der
Bezugsrechte etc) mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur
Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 in § 3
(Veröffentlichungen und Mitteilungen) Abs 2 und in § 4 (Grundkapital)
Absatz 5 sowie in § 22 (Allgemeines) Abs 3 bis Abs 11.
13. Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der vierzehnten
ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 9. der
Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab
Beschlussfassung erteilten Ermächtigung - soweit diese noch nicht
ausgeübt wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien, unter
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben,
wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie EUR 1,10 nicht
unterschreiten und EUR 110,-- nicht überschreiten darf sowie über die
Ermächtigung des Vorstandes, die erworbenen eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder zur Durchführung
des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Stock-Option-Programmes der
Gesellschaft zu verwenden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen
der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
14. Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der vierzehnten
ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 10. der
Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von fünf Jahren erteilten
Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt wurde - zur Veräußerung
eigener Aktien, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß
§ 65 Abs 1 b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung,
sohin bis einschließlich 6. Juli 2015, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern,
insbesondere zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern,
leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes / der
Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens oder von allenfalls ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen, zur Einziehung, als Gegenleistung für den
Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten,
für die Veräußerung im Wege eines Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens,
und zu jedem sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und
hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis
171 AktG auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen
ausgeübt werden
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab
heute bzw. spätestens ab 16. Juni 2010 folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009/10,
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 13 und 14,
- die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6
und 8 sowie die Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände
vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4
AktG,
- Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG,
- Bericht des Vorstandes gemäß § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft in 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, während der
Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus
werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im
'Amtsblatt zur Wiener Zeitung' veröffentlicht.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
Hauptversammlung sind spätestens ab 16. Juni 2010 außerdem auch auf der
Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren >
Veranstaltungen > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren
Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch
gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Aufgrund des Aktienrechts-Änderungsgesetzes (AktRÄG) 2009 findet die
Regelung in § 22 der Satzung über die Hinterlegung von Aktien als
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung keine Anwendung. An
ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen in § 111 AktG. Die
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