DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.10.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
14.09.2011
DGAP-HV: MOBOTIX AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
21.10.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
14.09.2011 / 15:15
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MOBOTIX AG
Winnweiler-Langmeil
ISIN: DE0005218309
WKN: 521830
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der
am Freitag, den 21. Oktober 2011, um 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaiserstraße, 67722
Winnweiler-Langmeil,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
ein.
Tagesordnung
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 30. Juni 2011, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das
Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
'https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2011
zur Verfügung'.
Zu diesem Tagessordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung
über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor.
2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni
2011 in Höhe von EUR 21.804.364,18 wird für eine
Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 1,50 je Aktie, mithin EUR
6.635.721,00 verwendet. Die Einstellung in die Gewinnrücklage beträgt
EUR 0,00 und der Gewinnvortrag somit EUR 15.168.643,18.
Die von der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms bis
zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) erworbenen 23.349
eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Der hierauf
entfallende rechnerische Gewinnanteil wird auf neue Rechnung
vorgetragen. Dies gilt auch, soweit sich die Anzahl
nicht-dividendenberechtigter Aktien zwischen dem Zeitpunkt der
Einberufung und dem Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern sollte.
3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 wird
Entlastung erteilt.
4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
wird Entlastung erteilt.
5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30.
September 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung
Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011
bestellt.
6 Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit
Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung in Verbindung
mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 und 101 Absatz 1 und 2 AktG aus drei
von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des
Aufsichtsrats wieder zu wählen und folgenden Beschluss zu fassen:
a) Herr Dr. Thomas Hoch, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker,
Dreieich-Buchschlag
b) Herr Prof. Dr. Rainer Gerten, Dipl.-Informatiker, Neuhofen
c) Herr Ulrich Putsch, Dipl.-Ingenieur, Rockenhausen
werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bis zur
Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird,
mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum
30. September 2015 beschließt.
Aufgrund der Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder sind auch die
Ersatzmitglieder neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt der
Hauptversammlung daher vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden
Aufsichtsratsmitgliedern
(a) Frau Sabine Hinkel, Personalleitung, Höringen
(b) Herrn Willi A. Fallot-Burghardt, Bank- und Versicherungskaufmann,
Kaiserslautern
zu deren Ersatzmitgliedern zu bestellen. Sie treten in der
aufgeführten Reihenfolge an die Stelle ausscheidender, von der
Hauptversammlung zu wählender Aufsichtsratsmitglieder. Dies gilt
jedoch nicht für den Fall, dass statt eines vorzeitig ausscheidenden
Mitglieds ein Mitglied gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung in den
Aufsichtsrat entsandt wird. Sie erlangen ihre Stellung als
Ersatzmitglieder (in der aufgeführten Reihenfolge) zurück, wenn sie
vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Herr Dr. Thomas Hoch bekleidet bei folgenden in- und ausländischen
Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien:
? Sysgo AG, Mainz (Aufsichtsratsmitglied)
? Ice Age Ice AG, Maintal (Aufsichtsratsvorsitzender)
? iTAC Software AG, Montabaur (Aufsichtsratsmitglied)
? Toplink GmbH, Darmstadt (Beiratsvorsitzender)
Herr Ulrich Putsch bekleidet bei folgenden in- und ausländischen
Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien:
? BRAIN Biotechnology Research and Information Network AG, Zwingenberg
(Aufsichtsratsvorsitzender)
? igr AG, Rockenhausen (Aufsichtsratsvorsitzender)
7 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln, einen Aktiensplit und entsprechende
Satzungsänderungen
Der Börsenpreis der MOBOTIX-Aktie ist seit dem Börsengang erheblich
gestiegen. Um die Attraktivität der MOBOTIX-Aktie insbesondere auch
für Privatanleger weiter zu erhöhen, soll das Grundkapital der
Gesellschaft im Verhältnis 1:3 neu eingeteilt und so die Anzahl der
Aktien verdreifacht werden (Aktiensplit). Mit dieser Verdreifachung
der Aktienanzahl wird die einzelne Aktie 'leichter', wodurch die
Liquidität der MOBOTIX-Aktie erhöht werden soll.
Derzeit beträgt das Grundkapital der MOBOTIX AG gemäß § 4 Abs. 1 der
Satzung EUR 4.423.814,00 und ist eingeteilt in 4.423.814 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Da der auf die einzelne
Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital gemäß § 8 Abs.
3 Satz 3 AktG EUR 1,00 nicht unterschreiten darf, soll das
Grundkapital vor dem Aktiensplit zunächst im Wege einer
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien um
EUR 8.847.628,00 auf EUR 13.271.442,00 erhöht werden, wodurch sich der
anteilige Betrag der Stückaktien am Grundkapital auf EUR 3,00 je
Stückaktie erhöht. Mit Wirksamwerden der Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln soll das Grundkapital in 13.271.442 Stückaktien
neu eingeteilt werden. Durch diese Neueinteilung des Grundkapitals
wird eine Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 3,00 in drei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00 geteilt.
Die Neueinteilung des Grundkapitals im Wege des Aktiensplits wird sich
auch auf die Höhe der zukünftigen Dividende je Stückaktie auswirken.
Die Regelung der variablen dividendenabhängigen Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder in § 11 Abs. 1 der Satzung soll daher
entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des
Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§
207 ff. AktG) von EUR 4.423.814,00 durch Umwandlung eines Betrags von
EUR 8.847.628,00 der in der nachstehend bezeichneten Bilanz der
Gesellschaft ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital um EUR
8.847.628,00 auf EUR 13.271.442,00 erhöht. Der Kapitalerhöhung wird
der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft
zum 30. Juni 2011 zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem
DGAP-HV: MOBOTIX AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
21.10.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
14.09.2011 / 15:15
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MOBOTIX AG
Winnweiler-Langmeil
ISIN: DE0005218309
WKN: 521830
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der
am Freitag, den 21. Oktober 2011, um 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaiserstraße, 67722
Winnweiler-Langmeil,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
ein.
Tagesordnung
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 30. Juni 2011, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das
Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
'https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2011
zur Verfügung'.
Zu diesem Tagessordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung
über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor.
2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni
2011 in Höhe von EUR 21.804.364,18 wird für eine
Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 1,50 je Aktie, mithin EUR
6.635.721,00 verwendet. Die Einstellung in die Gewinnrücklage beträgt
EUR 0,00 und der Gewinnvortrag somit EUR 15.168.643,18.
Die von der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms bis
zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) erworbenen 23.349
eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Der hierauf
entfallende rechnerische Gewinnanteil wird auf neue Rechnung
vorgetragen. Dies gilt auch, soweit sich die Anzahl
nicht-dividendenberechtigter Aktien zwischen dem Zeitpunkt der
Einberufung und dem Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern sollte.
3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 wird
Entlastung erteilt.
4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
wird Entlastung erteilt.
5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30.
September 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung
Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011
bestellt.
6 Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit
Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung in Verbindung
mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 und 101 Absatz 1 und 2 AktG aus drei
von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des
Aufsichtsrats wieder zu wählen und folgenden Beschluss zu fassen:
a) Herr Dr. Thomas Hoch, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker,
Dreieich-Buchschlag
b) Herr Prof. Dr. Rainer Gerten, Dipl.-Informatiker, Neuhofen
c) Herr Ulrich Putsch, Dipl.-Ingenieur, Rockenhausen
werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bis zur
Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird,
mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum
30. September 2015 beschließt.
Aufgrund der Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder sind auch die
Ersatzmitglieder neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt der
Hauptversammlung daher vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden
Aufsichtsratsmitgliedern
(a) Frau Sabine Hinkel, Personalleitung, Höringen
(b) Herrn Willi A. Fallot-Burghardt, Bank- und Versicherungskaufmann,
Kaiserslautern
zu deren Ersatzmitgliedern zu bestellen. Sie treten in der
aufgeführten Reihenfolge an die Stelle ausscheidender, von der
Hauptversammlung zu wählender Aufsichtsratsmitglieder. Dies gilt
jedoch nicht für den Fall, dass statt eines vorzeitig ausscheidenden
Mitglieds ein Mitglied gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung in den
Aufsichtsrat entsandt wird. Sie erlangen ihre Stellung als
Ersatzmitglieder (in der aufgeführten Reihenfolge) zurück, wenn sie
vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Herr Dr. Thomas Hoch bekleidet bei folgenden in- und ausländischen
Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien:
? Sysgo AG, Mainz (Aufsichtsratsmitglied)
? Ice Age Ice AG, Maintal (Aufsichtsratsvorsitzender)
? iTAC Software AG, Montabaur (Aufsichtsratsmitglied)
? Toplink GmbH, Darmstadt (Beiratsvorsitzender)
Herr Ulrich Putsch bekleidet bei folgenden in- und ausländischen
Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien:
? BRAIN Biotechnology Research and Information Network AG, Zwingenberg
(Aufsichtsratsvorsitzender)
? igr AG, Rockenhausen (Aufsichtsratsvorsitzender)
7 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln, einen Aktiensplit und entsprechende
Satzungsänderungen
Der Börsenpreis der MOBOTIX-Aktie ist seit dem Börsengang erheblich
gestiegen. Um die Attraktivität der MOBOTIX-Aktie insbesondere auch
für Privatanleger weiter zu erhöhen, soll das Grundkapital der
Gesellschaft im Verhältnis 1:3 neu eingeteilt und so die Anzahl der
Aktien verdreifacht werden (Aktiensplit). Mit dieser Verdreifachung
der Aktienanzahl wird die einzelne Aktie 'leichter', wodurch die
Liquidität der MOBOTIX-Aktie erhöht werden soll.
Derzeit beträgt das Grundkapital der MOBOTIX AG gemäß § 4 Abs. 1 der
Satzung EUR 4.423.814,00 und ist eingeteilt in 4.423.814 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Da der auf die einzelne
Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital gemäß § 8 Abs.
3 Satz 3 AktG EUR 1,00 nicht unterschreiten darf, soll das
Grundkapital vor dem Aktiensplit zunächst im Wege einer
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien um
EUR 8.847.628,00 auf EUR 13.271.442,00 erhöht werden, wodurch sich der
anteilige Betrag der Stückaktien am Grundkapital auf EUR 3,00 je
Stückaktie erhöht. Mit Wirksamwerden der Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln soll das Grundkapital in 13.271.442 Stückaktien
neu eingeteilt werden. Durch diese Neueinteilung des Grundkapitals
wird eine Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 3,00 in drei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00 geteilt.
Die Neueinteilung des Grundkapitals im Wege des Aktiensplits wird sich
auch auf die Höhe der zukünftigen Dividende je Stückaktie auswirken.
Die Regelung der variablen dividendenabhängigen Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder in § 11 Abs. 1 der Satzung soll daher
entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des
Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§
207 ff. AktG) von EUR 4.423.814,00 durch Umwandlung eines Betrags von
EUR 8.847.628,00 der in der nachstehend bezeichneten Bilanz der
Gesellschaft ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital um EUR
8.847.628,00 auf EUR 13.271.442,00 erhöht. Der Kapitalerhöhung wird
der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft
zum 30. Juni 2011 zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem
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