DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.10.2010 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
20.09.2010
DGAP-HV: MOBOTIX AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.10.2010 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
20.09.2010 / 15:54
=--------------------------------------------------------------------
MOBOTIX AG
Winnweiler-Langmeil
ISIN: DE0005218309
WKN: 521830
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2010
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der
am Donnerstag, den 28. Oktober 2010, um 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaiserstraße, 67722
Winnweiler-Langmeil
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2010
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2010, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr zum 30. Juni
2010.
Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2010
zur Verfügung.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen,
unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hätte, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010
Wie im vorangegangenen Jahr soll auch in diesem Geschäftsjahr
1 Euro pro Aktie ausgeschüttet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2009 bis zum
30. Juni 2010 in Höhe von EUR 13.617.084,12 wird für eine
Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 4.423.814,00 verwendet.
Die Einstellung in die Gewinnrücklage beträgt EUR 0,00 und der
Gewinnvortrag somit EUR 9.193.270,12.
Die von der Gesellschaft im Rahmen ihres
Aktienrückkaufprogramms im Umfang von bis zu 15.000 Aktien bis
zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) erworbenen
eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr zum 30. Juni
2010 wird Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr zum 30.
Juni 2010 wird Entlastung erteilt.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 30. Juni
2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung
Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts zum 31.
Dezember 2010 bestellt.
6. Satzungsänderung zur Umstellung des Geschäftsjahres
Zum Zweck der Optimierung betrieblicher Abläufe bei der
MOBOTIX AG soll der Geschäftsjahresanfang vom 1. Juli auf den
1. Oktober eines Jahres verlegt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird mit Wirkung ab dem 1.
Oktober 2011 geändert und beginnt ab diesem Zeitpunkt am 1.
Oktober eines Jahres und endet am 30. September des
Folgejahres. Das am 1. Juli 2011 beginnende Geschäftsjahr ist
ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 30. September 2011.
§ 1 Abs. 3 der Satzung (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) wird
geändert und wie folgt neu gefasst:
'(3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt
mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2011 am 1. Oktober eines jeden
Jahres und endet am 30. September des darauf folgenden
Jahres. Die Periode vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September
2011 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.'
7. Satzungsänderung zur Änderung der Zusammensetzung
des Vorstands
Aufgrund des Unternehmenswachstums soll die Möglichkeit
geschaffen werden, die Anzahl der Vorstandsmitglieder zu
erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung (Zusammensetzung des Vorstands)
wird geändert und wie folgt neu gefasst:
'Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei und
höchstens vier Personen."
8. Satzungsänderung zur Übertragung des
Entsendungsrechts von Herrn Dr. Ralf Hinkel auf die Dr. Ralf
Hinkel Holding GmbH
Aufgrund der Übertragung der unmittelbaren Beteiligung an der
MOBOTIX AG von Herrn Dr. Hinkel persönlich auf die Dr. Ralf
Hinkel Holding GmbH, die durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in diesem Zusammenhang von der
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines
Angebots gemäß dem WpÜG befreit worden ist, soll auch das in
der Satzung geregelte Entsenderecht in den Aufsichtsrat von
Dr. Ralf Hinkel auf die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH
übertragen werden, um diesbezüglich Gleichlauf zu erreichen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
§ 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Satzung (Zusammensetzung,
Amtsdauer des Aufsichtsrats) wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
'Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH hat, solange
sie selbst und/oder eine von ihr beherrschte (§ 17 AktG)
oder unter ihrer Leitung stehende (§ 18 AktG) Gesellschaft
insgesamt mehr als 25 % der Aktien der Gesellschaft hält,
das nicht übertragbare Recht, ein Mitglied in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Das
Entsendungsrecht kann der Gesellschaft gegenüber nur durch
eine durch ihre Geschäftsführung unterzeichnete Erklärung an
den Vorstand und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, aus der
sich das zu entsendende Mitglied des Aufsichtsrats ergibt,
ausgeübt werden.'
9. Weitere Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes
zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Nachdem die ordentliche Hauptversammlung am 30. September 2009
erste Anpassungen der Satzung an das am 1. September 2009 in
Kraft getretene ARUG vorgenommen hat, werden nun - aufgrund
der im letzten Jahr mit der Gesetzesänderung gesammelten
Erfahrungen - weitere Anpassungen vorgeschlagen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu
beschließen:
a) Der bisherige Wortlaut von § 3 der Satzung
(Bekanntmachungen, Informationen) wird zu § 3 Abs. 1 und es
wird folgender Abs. 2 neu eingefügt:
'(2) Die Übermittlung von Mitteilungen nach §§ 125, 128 AktG
ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der
Vorstand ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese
Informationen auch auf anderem Wege zu versenden.'
b) § 13 Abs. 4 Satz 2 der Satzung (Recht zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts) wird wie folgt neu gefasst:
'Die Einzelheiten werden zusammen mit der Einberufung der
Hauptversammlung, in der auch Erleichterungen hinsichtlich
der Form der Vollmacht und ihres Nachweises bestimmt werden
können, bekannt gemacht. § 135 AktG bleibt unberührt.'
10. Satzungsänderung zur Anpassung der Vergütung des
Aufsichtsrats
Aufgrund des Unternehmenswachstums sowie der Anforderungen an
eine gute Corporate Governance soll eine Erweiterung der AR
Vergütung um einen variablen Bestandteil erfolgen.
DGAP-HV: MOBOTIX AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.10.2010 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
20.09.2010 / 15:54
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MOBOTIX AG
Winnweiler-Langmeil
ISIN: DE0005218309
WKN: 521830
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2010
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der
am Donnerstag, den 28. Oktober 2010, um 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaiserstraße, 67722
Winnweiler-Langmeil
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2010
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2010, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr zum 30. Juni
2010.
Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2010
zur Verfügung.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen,
unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hätte, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010
Wie im vorangegangenen Jahr soll auch in diesem Geschäftsjahr
1 Euro pro Aktie ausgeschüttet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2009 bis zum
30. Juni 2010 in Höhe von EUR 13.617.084,12 wird für eine
Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 4.423.814,00 verwendet.
Die Einstellung in die Gewinnrücklage beträgt EUR 0,00 und der
Gewinnvortrag somit EUR 9.193.270,12.
Die von der Gesellschaft im Rahmen ihres
Aktienrückkaufprogramms im Umfang von bis zu 15.000 Aktien bis
zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) erworbenen
eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr zum 30. Juni
2010 wird Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr zum 30.
Juni 2010 wird Entlastung erteilt.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 30. Juni
2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung
Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011
und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts zum 31.
Dezember 2010 bestellt.
6. Satzungsänderung zur Umstellung des Geschäftsjahres
Zum Zweck der Optimierung betrieblicher Abläufe bei der
MOBOTIX AG soll der Geschäftsjahresanfang vom 1. Juli auf den
1. Oktober eines Jahres verlegt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird mit Wirkung ab dem 1.
Oktober 2011 geändert und beginnt ab diesem Zeitpunkt am 1.
Oktober eines Jahres und endet am 30. September des
Folgejahres. Das am 1. Juli 2011 beginnende Geschäftsjahr ist
ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 30. September 2011.
§ 1 Abs. 3 der Satzung (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) wird
geändert und wie folgt neu gefasst:
'(3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt
mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2011 am 1. Oktober eines jeden
Jahres und endet am 30. September des darauf folgenden
Jahres. Die Periode vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September
2011 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.'
7. Satzungsänderung zur Änderung der Zusammensetzung
des Vorstands
Aufgrund des Unternehmenswachstums soll die Möglichkeit
geschaffen werden, die Anzahl der Vorstandsmitglieder zu
erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung (Zusammensetzung des Vorstands)
wird geändert und wie folgt neu gefasst:
'Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei und
höchstens vier Personen."
8. Satzungsänderung zur Übertragung des
Entsendungsrechts von Herrn Dr. Ralf Hinkel auf die Dr. Ralf
Hinkel Holding GmbH
Aufgrund der Übertragung der unmittelbaren Beteiligung an der
MOBOTIX AG von Herrn Dr. Hinkel persönlich auf die Dr. Ralf
Hinkel Holding GmbH, die durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in diesem Zusammenhang von der
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines
Angebots gemäß dem WpÜG befreit worden ist, soll auch das in
der Satzung geregelte Entsenderecht in den Aufsichtsrat von
Dr. Ralf Hinkel auf die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH
übertragen werden, um diesbezüglich Gleichlauf zu erreichen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
§ 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Satzung (Zusammensetzung,
Amtsdauer des Aufsichtsrats) wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
'Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH hat, solange
sie selbst und/oder eine von ihr beherrschte (§ 17 AktG)
oder unter ihrer Leitung stehende (§ 18 AktG) Gesellschaft
insgesamt mehr als 25 % der Aktien der Gesellschaft hält,
das nicht übertragbare Recht, ein Mitglied in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Das
Entsendungsrecht kann der Gesellschaft gegenüber nur durch
eine durch ihre Geschäftsführung unterzeichnete Erklärung an
den Vorstand und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, aus der
sich das zu entsendende Mitglied des Aufsichtsrats ergibt,
ausgeübt werden.'
9. Weitere Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes
zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Nachdem die ordentliche Hauptversammlung am 30. September 2009
erste Anpassungen der Satzung an das am 1. September 2009 in
Kraft getretene ARUG vorgenommen hat, werden nun - aufgrund
der im letzten Jahr mit der Gesetzesänderung gesammelten
Erfahrungen - weitere Anpassungen vorgeschlagen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu
beschließen:
a) Der bisherige Wortlaut von § 3 der Satzung
(Bekanntmachungen, Informationen) wird zu § 3 Abs. 1 und es
wird folgender Abs. 2 neu eingefügt:
'(2) Die Übermittlung von Mitteilungen nach §§ 125, 128 AktG
ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der
Vorstand ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese
Informationen auch auf anderem Wege zu versenden.'
b) § 13 Abs. 4 Satz 2 der Satzung (Recht zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts) wird wie folgt neu gefasst:
'Die Einzelheiten werden zusammen mit der Einberufung der
Hauptversammlung, in der auch Erleichterungen hinsichtlich
der Form der Vollmacht und ihres Nachweises bestimmt werden
können, bekannt gemacht. § 135 AktG bleibt unberührt.'
10. Satzungsänderung zur Anpassung der Vergütung des
Aufsichtsrats
Aufgrund des Unternehmenswachstums sowie der Anforderungen an
eine gute Corporate Governance soll eine Erweiterung der AR
Vergütung um einen variablen Bestandteil erfolgen.
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