DGAP-News: MOBOTIX AG (ISIN DE0005218309): Bekanntmachung über die Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms
16.07.2010
MOBOTIX AG / Aktienrückkauf
16.07.2010 15:36
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Der Vorstand der MOBOTIX AG hat am 15. Juli 2010 beschlossen, ab dem 19.
Juli 2010 ein Aktienrückkaufprogramm zu starten, in dessen Rahmen 15.000
Aktien der Gesellschaft erworben werden sollen. Dies entspricht rund 0,34%
des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Vorstand macht dabei von der am 30.
September 2009 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG beschlossenen Ermächtigung der
Hauptversammlung Gebrauch. Das Rückkaufprogramm hat keine feste Laufzeit,
sondern endet automatisch mit dem Erwerb des oben genannten
Aktien-Volumens.
Die Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Gemäß
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. September 2009 darf der von der
Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie
im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % überschreiten und um
nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Die zurückgekauften Aktien können zu allen in der Ermächtigung in der
Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden. Konkret wird
insbesondere die Verwendung zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und
Mitglieder des Vorstands nach weiterer Maßgabe der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 30. September 2009 erwogen. Die endgültige Festlegung
der Verwendung erfolgt im Einzelfall durch gesonderten Beschluss des
Vorstands und - soweit erforderlich - des Aufsichtsrats.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen.
Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen
des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.
Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und
Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23. Dezember 2003)
(nachfolgend 'EG-Verordnung') und die in diesem Aktienrückkaufprogramm
enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut
ferner angewiesen, ihr die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu
stellen, damit die Gesellschaft ihren in der EG-Verordnung vorgeschriebenen
Mitteilungspflichten nachkommen kann. Im Übrigen trifft das Kreditinstitut
die jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Die Gesellschaft darf gemäß der EG-Verordnung an einem Tag nicht mehr als
25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem geregelten
Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zurückkaufen. Dieser ist aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem
jeweiligen Kauftermin abzuleiten.
Die Gesellschaft wird die Aktien nicht zu einem Kurs erwerben, der über dem
des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher
sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den
Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegt.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt werden.
Die Transaktionen werden gemäß EG-Verordnung bekannt gegeben; über die
Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die MOBOTIX AG unter
www.mobotix.com regelmäßig informieren.
Winnweiler-Langmeil, 16. Juli 2010
Der Vorstand
Kurzprofil MOBOTIX AG:
Die MOBOTIX AG sieht sich selbst als ein Softwareunternehmen mit eigener
Hardwareentwicklung auf dem Gebiet der digitalen, hochauflösenden und
netzwerkbasierten Video-Sicherheitslösung. Der Fokus liegt dabei auf der
Entwicklung anwenderfreundlicher Komplettsystemlösungen aus einer Hand. Das
börsennotierte Unternehmen aus Langmeil gilt seit seiner Gründung 1999
nicht nur als innovativer Technologiemotor der Netzwerkkameratechnik,
sondern ermöglicht durch ihr dezentrales Konzept überhaupt erst rentable
hochauflösende Videosysteme in der Praxis. Seit 2010 erweitert MOBOTIX sein
Produktportfolio um eigenentwickelte intelligente Haustechnikprodukte. Ob
Botschaften, Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen, Tankstellen, Hotels oder
Autobahnen - MOBOTIX Videosysteme sind seit Jahren hunderttausendfach auf
allen Kontinenten im Einsatz.
MOBOTIX AG
Lutz Coelen, CFO/CSO
Ariane Oltmanns, IR-Manager
Kaiserstrasse
D-67722 Langmeil
Telefon: +49 6302 9816-0
Fax: +49 6302 9816-190
Mail: lutz.coelen@mobotix.com
ariane.oltmanns@mobotix.com
investor@mobotix.com
www.mobotix.com
Fink & Fuchs Public Relations AG
Michael Zell/Philipp Perwanger
Berliner Strasse 164
D-65205 Wiesbaden
Telefon: +49 611 74131-920
Fax: +49 611 74131-23
Mail: philipp.perwanger@ffpr.de
www.ffpr.de
16.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MOBOTIX AG
Kaiserstraße
67722 Winnweiler-Langmeil
Deutschland
Telefon: +49 (0)6302-9816-111
Fax: +49 (0)6302-9816-190
E-Mail: ir@mobotix.com
Internet: www.mobotix.com
ISIN: DE0005218309
WKN: 521830
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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MOBOTIX AG / Aktienrückkauf
16.07.2010 15:36
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durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Der Vorstand der MOBOTIX AG hat am 15. Juli 2010 beschlossen, ab dem 19.
Juli 2010 ein Aktienrückkaufprogramm zu starten, in dessen Rahmen 15.000
Aktien der Gesellschaft erworben werden sollen. Dies entspricht rund 0,34%
des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Vorstand macht dabei von der am 30.
September 2009 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG beschlossenen Ermächtigung der
Hauptversammlung Gebrauch. Das Rückkaufprogramm hat keine feste Laufzeit,
sondern endet automatisch mit dem Erwerb des oben genannten
Aktien-Volumens.
Die Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Gemäß
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. September 2009 darf der von der
Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie
im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % überschreiten und um
nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Die zurückgekauften Aktien können zu allen in der Ermächtigung in der
Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden. Konkret wird
insbesondere die Verwendung zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und
Mitglieder des Vorstands nach weiterer Maßgabe der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 30. September 2009 erwogen. Die endgültige Festlegung
der Verwendung erfolgt im Einzelfall durch gesonderten Beschluss des
Vorstands und - soweit erforderlich - des Aufsichtsrats.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen.
Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen
des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.
Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und
Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23. Dezember 2003)
(nachfolgend 'EG-Verordnung') und die in diesem Aktienrückkaufprogramm
enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut
ferner angewiesen, ihr die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu
stellen, damit die Gesellschaft ihren in der EG-Verordnung vorgeschriebenen
Mitteilungspflichten nachkommen kann. Im Übrigen trifft das Kreditinstitut
die jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Die Gesellschaft darf gemäß der EG-Verordnung an einem Tag nicht mehr als
25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem geregelten
Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zurückkaufen. Dieser ist aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem
jeweiligen Kauftermin abzuleiten.
Die Gesellschaft wird die Aktien nicht zu einem Kurs erwerben, der über dem
des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher
sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den
Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegt.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt werden.
Die Transaktionen werden gemäß EG-Verordnung bekannt gegeben; über die
Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die MOBOTIX AG unter
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Winnweiler-Langmeil, 16. Juli 2010
Der Vorstand
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Hardwareentwicklung auf dem Gebiet der digitalen, hochauflösenden und
netzwerkbasierten Video-Sicherheitslösung. Der Fokus liegt dabei auf der
Entwicklung anwenderfreundlicher Komplettsystemlösungen aus einer Hand. Das
börsennotierte Unternehmen aus Langmeil gilt seit seiner Gründung 1999
nicht nur als innovativer Technologiemotor der Netzwerkkameratechnik,
sondern ermöglicht durch ihr dezentrales Konzept überhaupt erst rentable
hochauflösende Videosysteme in der Praxis. Seit 2010 erweitert MOBOTIX sein
Produktportfolio um eigenentwickelte intelligente Haustechnikprodukte. Ob
Botschaften, Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen, Tankstellen, Hotels oder
Autobahnen - MOBOTIX Videosysteme sind seit Jahren hunderttausendfach auf
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Ariane Oltmanns, IR-Manager
Kaiserstrasse
D-67722 Langmeil
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Fax: +49 6302 9816-190
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Fax: +49 611 74131-23
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Deutschland
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