Mogelpackungen, Flatrate-Märchen und Abzocke

Die fiesen Tricks der Carrier – Teil 2

25.01.2010 von Jürgen Hill
In der Werbung ist TK-Deutschland ein Schlaraffenland - alles "all inclusive" bis zum Abwinken. Doch die Erfahrungen von Handy- und DSL-Nutzern sprechen eine andere Sprache: Teil 2 schreibt die Liste der üblen Tricks der Carrier fort.

Flatrate, Mega-Flatrate, Komplettpaket die beim Sparen helfen - auf dem Papier klingt das alles einfach. Doch wie bereits der erste Teil von "Die fiesen Tricks der Carrier" zeigte, haben die Anbieter einige Stolpersteine auf Lager. Wer nicht aufpasst, profitiert nicht von günstigen Angeboten, sondern zahlt drauf.

Falle Mindestlaufzeit

Vorsicht: In der Werbung werden oft Bandbreiten versprochen, die es später in der Praxis nicht gibt.

Das Lesen der Werbebotschaften lohnt sich im Fall einer Tarifänderung für Wechselwillige besonders. Meist wird der neue Tarif nämlich mit einer Änderung der AGB eingeführt. Und dieser Änderung können Ihre Kunden widersprechen. In der Regel lösen die Provider bei einem Widerspruch das Vertragsverhältnis auf. Hier bietet sich für Kunden, die ihre Kündigungsfrist versäumt haben, eine Chance, aus dem ungeliebten Vertrag herauszukommen.

Ärgerlich ist eine lange Mindestlaufzeit auch in Zeiten, in denen von Arbeitnehmern eine immer größere räumliche Flexibilität verlangt wird. Wer deshalb etwa während der Mindestlaufzeit seines DSL-Vertrags umziehen muss, hat Pech gehabt. So verlangt etwa der Münchner Carrier M-net für jeden Monat Restlaufzeit 15 Euro. Kulanz lassen die Carrier höchstens dann walten, wenn der Kunde am neuen Wohnort wieder einen Vertrag mit ihnen abschließt oder einen Nachmieter für den bisherigen Anschluss benennt. Das Verhalten der Provider ist durchaus nachvollziehbar, denn diese müssen an die Deutsche Telekom hohe Gebühren für die Schaltung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bezahlen. Wer also weiß, dass er kaum zwei Jahre an einem Ort verbringt, sollte sich nach Angeboten mit geringer Laufzeit umschauen. Gegen höhere Anschlussgebühren sind oft Zwölfmonatsverträge erhältlich.

Einen besonders fiesen Trick in Sachen Mindestlaufzeit hat die Telekom auf Lager. Aufgrund seiner Monopolstellung muss das Unternehmen etwa bei Neubauten den ersten Telefonanschluss, also das Verlegen des Kupferkabels, übernehmen. Als Monopolist darf es aber für diesen Anschluss keine Mindestlaufzeit festschreiben. Wie uns Leser berichten, umgeht der Carrier diese Vorschrift gewieft mit folgender Finte: Mit dem Auftrag zum neuen Telefonanschluss wird den Kunden gleichzeitig ein Mehrwertpaket aufgeschwatzt. Und weil dieses nicht zu den Monopolleistungen zählt, kann die Telekom hier eine Mindestlaufzeit vorschreiben - und schon ist der Kunde gefangen.

Breitband-Internet - aber nur in der Werbung

Das Thema Mindestlaufzeit wird für viele Nutzer auch in einem anderen Zusammenhang zur Falle: Erbringt der DSL-Anschluss nicht die geforderte Leistung, dann muss der Kunde dennoch weiterzahlen, da er nicht einfach aus dem Vertrag aussteigen kann. In der Regel haben die Provider sich nämlich abgesichert und reden in ihren AGB nur von "Bandbreiten von bis zu xx Kbit/s" . Und dies liest sich ganz anders, als das in der Werbung angepriesene DSL 16.000.

Bevor Sie einen neuen Vertrag unterschrieben, sollten Sie also genau nachfragen, welche Geschwindigkeit an Ihrem Anschluss möglich ist. Dabei sollten Sie bedenken, dass die DSL-Anbieter in der Regel ihre Geschwindigkeitsaussagen anhand der Einträge in einer Datenbank treffen. Selbst wenn die Datenbank dann beispielsweise für einen DSL-16.000-Anschluss einen theoretischen Wert von 12.000 Kbit/s ermittelt, können die realen physikalischen Verhältnisse ganz anders aussehen und etwa nur 6.500 Kbit/s erreicht werden. In diesem Fall würde der Kunde zwei Jahre lang unnötigerweise den teuren 16.000-Anschluss bezahlen, obwohl für ihn ein DSL-6.000-Tarif wirtschaftlich sinnvoller gewesen wäre. Seriöse Anbieter räumen ihren Kunden in solchen Fällen die Möglichkeit zu einem Downgrade ein - und dies auch dann, wenn sich der Anschluss erst während der Vertragslaufzeit verschlechtert.

Sollten Sie entsprechende Passagen nicht in den AGB finden, dann hilft oft ein Blick in die diversen DSL-Foren. Zeigt sich der ins Auge gefasste Anbieter in solchen Fällen kulant? Sollten Sie diese Frage mit Nein beantworten müssen, dann zahlen Sie lieber etwas mehr für einen anderen Provider - zwei Jahre Ärger mit einem DSL-Anbieter sind die eingesparten zwei bis drei Euro pro Monat nicht wert.

Wenn Fortschritt Rückschritt ist

Neben den Vertragslaufzeiten beinhalten zahlreiche DSL-Offerten noch einen anderen Fallstrick. Ist in dem Angebot von NGN (Next Generation Network) oder einem IAD (Integrated Access Device) die Rede, sollten Sie das Kleingedruckte besonders aufmerksam lesen. Häufig erhalten Sie hier nämlich keinen klassischen Telefonanschluss plus DSL, sondern nur einen DSL-Anschluss, bei dem die Telefonie per VoIP realisiert wird. In der Praxis heißt dies, dass bei einer DSL- oder Internet-Störung auch nicht mehr telefoniert werden kann.

Zudem haben solche Konstrukte oft den Schönheitsfehler, dass sie nur mit dem vom Provider gelieferten Equipment funktionieren. So berichtet ein Leser unserer Schwesterpublikation Computerwoche, dass sein Alice-DSL nur mit Alice-Router und Spezialfirmware laufe, was einen normalen Betrieb ausbremse. Ungemach droht auch manchem VDSL-Kunden der Telekom. Bei der VDSL-Konfiguration verwendete der Carrier nämlich zwei verschiedene Verfahren: entweder die Startnetz- oder die Zielnetzarchitektur. Die jeweilige Architektur wirkt sich direkt auf die Router-Konfiguration aus, und so manches VPN-Problem im Home Office hat seine Ursache in diesem kleinen Unterschied.

Die Flatrate-Mär

Direkte Folgen im Geldbeutel hat auch das Thema Flatrate. Wie bereits ausgeführt, sollten Sie genau darauf achten, ab wann ein Carrier von einer beruflichen Nutzung ausgeht. Zudem sollten Sie nachsehen, welche Leistungen von der Flatrate abgedeckt sind. Teilweise sind es nur Anrufe im eigenen Netz oder im Festnetz. Ebenso ist bei Ausland-Flatrates Vorsicht geboten, denn Regionen wie Amerika oder Europa werden ganz unterschiedlich definiert.

Fast schon ein besserer Witz ist es, wenn die Mobilfunker im Zusammenhang mit dem Internet-Zugang von Flatrates sprechen. Egal, ob Tages-, Wochen- oder Monats-Flatrate, fast immer finden sich im Kleingedruckten Einschränkungen, dass die Pauschalgebühr nur bis zu einem Volumen von 1, 5 oder 10 Gigabyte gelte, um nur drei übliche Grenzen zu nennen. In unseren Augen sollten solche Angebote korrekt, wie es früher einmal üblich war, als Volumentarife beworben werden. Zumindest bleibt bei den meisten Anbietern der Trost, dass nach Überschreiten der genannten Mengen nur die Geschwindigkeit gedrosselt wird und nicht sofort der Gebührenzähler tickt. Aber es gibt auch schwarze Schafe, die dann ohne weitere Warnung abkassieren.

Eine Kostenfalle verbirgt sich ferner hinter dem Begriff "Internet-Flatrate für das Handy". Im Gegensatz zu anderen Werbeversprechen ist dieser Slogan nämlich wörtlich zu nehmen: Die Flatrate gilt nur, wenn der Benutzer über das Handy mit dem dort eingebauten Browser im Netz surft. Meist muss er hierzu noch bestimmte Zugangsknoten und Ports verwenden. Sparfüchse, die glauben, sie könnten nun ihr Handy einfach am Notebook als Modem nutzen und mit der Flatrate online gehen, erleben mit der nächsten Rechnung ihr blaues Wunder. Diese Nutzung wird ihnen in KB-Blöcken in Rechnung gestellt. Zwar kursieren im Internet Tipps, wie die Erkennung der Modemnutzung ausgetrickst werden kann, doch wenn der Provider dahinter kommt und dann normal abrechnet, wird es richtig teuer. Davon abgesehen, dass solche Tricks einen Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen bilden.

Mogelpackung mobiles Internet

Im Zusammenhang mit dem mobilen Internet haben die meisten Mobilfunker noch weitere Überraschungen auf Lager. Bleibt man beim obigen Beispiel der Internet-Flatrate für das Handy, so halten böse Zungen diese Bezeichnung schlicht für Etikettenschwindel. Sie argumentieren damit, dass es sich bei den Angeboten, die häufig über einen Proxy gehen, nicht um einen transparenten Internet-Zugang per IP handle. Vielmehr seien die Zugänge eher mit dem damals ungeliebten WAP 2.0 vergleichbar, das zwar HTML-fähig, aber eben kein echter Internet-Zugang war.

Von einem echten Internet-Zugang können aber selbst Kunden mit teuren Datentarifen oft nur träumen. Zum Beispiel wiesen im Herbst die Kollegen von "zdnet" unter dem Titel "Internet per UMTS: So fälschen deutsche Provider Webinhalte" darauf hin, dass T-Mobile und Vodafone den HTML-Code einer Web-Seite bei der Übertragung manipulieren. So tauscht Vodafone jpg-Bilder gegen png-Dateien aus und verändert dabei die URL der Bilder unter Verwendung von Bogon-Adressen. Eine Methode, die nach den Recherchen der Kollegen auch T-Mobile verwendet. Erschwerend kommt hinzu, dass Vodafone Firefox-Usern ungefragt Javascript-Code unterjubelt, der mit der ursprünglichen Website nichts zu tun hat. Letztlich ist das Ganze ein Zwangs-Proxy mit Deep Packet Inspection (DPI). Bei allem Verständnis für das Bestreben der Mobilfunker, die Daten-Performance in ihren Netzen zu steigern, stellt sich die Frage, warum diese Manipulation ohne Information der User erfolgt, denn von einem transparenten Internet-Zugang kann hier keine Rede mehr sein. Zumal der User im Fehlerfall womöglich unnötig lange und an der falschen Stelle nach Ursachen forscht: Wer käme etwa auf die Idee, Bogon-Adressen, die von vielen Firewalls geblockt werden, als Fehlerursache zu vermuten? Oder dass der Editor eines CMS-Systems aufgrund der Zwangskompression von Bildern nicht funktioniert, wie ein verärgerter User im Internet berichtet?

Für Ärger kann auch ein anderer Umstand sorgen: Noch immer ist bei etlichen Mobilfunkern die Unsitte verbreitet, Adressen aus dem privaten, offiziell nicht routbaren IP-Adressraum zu vergeben. In der Praxis kann dies zu Problemen mit Anwendungen wie VPNs führen.

Prepaid - oder die Lüge von der vollen Kostenkontrolle

Prepaid-Karte nicht aufgeladen? Dieser Provider deaktivierte einfach die Karte.

Anwender, die glauben, sie könnten sich, wenn schon nicht gegen technische, so doch gegen finanzielle Überraschungen absichern, sind ebenfalls auf dem Holzweg. Der Gedanke, eine Prepaid-SIM-Karte für die gelegentliche mobile Datennutzung einfach auf dem Schreibtisch liegen zu lassen, um so die teuren Grundgebühren der Postpaid-SIM-Karten zu sparen, entpuppte sich für einen Leser als Illusion. Auf einer Dienstreise zeigte sich, dass sein Provider die Prepaid-Karte deaktiviert hatte. Nach seiner Rückkehr stellte er dann fest, dass er ein Schreiben des Providers besser nicht ignoriert hätte. Dort hatte der Provider nämlich eine Deaktivierung der SIM-Karte angekündigt, wenn nicht bis zum xten des Monats eine Aufladung erfolge.

Noch teurer kam einen anderen Leser der Glaube an die volle Kostenkontrolle per Prepaid-Karte. Sein Anbieter verlangte plötzlich für Prepaid-SIM-Karten, die nicht benutzt werden, eine Schubladengebühr in Höhe von rund 1,50 Euro pro Monat. Und da der User eine automatische Aufladung des Kontos bei Unterschreiten eines Guthabenlimits aktiviert hatte, konnte der Provider seine versteckte Grundgebühr regelmäßig ohne Probleme abbuchen. (Computerwoche/haf)