Nebel und nasses Laub

Die Gefahren im Spätherbst

06.11.2014 von Renate Oettinger
Noch hat der Winter uns nicht in seinem kalten Griff. Doch auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält, er hat auch seine Tücken – besonders für Autofahrer.

Die Arag-Experten warnen vor folgenden Gefahren, die auf Autofahrer jetzt zukommen.

Volle Konzentration! Längere Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit.
Foto: Roland Vogler - Fotolia.com

Achtung Brunftzeit

Wenn im Herbst die Tage dunkler werden, entdeckt das Rotwild die Liebe zueinander. Dies mag für die Tiere schön sein, hat aber große Nachteile für Autofahrer, da es zu einem verstärkten Wildwechsel kommt. Und der kann bei schlechten Sichtverhältnissen zu einer großen Gefahr werden! Falls am Straßenrand ein Tier auftaucht, sollte der Autofahrer mit weiteren rechnen und dementsprechend vorsichtig sein. Konkret bedeutet dies: Abbremsen, eventuell hupen und Fernlicht ausschalten.

Sollte es dennoch zum Unfall kommen, ist es am besten, sofort die Polizei zu kontaktieren, die dann wiederum den zuständigen Förster informiert. Falls das verletzte Tier geflüchtet ist, sollte sich der betroffene Verkehrsteilnehmer von den Ordnungshütern eine sogenannte Wildbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen. Im Falle einer Vollkaskoversicherung kommt diese in der Regel für den gesamten Schaden auf.

Auch bei einer Teilkaskoversicherung sind laut den Arag-Experten Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Hirsch, Reh etc.) erleidet. Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Schaden u.U. auch dann durch die Teilkasko zu erstatten ist, wenn es gar nicht zum Zusammenstoß mit einem Haarwild gekommen ist. Entscheidend ist, dass der Fahrer dem Tier ausweichen wollte (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1415/05). Bei kleineren Tieren wie z.B. Hasen besteht laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedoch keine Einstandspflicht der Teilkasko. Da der Schaden nur gering ist, wenn man ein kleines Tier überfährt, sollte man diesem aus Versicherungssicht nicht ausweichen (BGH, Az.: IV ZR 321/95).

Gerichtsurteile aus dem Verkehrsrecht
Beschädigung beim Abschleppen
Alexander Rilling stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2014 (IV ZR 383/12) vor und erörtert die Ausführungen im Detail.
Was das Überholverbot umfasst
Ein Überholverbot verbietet nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung des Überholvorgangs. Dies wirkt sich auf das potenzielle Bußgeld aus.
"Schneeflöckchen" und Tempo 80
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschild "Schneeflocke" auch dann gilt, wenn es nicht schneit.
Bußgeld von 40 Euro hinfällig
Eine Pkw-Fahrerin war wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben.
Drogen auf der Silvesterparty
Wer mit Amphetamin am Steuer seines Autos erwischt wird, muss damit rechnen, dass sein Führerschein eingezogen wird.
Warnblinkanlage ersetzt Warndreieck nicht
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Wird ein Warndreieck nicht aufgestellt, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht voll, sondern macht eine hälftige Mithaftung bei einem Autobahnunfall geltend.
Kein Freibrief für Radler im Kreisverkehr
Das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" gilt nicht nur für Autos am Kreisverkehr, sondern auch für Radfahrer.
Fahrer haftet für Anschnallen der Mitfahrer
Ein vierjähriges Kind schnallte sich während der Autofahrt ab. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße.
Schutzkleidung und Versicherungsansprüche
In der rechtlichen Diskussion ist die Frage aufgetreten, ob das Nichttragen von Schutzkleidung (Helm, Motorradbekleidung usw.) im Falle eines Unfalls zu einem Mitverschulden und damit zu einer Kürzung von Ansprüchen des Verletzten führt.
Im Auto telefoniert – Führerschein weg
Ist ein Verkehrsteilnehmer vorbelastet, was die Handynutzung im Fahrzeg berifft, kann ihm ein einmonatiges Fahrverbot drohen.
Abschleppkosten zu hoch? Keine Zahlungspflicht
Das unberechtigte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Kundenparkplatz stellt eine Besitzstörung beziehungsweise eine teilweise Besitzentziehung dar und erlaubt ein Abschleppen des Fahrzeugs.
Fahrradfahrer haftet für Unfall mit Pkw
Ein Radfahrer, der schuldhaft mit einem Auto kollidiert, muss für den entstandenen Schaden einstehen und darüber hinaus dem Autofahrer Schmerzensgeld zahlen.
Parkverbot an Elektroladestation
Das Parken auf einem Abstellplatz, an dem kurz zuvor eine Elektroladestation installiert worden und der deswegen mit dem Parkplatzschild und dem Zusatzschild mit der Aufschrift "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" versehen worden war, ist verboten.
Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"
Einem geschädigten Unfallbeteiligten steht kein Schadensersatzanspruch zu, wenn ein Verkehrsunfall trotz nachgewiesener Kollision die anspruchsbegründenden Fahrzeugschäden nicht herbeigeführt haben kann.

Nebel – im Herbst besonders häufig

"Der blasse Nebel schreitet gespenstisch durch die Flur und hüllt in seine Schatten die schlummernde Natur". So romantisch wie im Gedicht kommt der Teil der Atmosphäre, in dem Wassertröpfchen fein verteilt sind, leider nicht immer daher. Die Arag-Experten geben deshalb Tipps, wie Autofahrer sich bei Nebel auf der Straße korrekt verhalten.

Nasses Laub – gefährlich wie Glatteis

Noch hat der Winter uns nicht in seinem kalten Griff. Doch auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält, er hat auch seine Tücken – besonders für Autofahrer. Das auf den Straßen liegende Laub verbindet sich mit Nässe zu einer rutschigen Seifenschicht. Daher ist schon im Herbst der Bleifuß auf dem Gaspedal tabu. Denn wer auf feuchtem Herbstlaub eine Vollbremsung einleiten muss, landet schnell im Graben oder im vorausfahrenden Fahrzeug. Die Arag-Experten raten also dringend dazu, auch den Sicherheitsabstand im Herbst so groß wie möglich zu halten und vorausschauend zu fahren.
Quelle: www.arag.de