Die HD-ready-Lüge

18.09.2006 von Michael Schmelzle
„HD Ready“ gilt als Gütesiegel für hoch auflösende Fernseher und Projektoren. Tatsächlich trifft die Norm aber weniger die Interessen der Verbraucher als die der Filmindustrie.

Im Frühjahr 2005 hat der Europäische Industrieverband der Unterhaltungselektronik-Hersteller EICTA (European Information, Communications and Consumer Electronics Industry Technology Association) das Gütesiegel „HD Ready“ verabschiedet. HD steht für „High Definition“ – so bezeichnet die Branche besonders hoch aufgelöste Filme und TV-Sendungen. Das Logo „HD Ready“ definiert die technischen Mindestanforderungen, damit Projektoren und TV-Geräte HD-Videosignale darstellen können.

Mit dem Gütesiegel dürfen sich Geräte schmücken, die im 16:9-Format eine vertikale Auflösung von mindestens 720 Zeilen bieten. Allerdings gibt es für die horizontale Auflösung keine Vorgaben. Des weiteren müssen die Geräte mindestens einen analogen YUV- sowie einen digitalen DVI- oder HDMI-Eingang besitzen.

Der digitale Eingang muss zudem den von Hollywood durchgedrückten Kopierschutz HDCP (High-bandwidth Digital Content Protection) unterstützen. Andernfalls bliebe der Bildschirm bei hochaufgelösten Kinofilmen schwarz.

Sowohl die analogen als auch die digitalen Eingänge müssen folgende HD-Videoformate verarbeiten können: ein progressives Signal (Vollbilder) mit mindestens 1280 x 720 Bildpunkten bei 50 und 60 Hertz sowie mindestens 1920 x 1080 Bildpunkte bei 50 und 60 Hertz im Halbbildverfahren. Keine Vorgaben macht die EICTA hingegen für das verwendete Komprimierungsverfahren.

Tipp: Kaufen Sie nur ein Gerät, das bereits den MPEG-4-Standard unterstützt. Dadurch ist gewährleistet, dass Ihr HD-Fernseher oder -Projektor die beiden wichtigsten Komprimierungsverfahren MPEG 2 und MPEG 4 beherrscht.

Auflösung

Die Krux der „HD Ready“-Spezifikation steckt in dem Wort „verarbeiten“ und der nicht fest definierten minimalen horizontalen Auflösung. So dürfen beispielsweise auch LCD-TVs mit einer physikalischen Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkten rechtmäßig das „HD Ready“-Logo tragen.

Solche Flachbildschirme sind gezwungen, bei einem 720p-Format die horizontale Auflösung von 1280 Bildpunkten zu interpolieren, sprich: herunterzurechnen. Darunter leidet in jedem Fall die Bildqualität. Will das Gerät die ganze Bildschirmfläche nutzen, muss es das 720p-Signal auf Kosten der Bildschärfe und Detailauflösung verzerrt darstellen. Hält es hingegen das Seitenverhältnis ein, trüben schwarze Ränder den Filmgenuss.

Tipp: Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das eine physikalische Auflösung von mindestens 1280 x 768 Bildpunkten bietet. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr HD-Fernseher oder -Projektor hochaufgelöste Filme und Fernsehsendungen in der bestmöglichen Bildqualität wiedergibt. Ein weiterer Makel des „HD Ready“-Logos: Die Hersteller verleihen sich das Gütesiegel selbst, es fehlt eine unabhängige Kontrollinstanz.

Lediglich über die EICTA – also die Vereinigung der Unterhaltungselektronik-Hersteller – findet eine Art Selbstkontrolle statt. Sie können zwar davon ausgehen, dass Markenhersteller die vorgeschriebene Spezifikation einhalten – bei No-Name-Produkten sollten Sie das selbst nachprüfen.

Hintergrund: Auflösung

Es gibt zwei Möglichkeiten, bewegte Bilder auf das TV-Gerät zu bringen: Das Halbbildverfahren („interlaced“) stellt zunächst die ungeraden und dann die geraden Zeilen dar. Dabei verschmelzen die beiden ineinander verzahnten Bildhälften ab einer Wiederholrate von 50 Hertz zu einem vollständigen Bild. Die wichtigste Halbbildauflösung für HD-Videos beträgt 1920 x 1080 Punkte, kurz als 1080i bezeichnet. Um 1080i darzustellen, muss ein Bildschirm also mindestens eine physikalische Auflösung von 960 x 540 Pixeln unterstützen. Ist das nicht der Fall, verschlechtert sich die Bildqualität.

Das Vollbildverfahren („progressiv“) überträgt alle Zeilen eines Einzelbildes. Die wichtigste Vollbildauflösung für HD-Videos beträgt 1280 x 720 Punkte, kurz als 720p bezeichnet. Für das 720p-Format muss ein Bildschirm also mindestens eine physikalische Auflösung von 1280 x 720 beherrschen.

Kopierschutz

Mit dem „HD Ready“-Gütesiegel machen die Unterhaltungselektronik-Hersteller de facto den digitalen Kopierschutz HDCP zur Industrienorm für hochaufgelöste Filme und TV-Sendungen – der Standard setzt einen HDCP-gesicherten Digitaleingang voraus. Damit folgt die EICTA in vorauseilendem Gehorsam den Plänen der Hollywood-Bosse: Die Filmstudios wollen ihre hochaufgelösten Blockbuster ab 2006 nur auf HDCP-gesicherten HD-DVD- oder Blu-Ray-Medien anbieten.

Das können sie dank HD Ready jetzt problemlos, denn ohne HDCP-Chip bleibt der Bildschirm schwarz. Auch die Fernsehsender werden sich wohl dem Willen der Hollywood-Bosse fügen und ihre Inhalte HDCP-geschützt einspeisen. Zumindest HD-Vorreiter Premiere hat das für sein Filmangebot angekündigt.

Bezeichnend ist auch, dass in der „HD Ready“-Spezifikation kein Wort über die Video-Ausgänge steht. Einen Digitalausgang suchen Sie in der Regel vergeblich, da die Branche qualitativ hochwertige 1:1-Digitalmitschnitte auf Wechselmedien wie HD-DVD oder Blu-Ray von Anfang an unterbinden will – ebenfalls auf Druck der Filmindustrie. Solche 1:1-Aufnahmen werden aller Voraussicht nach nur temporär mit Festplattenrekordern möglich sein.

Langfristig sichern und archivieren können Sie Ihre digitalen Filmschätze – wenn überhaupt – nur in deutlich verminderter Qualität, beispielsweise weil die Rekorder das Videomaterial künstlich herunterrechnen oder nur ein analoger Datenstrom mit stark reduzierter Auflösung für die Aufzeichnung zur Verfügung steht.

HDCP setzt sowohl im Abspiel- als auch Empfangsgerät einen Decodier-Chip voraus. Jeder Chip besitzt eine spezielle Identifikationsnummer (ID). Um Daten auszutauschen, müssen etwa Receiver und Fernseher zunächst ihre ID übermitteln und als gültig akzeptieren. Die Unterhaltungselektronik-Hersteller wiederum können HDCP-Chips nur verbauen, wenn sie nachweisen, dass ihre Geräte das Abgreifen eines entschlüsselten Datenstroms wirksam verhindern.

Die Chip-IDs von schwarzen Schafen landen auf einer Widerrufsliste („Revocation List“). Erklärt eine zentrale Zertifizierungsstelle ein Zertifikat für ungültig, trägt sie die Seriennummer des Schlüssels in die Widerrufsliste ein. TV-Sender und Medien-Presswerke sollen immer die jeweils aktuelle Widerrufslisten verwenden, damit nicht HDCP-konforme Geräte automatisch für die HD-Wiedergabe stillgelegt werden können.

Fazit

Das „HD Ready“-Logo ist wegen der genannten Ungereimtheiten nicht wirklich ein Gütesiegel, das Sie vor einem Fehlkauf schützt. Auf der sicheren Seite sind Sie erst, wenn Sie unsere Tipps beherzigen und nur „HD Ready“-Markengeräte mit einer physikalischen Auflösung von mindestens 1280 x 768 Bildpunkten kaufen, die den MPEG-4-Standard unterstützen.

Zudem sollten Sie genau prüfen, ob das Gerät Video-Ausgänge besitzt, die akzeptable Mitschnitte erlauben. Vergessen Sie nicht: Einen Bildschirm sollten Sie immer vor dem Kauf begutachten. Dann können Sie etwa prüfen, ob Pixel-Fehler auftreten und ob die Bildqualität Ihren Ansprüchen genügt. Wenn alles passt, dann bestehen Sie darauf, genau das von Ihnen begutachtete Exemplar zu erwerben.

HD Ready im Internet

Weiterführende Informationen zum Gütesiegel für HD-Geräte finden Sie im Internet auf den Websites der EICTA und des Branchen-Forums für HDTV-Anbieter. (digitalworld/cm)