Arbeitgeber und Gewerkschaften streiten

Die Home-Office-Pflicht wackelt

18.02.2022
In der Debatte um zukünftige Regelungen zum Home-Office gehen die Meinungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern auseinander.
Die verpflichtenden Home-Office-Regelungen sollen am 20.03.22 entfallen. Doch die Arbeitnehmer haben die neue Flexibilität schätzen gelernt.
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Unabhängig von der Pandemie wollen viele Beschäftigte dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zufolge weiterhin auch von zuhause aus arbeiten. Viele Menschen wollten "flexibel arbeiten in einem gesunden Mix aus mobiler Arbeit und Präsenz im Büro", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zwei Drittel der Arbeitgeber hingegen wollten nach der Pandemie wieder zurück zum alten Status Quo.

Einem Beschlussvorschlag zufolge, bei dem es sich nach dpa-Informationen um eine Diskussionsgrundlage für einen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Gespräche an diesem Mittwoch handelt, sollen ab dem 20. März die verpflichtenden Home-Office-Regelungen entfallen. Arbeitgeber sollen aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Home-Office anbieten können. "Die Regierung muss rechtzeitig und mit Augenmaß prüfen, ob die Verpflichtung der Arbeitgeber, Home-Office anzubieten, im März auslaufen kann", forderte Piel.

Home-Office neue Normalität

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hingegen lehnt eine Verlängerung der gesetzlichen Home-Office-Pflicht als "überflüssig" ab. "Mit einem stumpfen Anspruch auf Home-Office erreichen wir nichts", sagte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach sich in den Zeitungen erneut dafür aus, aus dem "coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Home-Office" grundlegende Konsequenzen zu ziehen. Zuhause zu arbeiten, sei für Millionen von Menschen zur neuen Normalität geworden. Heils Pläne sehen vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten von zuhause aus ermöglichen müssen - es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen. Beschäftigte müssten dies aber in jedem Fall künftig mit den jeweiligen Vorgesetzten "erörtern" können. (dpa/rs)