Grundsätze des Datenzugriffs

Digitale Betriebsprüfung - so bereiten Sie sich vor

20.11.2008
Viele Unternehmen sind entweder gar nicht oder nur ungenügend auf die digitale Betriebsprüfung vorbereitet.

Zu diesem Ergebnis kommen Steuerexperten wie der Regensburger Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler von der Kanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, wenn sie die Prüfpraxis der Finanzverwaltung analysieren. Für Winkler ist diese Haltung völlig unverständlich, da die Grundsätze des Datenzugriffs schon seit Langem bekannt sind. Schließlich gelten die Regelungen zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) bereits seit über fünf Jahren.

Steuerberater Winkler führt die relative Sorglosigkeit vor allem darauf zurück, dass Betriebsprüfungen zu einem Großteil immer noch in Papierform stattfinden. Doch nun wächst der Druck seitens der Finanzverwaltung auf die Mitarbeiter im Außendienst, die Möglichkeiten der digitalen Betriebsprüfung stärker als bisher zu nutzen. "Die Prüfer sind nunmehr angehalten, verstärkt die neue Analysesoftware und statistische Prüfverfahren einzusetzen", weiß Winkler. "Bei ihren Nachforschungen setzen die Betriebsprüfer spezielle mathematisch-statistische Methoden ein."

Winkler geht davon aus, dass Betriebsprüfungen aus Gründen der Effizienz in absehbarer Zeit ausschließlich in elektronischer Form stattfinden werden. Vor den Folgen warnt der Steuerexperte schon jetzt. Er nennt die Maßnahmen, mit denen sich Unternehmen auf die veränderte Praxis einstellen können: "Überprüft werden alle Bereiche, in denen Manipulationen besonders häufig festgestellt werden. Dazu gehören insbesondere Kassen- und Fahrtenbücher sowie Spesenabrechnungen." Außerdem vergleichen die Prüfer die betrieblichen Abschreibungsverzeichnisse mit den amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung. Sind die Abschreibungssätze zu hoch, werden sie entsprechend korrigiert.

Steuerberater Winkler rät daher Unternehmen, alle relevanten Nachweise etwa zu Jubiläumsverkäufen, Rabattaktionen oder Fehlkäufen sorgsam aufzubewahren. Nur so besteht die Möglichkeit, dass entscheidende Gegenargumente zu den statistischen Feststellungen des Finanzamts geliefert werden können. Andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, dass noch Jahre später unverschuldet Probleme beispielsweise wegen einer Rabattaktion auftauchen können.

Statistische Verfahren

Diese statistischen Verfahren verwenden Betriebsprüfer mit dem Ziel, Bilanzfälschung oder Steuerbetrug aufzudecken:

- Benford´sches Gesetz (Newcomb-Benford’s Law): Danach treten einzelne Zahlen immer in einer bestimmten Häufigkeit auf. Weicht die tatsächliche Darstellung signifikant von den Benford´schen Regeln ab, entsteht der Anfangsverdacht, dass die Zahlen manipuliert wurden. Denn wer seine Buchführung manipuliert, so die Überlegung, produziert bestimmte Zahlenmuster, die von dieser statistischen Verteilung abweichen. Das Benford´sche Gesetz dient als Schnellverfahren dazu, Unregelmäßigkeiten im Rechnungswesen aufzudecken.

- Chi-Quadrat-Test: Dieses Verfahren ergänzt die Analyse nach dem Benford´schen Gesetz und verfeinert das Untersuchungsergebnis. Im Test werden die Ziffern dahingehend überprüft, ob die Abweichungen zufällig sein können oder durch Zufall allein nicht mehr zu erklären sind. Der Chi-Quadrat-Test basiert auf dem Prinzip, dass jeder Mensch bestimmte Lieblingszahlen hat. Diese Zahlen werden auch bei Manipulationen in der Buchführung unterbewusst verwendet. Stellt der Betriebsprüfer fest, dass Ziffern in der Buchhaltung von der statistischen Häufigkeit abweichen und einen definierten Grenzwert übersteigen, gehen sie von einer manipulierten Gewinnermittlung aus.

- Reihenvergleich: Betriebsprüfer können heute etwa wöchentlich oder monatlich ohne größeren Aufwand die Aufschlagsätze eines Betriebs ermitteln. Weichen diese während eines Jahres stark voneinander ab und können diese Schwankungen nicht schlüssig begründet werden, ergeben sich daraus für das Finanzamt Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten und Gründe für eine weitere Überprüfung.

Quelle und weitere Informationen: Matthias Winkler, Steuerberater.

Kontakt: SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Im Gewerbepark D75, 93059 Regensburg, Tel.:0941 58613-150, Fax: 0941 58613-199, E-Mail: MWinkler@shc.de, Internet: www.shc.de