Deutschland

Digitalisierungsgesetz nennt keine Umsetzungsfrist mehr

10.02.2023
Bürger sollen mehr Serviceleistungen von Behörden online nutzen können - eine Frist zur Umsetzung sieht der Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für ein neues Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung aber nicht mehr vor.
Die Bundesländer hatten bis Ende 2022 Zeit, um alle 575 Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. Doch das Ziel wurde weit verfehlt.
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Das ruft jetzt die Koalitionspartner Grüne und FDP auf den Plan. "Die Vorschläge, die im aktuellen Entwurf für das Onlinezugangsgesetz 2.0 enthalten sind, weisen in die richtige Richtung - an zwei Stellen sehe ich jedoch deutlichen Verbesserungsbedarf", sagte die Innenpolitikerin Misbah Khan (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur.

Erstens werde dadurch nicht sichergestellt, dass die Anwendungen auf einem offenen, kostenfrei nachnutzbaren Quellcode basierten. Schlecht sei auch, dass in dem nun vorgelegten Entwurf keine Umsetzungsfrist mehr genannt werde, kritisierte die Grünen-Bundestagsabgeordnete. Sie betonte: "Wir brauchen aber Druck bei den verantwortlichen Akteuren in Bund, Ländern und Kommunen, ohne den wir nicht schnell genug vorankommen." Denkbar wäre etwa ein Rechtsanspruch auf einen Online-Zugang zu Verwaltungsleistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt.

Der FDP-Digitalexperte Volker Redder hält zwar nichts von einer allgemeinen Frist, bis zu der alle wichtigen Dienstleistungen - vom Kindergeld bis zum Bauantrag - online verfügbar sein müssen. Für einzelne Leistungen wäre das aus seiner Sicht aber notwendig. Redder sagte der dpa: "Ich will keine zahnlose Frist in einem Onlinezugangsgesetz 2.0. Ich will konkret darüber reden, welche Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern spätestens wann zur Verfügung stehen müssen." Dafür brauche es auch Sanktionen." Es müsse "wehtun", wenn die öffentliche Hand ihre Verpflichtungen zur Digitalisierung nicht erfülle.

Bund und Länder hatten fünf Jahre Zeit, um ihre Dienstleistungen zu digitalisieren. Dazu sollte das Onlinezugangsgesetz (OZG) dienen, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen worden war. Es gab den Ländern bis Ende 2022 Zeit, um alle 575 Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. Doch das Ziel wurde weit verfehlt. Um die Digitalisierung voranzutreiben, soll nun das OZG 2.0 Abhilfe schaffen.

Der Entwurf des Innenministeriums sieht eine Streichung der "OZG-Umsetzungsfrist zugunsten einer noch zu regelnden Schwerpunktsetzung und begleitenden Evaluierung" vor. Damit Anträge nicht mehr auf Papier unterschrieben werden müssen, soll in einem "Bürgerkonto" der Online-Personalausweis zum Einsatz kommen. (dpa/rs)