Domain-Streit: Erweiterung des Firmennamens reicht nicht aus

06.02.2003
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München ist es nicht zulässig, einen bereits bestehenden Firmennamen oder eine Markenbezeichnung mit einem ergänzenden Zusatz zu versehen und den dadurch entstehenden Doppelbegriff als Internetadresse zu verwenden. Darauf macht der Bad Endorfer Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass aufmerksam. Er hatte in einem Verfahren die Postbank vertreten. Ein Internet-User hatte auf seiner Homepage unter «...postbank-beteiligung.de» die Geschäfte der Postbank kritisch beleuchten wollen. Die Bank klagte auf Herausgabe der Domain – und war erfolgreich. Die Münchener Richter erkannten einen "Verstoß gegen das Markengesetz". Darüber hinaus werteten sie die unbefugte Benutzung der Bezeichnung "Postbank" als "sittenwidrige Schädigung und somit als Eingriff in den eingerichteten Gewerbebetrieb". Zudem liege eine Verletzung des Namensschutzes vor (Oberlandesgericht München, Az.: 6 U 4484/98). (rk)

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München ist es nicht zulässig, einen bereits bestehenden Firmennamen oder eine Markenbezeichnung mit einem ergänzenden Zusatz zu versehen und den dadurch entstehenden Doppelbegriff als Internetadresse zu verwenden. Darauf macht der Bad Endorfer Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass aufmerksam. Er hatte in einem Verfahren die Postbank vertreten. Ein Internet-User hatte auf seiner Homepage unter «...postbank-beteiligung.de» die Geschäfte der Postbank kritisch beleuchten wollen. Die Bank klagte auf Herausgabe der Domain – und war erfolgreich. Die Münchener Richter erkannten einen "Verstoß gegen das Markengesetz". Darüber hinaus werteten sie die unbefugte Benutzung der Bezeichnung "Postbank" als "sittenwidrige Schädigung und somit als Eingriff in den eingerichteten Gewerbebetrieb". Zudem liege eine Verletzung des Namensschutzes vor (Oberlandesgericht München, Az.: 6 U 4484/98). (rk)