Gerichte greifen hart durch

Drakonische Strafen bei verbotenen Autorennen

07.04.2009
Wer auf öffentlichen Straßen rast, riskiert künftig Knastaufenthalt.

Nicht nur im neuen Bußgeldkatalog 2009, auch vor den Strafgerichten weht den Teilnehmern an illegalen Autorennen ein schärferer Wind ins Gesicht. So droht den Rasern Haft ohne Bewährung. Darauf weist die Haufe-Online-Redaktion hin (www.haufe.de).

Was man eigentlich nur in Action-Filmen zu sehen vermutet, wird immer mehr traurige Realität auf deutschen Straßen.

Tödliche "Action"

Illegale Autorennen, bei denen meistens junge Fahrer gegeneinander antreten und aus ihren getunten Fahrzeugen das letzte herausholen, gibt es wirklich und - erschreckend - immer häufiger. Die Polizei jagt den Rasern oft vergebens hinterher. Wenn die Ermittler von solchen Rennen erfahren, sind sie meistens auch schon wieder vorbei. Ans Licht kommen die Rennfahrten meist nur, wenn sie böse ausgehen, was leider auch häufig passiert.

Gesetzgeber reagiert auf Straßenrennen

Der Gesetzgeber hat jetzt reagiert und sieht im neuen Bußgeldkatalog hohe Strafen bei den verbotenen Rennfahrten vor. So wird das Bußgeld für die Teilnehmer von 150 auf 400 Euro erhöht, für die Veranstalter von 200 auf 500 Euro.

Gerichte greifen durch: fahrlässige Tötung

Auch die Strafjustiz reagiert mittlerweile mit hohen Strafen auf solche Delikte. Aktuell hat jetzt auch der BGH in einem Fall entschieden, in dem der Beifahrer eines Rennteilnehmers bei einem verbotenen Rennen zu Tode kam. Zwei Wagen waren mit über 200 km/h auf einer Bundesstraße nebeneinander um die Wette gefahren. Der Wagen mit dem Verunglückten, der das Rennen vom Beifahrersitz aus filmte, hatte sich dabei überschlagen und war gegen ein Verkehrsschild geprallt.

Die BGH-Richter hatten dem Fahrer und einem Fahrer eines zweiten Wagens die Schuld am Tod des 20-Jährigen gegeben. Überraschend: Während die Eingangsinstanz in der Tat der beiden Fahrer nur eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sah, urteilten die BGH-Richter: Die beiden Fahrer haben sich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.

Keine Bewährungsstrafe

Auch die vom Landgericht ausgesprochene Bewährungsstrafe bemängelten die Karlsruher. Um mögliche Nachahmer abzuschrecken, solle man die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen. Das Urteil wird sicherlich auch für vergleichbare Fälle von den Landgerichten als Maßstab herangezogen werden. (BGH, Urteil v. 20. 11. 2008, 4 StR 328/08).

Quelle: www.haufe.de