Eigenwerbung zur Betriebsratswahl im Intranet erlaubt

07.08.2003
Eine persönliche Werbung als Kand für die Betriebsratswahl im betriebsinternen Intranet ist nicht automatisch verboten. Damit erklärte das Arbeitsgericht Frankfurt eine gegenüber dem Mitarbeiter ausgesprochene Abmahnung für unwirksam. Das Arbeitsgericht berief sich in seinem Urteil auf den Umstand, dass in der Firma zuvor offenbar auch andere Kand das Intranet zur Wahlwerbung benutzt hatten. Darüber hinaus sei eine Wahlwerbung nicht als persönliche Angelegenheit des Kand anzusehen, sondern diene der Information aller Mitarbeiter (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 9 Ca 5820/02). (jlp)

Eine persönliche Werbung als Kand für die Betriebsratswahl im betriebsinternen Intranet ist nicht automatisch verboten. Damit erklärte das Arbeitsgericht Frankfurt eine gegenüber dem Mitarbeiter ausgesprochene Abmahnung für unwirksam. Das Arbeitsgericht berief sich in seinem Urteil auf den Umstand, dass in der Firma zuvor offenbar auch andere Kand das Intranet zur Wahlwerbung benutzt hatten. Darüber hinaus sei eine Wahlwerbung nicht als persönliche Angelegenheit des Kand anzusehen, sondern diene der Information aller Mitarbeiter (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 9 Ca 5820/02). (jlp)