Vorratsgesellschaften

Eine attraktive Alternative?

25.02.2008
Wer sich für eine Gesellschaftsform entschieden hat und eine zügige Umsetzung erreichen will, sollte sich Vorratsgesellschaften genauer ansehen, meint Rechtsanwalt Thomas Feil.

Wer schon einmal eine GmbH gegründet hat, weiß, welchen Aufwand und welchen Zeitrahmen eine entsprechende GmbH-Gründung in Anspruch nimmt. Wer sich entschlossen hat, eine GmbH oder eine andere Gesellschaftsform zukünftig für seine Geschäftstätigkeit zu nutzen, möchte zumeist auch eine zügige Umsetzung erreichen. Hier haben sich so genannte Vorratsgesellschaften als Alternative im Markt etabliert.

Definition Vorratsgesellschaft

Unter Vorratsgesellschaft versteht man eine neu gegründete Gesellschaft, die bereits im Handelsregister eingetragen ist. Die Gründungsformalitäten sind vollzogen, das Gründungskapital bezahlt, so dass mit der unbelasteten Vorratsgesellschaft sofort wirtschaftlich agiert werden kann.

Die ansonsten in der Gründungsphase häufig auftretenden Risiken einer persönlichen Haftung der Gründungsmitglieder einer GmbH sind durch die Vorratsgesellschaft abgeschlossen.

In der Praxis werden solche Vorratsgesellschaften darüber hinaus mit einer entsprechenden Bankverbindung übergeben, auf der als Guthaben auch das Stammkapital eingezahlt wird. Einige Unternehmen werben damit, dass innerhalb von 24 Stunden eine entsprechende GmbH übertragen werden kann.

Änderung möglich?

Zum Teil werden entsprechende Vorratsgesellschaften mit wenig phantasievollen Namen und römischen Ziffern versehen. Die Anbieter haben ein entsprechendes Portfolio von verschiedenen Vorratsgesellschaften. Im Rahmen der Übernahme der Vorratsgesellschaft können diverse Änderungen erfolgen. Der Gesellschaftername kann den eigenen Wünschen angepasst werden, der Sitz der Gesellschaft und die zukünftige Geschäftsanschrift werden zumeist geändert. Des Weiteren werden Gesellschafter und Geschäftsführer ausgetauscht.

Die Abwicklung erfolgt über einen Notar, bei dem der Käufer einer Vorratsgesellschaft das Stammkapital plus den Aufschlag für den Kauf der Vorratsgesellschaft hinterlegt. Der Notar organisiert dann die Übertragung der Gesellschafteranteile, den Geschäftsführerwechsel. Ein Teil der Anbieter bietet umfangreiches Informationsmaterial sowie Checklisten, um eine möglichst unkomplizierte Übertragung der Vorratsgesellschaft zu ermöglichen.

Kosten

Der Aufschlag, der für den Erwerb einer entsprechenden Vorratsgesellschaft zu zahlen ist, beträgt bei den meisten Anbietern zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Wer wirtschaftlich schnell agieren möchte und sich den Gründungsaufwand ersparen will, für den ist die Übernahme einer Vorratsgesellschaft eine schnelle und kostengünstige Alternative.

Der Autor: Thomas Feil ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Arbeitsrecht. Kontakt und weitere Informationen: Feil Rechtsanwälte, Georgsplatz 9, 30159 Hannover. Tel: 0511/473906-01, Fax: 0511/473906-09, e-Mail: feil@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de (mf)