EU sieht Kartellverstoß bei Herstellern von LCD-Anzeigen

13.07.2009
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die EU-Kommission ermittelt wegen möglicher Kartellabsprachen gegen eine Reihe von Unternehmen, die LCD-Anzeigen herstellen. Es gebe den Verdacht eines Verstoßes gegen EU-Kartellrecht nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen, bestätigte die Kommission am Montag.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die EU-Kommission ermittelt wegen möglicher Kartellabsprachen gegen eine Reihe von Unternehmen, die LCD-Anzeigen herstellen. Es gebe den Verdacht eines Verstoßes gegen EU-Kartellrecht nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen, bestätigte die Kommission am Montag.

Über diesen Verdacht seien die Unternehmen - die wie üblich nicht in der Pressemitteilung genannt werden - bereits im Mai 2009 informiert worden. Dies stelle den ersten Schritt in einem Kartellverfahren dar und gebe den Unternehmen die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Flüssigkristallanzeigen werden in Mobiltelefone, MP3-Player, Fernsehgeräte, Computerbildschirme sowie in Digitalkameras und -uhren eingebaut.

Am Mittag bestätigte die Royal Philips Electronics NV den Erhalt eines Schreibens der EU im Mai. Darin werde dem Unternehmen die Mitverantwortung für das Fehlverhalten der früher als LG Philips LCD Co bekannten Gesellschaft gegeben. Die Niederländer hatten sich im März 2009 von den restlichen Anteilen an der nun LG Display firmierenden Firma getrennt. Philips will sich gegen die Vorwürfe der EU zur Wehr setzen.

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