Finanztipp: Zinssteuer sparen mit Werbungskosten

04.01.2007 von moneytimes.de 
Wer höhere Werbungskosten einzeln nachweist, kann bei Kapitalerträgen zusätzlich Steuern sparen.

Zum 1.1.2007 werden die steuerlichen Sparerfreibeträge auf 750 Euro beziehungsweise 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner gekürzt. Dadurch werden auch kleinere Kapitalvermögen künftig teilweise einkommensteuerpflichtig.

Wie schon bisher erkennen die Finanzämter 51 Euro (Verheiratete 102 Euro) zusätzlich und ohne Belege als pauschale Werbungskosten für Kapitalerträge an. Wer höhere Werbungskosten einzeln nachweist, kann bei Kapitalerträgen zusätzlich Steuern sparen. Als Werbungskosten für Kapitalerträge erkennt das Finanzamt einiges an: Depotkosten für die Verwaltung und Aufbewahrung von Aktien und anderen Wertpapieren, außerdem Schließfachgebühren, wenn man dort zinsbringende Wertpapiere aufbewahrt.

Absetzen lassen sich auch die Kosten für Finanzberatung (z. B. für den Steuerberater) oder für Seminare zum Thema Vermögensbildung. Gleiches gilt für Bürokosten (Telefon, Porto, Schreibbedarf usw.), für Software zur Verwaltung des Kapitalvermögens sowie für Fachliteratur und Börsenbriefe.

Tipp: Wer Aktien im Depot hat und an der Hauptversammlung der betreffenden Unternehmen teilnimmt, kann sogar die Aufwendungen für Fahrt, Übernachtung und Verpflegungsmehrkosten geltend machen, allerdings nur in angemessenem Rahmen.

Alle Nachweise über Werbungskosten in Zusammenhang mit Kapitalanlagen und Zinserträgen müssen gesammelt und mit der Steuererklärung dem Finanzamt vorgelegt werden. (www.moneytimes.de/mf)