Unverzichtbar in Krisenzeiten

Frühwarnung und Risikomanagement im IT-Systemhaus

26.08.2009
Wie GmbH-Geschäftsführer das Haftungsrisiko reduzieren können, erklärt Willi Fausten.

Viele GmbH Geschäftsführer unterschätzen das Haftungsrisiko in der Krise. Auch das Privatvermögen ist in Gefahr. Deshalb ist rechtzeitig das Geschäftsmodell zu prüfen und ein Frühwarn- und Risikomanagementsystem (RMS) einzurichten.

Eine der Hauptursachen für die hohe Insolvenzquote in Deutschland ist das mangelhafte oder überhaupt nicht vorhandene Frühwarn- und Risikomanagement in den Unternehmen sowie die unterlassene rechtzeitige Revitalisierung und Innovation des Geschäftsmodells. Beantworten Sie sich in einer ruhigen Minute doch einmal die folgenden Fragen:

- Beobachten Sie als Unternehmer und Geschäftsführer eines Systemhauses selbst oder durch beauftragte Mitarbeiter z.B. im Detail die Entwicklung des Themas Software als Service?

- Wo sehen Sie Chancen?

- Wo sind Risiken sichtbar?

- Wie erneuern Sie in diesem Zusammenhang Ihr Geschäftsmodell?

- Haben Sie die Ressourcen (Menschen, Zeit, Kapital) um diesen Trend mitzumachen?

- Passen Ihre Geschäftsprozesse (zum Beispiel den Verkaufsprozess) zu diesem Trend oder können Sie diese regulieren?

- Haben Sie die Gewinnformel in Ihrem Geschäftsmodell diesem Trend schon angepasst?

- Gerät Ihr Unternehmen durch Trends, die nicht genau genug, nicht sorgfältig genug und bewusst beachtet werden, in die Krise?

- Wenn Sie GmbH Geschäftsführer sind, sind Sie sich der Haftungsrisiken in der Krise bewusst?

- Wissen Sie, dass Ihr privates Haftungsrisiko umso höher ist, je weiter der Überschuldungszeitpunkt in der Vergangenheit liegt?

Leider ist es bei der derzeitigen Wirtschaftssituation nicht unmöglich, dass Ihre GmbH schnell insolvent wird. Ist das der Fall, haben Sie als Geschäftsführer ganz spezielle Pflichten zu erfüllen. Unter anderem dürfen Sie keine Zahlungen zulasten der GmbH mehr leisten. Wenn Sie das dennoch tun, müssen Sie die Zahlungen nach §64 Abs.2 GmbHG ersetzen. Ja, im Grundsatz eigentlich klar, denken Sie als Geschäftsführer. Aber, ab welchem Zeitpunkt beginnt das Zahlungsverbot?

Das lässt sich klar und deutlich beantworten: Für den Beginn des mit der Ersatzpflicht des Geschäftsführers bewehrten Zahlungsverbots ... genügt die für ihn erkennbare Überschuldung (oder Zahlungsunfähigkeit) der GmbH. Die Beweislast für fehlende Erkennbarkeit trifft den Geschäftsführer (Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs AZ. II ZR273/98).

Haben Sie als Geschäftsführer die Befürchtung, dass Ihre GmbH überschuldet ist, dürfen Sie z.B. keine Kundenschecks mehr auf ein debitorisches GmbH-Bankkonto einziehen lassen. Denn das gilt als "Zahlung” an die Bank” - da diese das Geld sofort behält. Damit wird die Masse der anderen Gläubiger gemindert. Die Folge: Sie, als Geschäftsführer müssen Ersatz leisten.

Erweitertes Auszahlungsverbot. Was gilt als Zahlung?

Der Begriff "Zahlungen” bezieht sich in erster Linie auf Geldleistungen. Erfasst werden aber Leistungen zulasten des Gesellschaftsvermögens wie die Übertragung von Sachen und Rechten. Es wird vornehmlich darauf abgestellt, dass der GmbH letztlich Liquidität entzogen wird.

Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie die Insolvenzreife der GmbH zum Zeitpunkt des Einreichens der Kundenschecks nicht erkannt haben. Das dürfte Ihnen schwer fallen, denn als Geschäftsführer müssen Sie auch die Finanzen der GmbH laufend überwachen und bei auftauchenden Zweifeln umgehend einen Überschuldungsstatus fertigen oder in Auftrag geben. "Augen zu und durch” ist jedenfalls kein Entschuldigungsgrund der Ihr privates Portemonnaie schonen würde. Fahrlässiges Handeln des Geschäftsführers verstärkt also persönliches Haftungsrisiko.

Versäumen Sie es als Geschäftsführer, ein fortbestandssicherndes Controllingsystem und Prognoseinstrumente zu entwickeln und einzusetzen, handeln Sie zumindest fahrlässig, u. U. sogar grob fahrlässig mit allen rechtlichen Konsequenzen. Deshalb können Sie von den Gläubigern und den Gesellschaftern der GmbH persönlich in die Haftung genommen und zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden. Das gilt insbesondere für Geschäftsführer großer GmbHs und mit Einschränkungen auch für mittelgroße GmbHs.

Frühwarn- und Risikomanagement

Das klassische Rechnungswesen, Buchhaltung und Controlling alleine liefert Ihnen nicht die wirklichen Chancen- und Risikoinformationen. Es versagt, wenn es um strategische Frühwarnung und Risikomanagement geht. Das betrifft sowohl die internen Strukturen Ihrer GmbH als auch die externen, Ihre Umwelt.

Checkliste

Schauen Sie sich die folgende Checkliste an und beantworten Sie die Fragen mit "Ja" oder "Nein":

- Sind Sie wirklich sicher, dass Sie die Vorschriften und Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erfüllen?

- Haben Sie ein strategisches Beobachtungs-, Frühwarn- und Risikomanagementsystem?

- Ist das System auf dem neuesten Stand und aktuell?

- Sind Sie in der Lage, subjektive, nicht sichtbare, aber bedrohliche Risikofaktoren zu identifizieren und rechtzeitig Schlüsse zu ziehen?

- Wissen Sie zum Beispiel, wer von Ihren Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten etc. bilanziell überschuldet ist?

- Sind Sie jederzeit in der Lage, den Eintritt der Unterkapitalisierung und den Verlust der Hälfte des Eigenkapitals oder ein bilanzielle Überschuldung zu verhindern?

- Haben Sie genug flüssiges Geld?

- Gibt Ihnen Ihre Bank noch Geld?

- Sind Sie / Ihre Organisation jederzeit in der Lage, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft darzustellen, und können Sie ggf. Ihrer Sanierungspflicht (§§ 43 I GmbH) nachkommen?

- Haben Sie ein Konzept, Ihr Geschäftsmodell ständig zu erneuern?

- Haben Sie genug neue Geschäftsideen?

- Steigt Ihr Auftragseingang?

- Haben Sie ein Frühwarnsystem und Risikomanagementsystem, aber es fehlt Ihnen die Brücke, um die Erkenntnisse aus dem Risikomanagement in das Führungssystem zu überführen?

Was Sie im Falle eines "Nein" prüfen sollten

Bei nur einem einzigen "Nein" sollten Sie möglichst zeitnah die vier wichtigsten Elemente Ihres Geschäftsmodells überprüfen:

1. Ihr Nutzenversprechen für Ihre Kunden

2. Ihre Gewinnformel

3. Ihre Schlüsselressourcen

4. Ihre Schlüsselprozesse

Ein integrales, alles umfassendes Geschäftsmodell ist die Voraussetzung, um eine GmbH und jedes andere Unternehmen, besonders in der Krise, fortführen zu können. Diese Voraussetzung haben Sie als Geschäftsführer im Fall des Falles und im Rahmen einer Fortführungsprognose nachzuweisen.

Formulieren Sie Grundsätze zur Risikopolitik. Beispiele:

- Die Umsetzung unseres Geschäftsmodells ist notwendigerweise mit Risiko verbunden.

- Keine Handlung oder Entscheidung darf ein existenzgefährdendes Risiko nach sich ziehen.

- Nicht vermeidbare Risiken sind - soweit wirtschaftlich sinnvoll - zu versichern.

- Restrisiken müssen mit dem Instrumentarium des Risikomanagements gesteuert werden.

Thesen.

- Kapitalkosten: Unternehmen, die kein vernünftiges Frühwarn- und Risikomanagement vorweisen können, haben es schwer und müssen zum Beispiel höhere Zinsen akzeptieren.

- Falsche Vorstellungen: Die Vorstellung vieler Geschäftsführer, dass die vorhandenen Instrumente - zum Beispiel einfache Controlling-Anwendungen oder die Buchhaltung - ausreichen, um Risiken rechtzeitig identifizieren zu können ist falsch.

- Kenntnislücken: Ziele, Inhalte, Aufbau und Implementierung eines RMS lassen sich in einem vertretbaren Aufwand von wenigen Tagen, zum Teil sogar in Eigenregie unter Anleitung eines Strategie-Coachs je nach Größe und Zustand des Unternehmens realisieren.- Investition: Die Investition ist abhängig von Ausgangslage und Größe der GmbH, ist aber in jedem Fall, auch von einer GmbH in der Krise, vertretbar.

- Nutzen: Hohe Budget- und Planungssicherheit bei einer besseren Entscheidungsbasis sowie einer verbesserten Absicherungsstrategie.

- Positiver Einfluss auf Rating und Kapitalkosten, Finanzierungsmöglichkeiten sowie den Unternehmenswert.

- Marktposition und Wettbewerbsstärke sind besser.

- Das persönliche Haftungsrisiko wird reduziert.

Fazit

Als Geschäftsführer, aber auch als Einzelunternehmer müssen Sie alles dafür tun, die Gefahren in- und außerhalb der GmbH / Ihres Unternehmens optimal zu kontrollieren und zu steuern. Setzen Sie hierbei die richtigen Denkwerkzeuge ein, zum Beispiel vernetztes Denken und entsprechende Instrumente zum Beispiel eine Spannungsbilanz.

Verschaffen Sie sich einen maßgebenden Wettbewerbsvorsprung. Ein professionelles Risikomanagement (RMS) hilft, frühzeitig veränderte interne Spannungen sowie Markt-, Finanz- und Wettbewerbsbedingungen zu erkennen. Ohne RMS fehlen Ihnen die notwendigen Informationen, um rechtzeitig und angemessen auf neue Anforderungen zu reagieren. (oe)

Der Autor Willi Fausten ist Experte für Geschäftsmodellinnovation und Strategie.

Kontakt:

Fausten Unternehmensentwicklung, 85186 Vilsheim, Tel.: 08706 949397, E-Mail: office@fausten.de, Internet: www.fausten.de