Hunderttausende Dateien online angeboten

Fünfeinhalb Jahre Haft wegen Handel mit Kinderpornografie

21.03.2024
Ein 54-Jähriger hat eingeräumt, hunderttausendfach Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen online verbreitet zu haben. Jetzt hat das Landgericht München ein Urteil gesprochen.
Vor dem andgericht München II fan jetzt ein Verfahren gegen einen 54-Jährigen seinn Abschluss, das nach einer Mitteilung des amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children an das Bundeskriminalamt (BKA) in Gang gekommen war.
Foto: MIND AND I - shutterstock.com

Das Landgericht München II hat einen 54-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, der Hunderttausende Bilder und Videos von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen ins Netz hochgeladen hat. Außerdem werden die knapp 85.000 Euro eingezogen, die er damit verdient hat.

Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, zwischen Januar 2021 und Februar 2023 rund 300.000 Foto- und Videodateien kinder- und jugendpornografischer Inhalte auf eine Online-Plattform gestellt zu haben, auf der Nutzer sie gegen Geld herunterladen konnten. Das Material war so umfangreich, dass die Staatsanwaltschaft die Sichtung irgendwann einstellen musste, wie das Gericht am Eröffnungstag erklärt hatte.

Fast vier Millionen Mal wurden die Dateien, die der Angeklagte ins Netz gestellt hatte, heruntergeladen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler dem Gericht zufolge insgesamt rund 480.000 "kinderpornografische Inhalte".

Professionelle Bewerbung und Zahlung in Bitcoin

Der Angeklagte habe über die Jahre ein professionelles Vermarktungssystem inklusive Werbung in einschlägigen Foren und anonymisierter Zahlungsabwicklung in Bitcoins aufgebaut, sagte der Vorsitzende Richter Francisco Sauter Orengo in seiner Urteilsbegründung.

Zu Lasten des Angeklagten wog die schiere Menge der Daten und des damit verdienten Geldes sowie die lange Zeitdauer - zu seinen Gunsten, dass er geständig war und im Ermittlungsverfahren zahlreiche Passwörter herausgegeben hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen.

Späte Reue nach internationalen Ermittlungen

Das Verfahren gegen den 54-Jährigen war nach einer Mitteilung des amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children an das Bundeskriminalamt (BKA) ins Rollen gekommen. Der Angeklagte wurde dann als Inhaber der IP-Adresse ermittelt, die zum Hochladen des Materials genutzt worden war.

"Es ist mir sehr, sehr peinlich", hatte der Angeklagte, der seine Taten unter anderem mit Geldnot begründet hatte, in seinem Geständnis gesagt. Ihm sei klar, dass er etwas "unglaublich Schlechtes getan" habe. "Ich habe durch meine Taten diesen Menschen noch mal wehgetan." (dpa/pma)