Garantiert heikel

21.02.2002
Noch kein Aufruf zum passiven Widerstand!

Während die meisten Autohersteller, Versandhäuser und Großmärkte die zwei Jahre Gewährleistung verinnerlicht haben, bleibt es in unserer Branche weiterhin ungerecht. Gerade außereuropäische Hersteller wie IBM, Hewlett-Packard, Compaq, Epson, Sony und Konsorten haben ihre Probleme mit der seit 2002 geltenden neuen Rechtslage. Da die Bundesregierung, bedingt durch jahrelanges Aussitzen, nun auf europäischen Druck hin schnell handeln musste, wurde Gesetz, dass Händler für Produkte des Herstellers haften müssen.

Vergessen wurde dabei, dass diese davon nicht betroffen sind, solange sie nicht direkt verkaufen. Scheinbar fühlen sie sich sogar wohl dabei, die steigenden Reklamationszahlen an die Trottel von der Verkaufsfront weiterzuschieben. Während sich Kunden bei uns echauffieren, dass Media-Markt zwei Jahre Garantie auf Epson-Scanner gibt und dies bei uns nur mit Servicepaket gegen Aufpreis geht, herrscht bei Distis und im Händlerbereich Funkstille. Manche Lieferanten weisen stolz darauf hin, dass dieses Endkundengesetz keinen Einfluss auf die Vertragsbeziehung zum Wiederverkäufer hat. Wenn sie sich da nur nicht täuschen, solche Partner sind nämlich nicht gefragt.

Auch bei Epsons Fachhandelsabteilung OnTop ist kein Anhaltspunkt für eine baldige Verbesserung zu erkennen, im Gegenteil, das "Gespräch" klang sehr nach Maulkorb-Erlass. Bei den Hotlines der Produzenten hört man unisono, dass der Händler das zweite Jahr Garantie übernimmt - wie großzügig! Uns Händlern erklären wollen, dass Garantie und Gewährleistung zwei verschiedene Paar Socken sind, und an der Hotline die Kunden zum Fachhändler schicken! Während beim Verbraucher mit Rechtsschutz die Garantieverlängerung für ein IBM-Notebook der R-Klasse automatisch greift, stehe ich nach einem Jahr beim Kunden in der Pflicht. Da kann man doch nur ein anderes Produkt empfehlen, zur Strafe von einem anderen Hersteller.

Meine Damen und Herren Partner, ich werde nichts mehr von euch verkaufen, was keine zwei Jahre Garantie hat! Es ist mir auch ziemlich egal, welche speziellen Abkommen mit den Märkten getroffen wurden, von meinen Stammlieferanten verlange ich gleiche Bedingungen. In der TK-Distribution sollen die ersten AGBs mit zweijähriger Gewährleistung entstehen. Und wenn es wirklich keine nennenswerten Kosten verursacht und das alles viel zu eng gesehen wird, dann gebt uns Händlern auch die zwei Jahre Garantie! Ganz einfach, oder?

Mein Fazit: Leider wird die Problematik unterschätzt, das wahre Ausmaß wird sich erst ab 2003 zeigen. Aber wir sollen doch jetzt verkaufen?!

Bis demnächst, Euer Querschläger!

Der ComputerPartner-Autor "Querschläger" ist ein Fachhändler aus Rheinland-Pfalz.