In Bochum

Händler zu fast dreijähriger Strafe verurteilt

25.01.2007
Das Landgericht Bochum hat einen türkischen Softwarehändler wegen schweren Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt.

Das Landgericht Bochum hat einen türkischen Softwarehändler wegen schweren Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Mann war im Juni letzten Jahres vom Bundeskriminalamt festgenommen worden, weil er im Verdacht stand, im großen Stil mit falschen Softwarelizenzen verschiedener Microsoft-Programme gehandelt zu haben. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Nach acht Verhandlungstagen musste der 42-jährige vor Gericht zugeben, dass er mindestens 18.555 solcher Falschlizenzen an gewerbliche Händler weiterverkauft hat. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, der Händler sei ein "raffinierter Straftäter". Er habe aus Profitgier als Hintermann mit hoher krimineller Energie agiert.

Gutgläubige Kunden, die diese Falschlizenzen schließlich erworben haben, gaben ihr Geld umsonst aus. Denn diese gefälschten "Lizenzen" berechtigen nicht zur Nutzung der Microsoft-Programmen.

Diesen Kunden mit der "Geiz-ist-Geil-Mentalität" wurde vorgegaukelt, es handele sich um zuvor rechtmäßig erworbene Original-Lizenzen. Der Schaden, der durch die Taten des verurteilten Händlers bei Endkunden und auch bei Microsoft angerichtet wurde, summiert sich auf über vier Millionen Euro.

"Der Handel mit rechtswidrigen Lizenzen ist ein lukratives kriminelles Geschäft. Käufer von Microsoft-Lizenzen sollten deshalb genau darauf achten, woher die Lizenzen stammen. Selbstverständlich berechtigen nur originale Microsoft-Lizenzen zur Nutzung von Microsoft-Programmen" so Dr. Dirk Seiler, Rechtsanwalt aus Frankfurt und Vertreter von Microsoft in dem Strafverfahren gegen den verurteilten Softwarehändler. (rw)