Kabinett beschließt elektronischen Einkommensnachweis

01.07.2008
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen. Damit soll der Bürokratieabbau vorangetrieben werden.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen.

Derzeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Behörden Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie (Sozial-)Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab dem 01.01.2012. Die Papierbescheinigungen werden durch ein formalisiertes elektronisches Verfahren ersetzt.

Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr schriftlich Bescheinigungen ausstellen, sondern monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Speicherstelle melden. Aus dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die Daten ab und berechnen auf ihrer Grundlage die Leistungen. Ein Datenabruf ist nur unter aktiver Mitwirkung des Bürgers möglich. Ohne seine Zustimmung kann ein Zugriff auf seine Daten nicht stattfinden. Als Schlüssel für die Daten dient eine Signatur, die beispielsweise auf jeder modernen Bankkarte oder dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann. Auch die Zugangsberechtigung des Beschäftigten der Verwaltung erfolgt mittels Signaturkarte, so dass eine "doppelte" Prüfung der Berechtigung zum Datenabruf stattfindet und nur in dieser Kombination der Datenabruf möglich ist.

Für die Einrichtung und den Betrieb der zentralen Speicherstelle und der dazugehörigen Verfahrensstellen wird der Bund eine Vorfinanzierung in Höhe von rund 55 Millionen Euro übernehmen. Sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bei Antragstellung über keine qualifizierte Signatur verfügen, sieht das Gesetz ausdrücklich einen Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für das qualifizierte Zertifikat vor.

Der Gesetzentwurf sieht zunächst die Umsetzung von sechs Bescheinigungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor. Ziel der Bundesregierung ist es, das Verfahren schrittweise auszubauen und ab 01.01.2015 alle weiteren Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch in das Verfahren mit einzubeziehen. (mf)