Kein Schutz vor Billigvertrieb

20.07.2000

Das Urheberrecht schützt Software-Hersteller nicht vor einem billigen Vertrieb ihrer Programme: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darf der Konzern freie Computerhändler nicht zwingen, verbilligte Programme nur zusammen mit einem Rechner zu verkaufen. Der Großhändler Pitts Computer Vertriebs GmbH hatte die so genannten OEM-Versionen bei einem Zwischenhändler gekauft und anschließend ohne PCs weiterverkauft. Microsoft berief sich auf Urheberschutz und klagte. Laut den Karlsruher Richtern kann der Konzern zwar "die Umstände des ersten In-Verkehr-Bringens" kontrollieren, damit sei das Verbreitungsrecht jedoch erschöpft. Microsoft ließ nach dem Urteil verlauten, man werde eventuell das gesamte Vertriebsmodell überdenken müssen. Unternehmenssprecher Thomas Jensen: "Wenn sich das Urteil nur auf die DSP-Produkte bezieht, gilt es auch nur für Händler, mit denen wir keine entsprechenden Verträge eingegangen sind." Man werde kurzfristig Maßnahmen ergreifen. "Mehr können wir leider nicht sagen, solange uns die Urteilsbegründung nicht vorliegt."

Indessen brüten die führenden Köpfe von Microsoft über einer neuen Internet-Strategie: Nach den Rivalen Sun Microsystems und Oracle kommt jetzt auch Microsoft auf die Idee, Software als Abonnentenservice über das Internet anzubieten. Konzernchef Steve Ballmer hielt sich mit Detail allerdings zurück: Man werde künftig möglicherweise eine Gebühr auf Monatsbasis einführen, aber keine Miete für komplette Software-Pakete verlangen. Es gehe vielmehr um einen Service, "der sich selbst verwalten und automatisch auf den neusten Stand bringen kann", so Ballmer. (mf)

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