Fälscher werden immer skrupelloser

Kostenlos gegen Piraterie vorgehen

26.03.2009
Jede Firma kann gebührenfrei ein grenzüberschreitendes Beschlagnahmungsverfahren beantragen und sich so gegen kriminelle Nachahmer schützen, sagt Gunilla von Kempski*.

Wer hat nicht von den containerweise sichergestellten gefälschten Turnschuhen im Hamburger Hafen oder den Medikamentenplagiaten mit Placebo-Effekt gehört?! Vielleicht hat der eine oder andere sogar bei einem Auslandsbesuch ein Täschchen oder ein schickes Handy mit heimgebracht, das im Original ein Vielfaches gekostet hätte. Dass durch diese Art von persönlicher Ersparnis ganze Industriezweige zusammenbrechen, ist den Verbrauchern oft genug nicht bewusst.

Das Ausmaß von Produktfälschungen und Piraterie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Konsequenzen ist um ein Vielfaches höher, als viele meinen, und vor allem eklatanter, als viele wahrhaben wollen.

Produktfälscher beuten fremdes geistiges Eigentum aus. Sie kopieren und vervielfältigen gezielt Produkte, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob diese von den rechtmäßigen Herstellern durch registrierte gewerbliche Schutzrechte geschützt wurden. Markenpiraten benutzen auf illegale Weise Zeichen, Namen, Logos und Firmennamen von etablierten Unternehmen. Dem Schutzrechtsinhaber entsteht dadurch nicht nur ein beachtlicher wirtschaftlicher und Rufschaden, sondern der gewerbliche Rechtsschutz und seine Investitionen werden ad absurdum geführt, wenn die ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht genutzt werden, um der Piraterie wirksam entgegenzutreten.

Große Risiken für Firmen und Verbraucher

Produktfälscher und Markenpiraten gehen dabei immer skrupelloser vor. Sie überschwemmen den Markt nicht nur mit gefälschten Kosmetikartikeln oder Textilien, sondern auch mit gefälschten Fahrzeugteilen, gefälschten Arzneimitteln, gefälschten Nahrungsmitteln, gefälschter Computersoftware und gefälschten Elektroartikeln.

Die Folge ist, dass Plagiate nicht nur dem Originalerzeugnis schaden, sondern auch ein großes Risiko für die Gesundheit der Verbraucher darstellen. Eine besondere Rolle spielen in diesem Zusammenhang fehlerhafte Produkte und Einzelteile von Produkten, da es aufgrund der schlechten Qualität dieser Plagiate oft genug zu Fällen von Produkthaftungsansprüchen oder Streitigkeiten bezüglich der Garantie kommt, unter welchen das Markenimage einer Firma stark in Mitleidenschaft gezogen wird.

Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf eine bisher leider noch zu selten genutzte Möglichkeit lenken, wie man Fälschungen auf viel versprechende Weise bekämpfen kann:

Grenzüberschreitende Beschlagnahmung

Unmittelbar nach Erteilung eines Patents, der Eintragung eines Gebrauchsmusters, einer Marke oder eines Geschmacksmusters sollte ein Unternehmen einen Antrag auf ein grenzüberschreitendes Beschlagnahmungsverfahren stellen, indem die entsprechenden Zollbehörden darüber informiert werden, anhand welcher besonderen Einzelheiten die Plagiate von den original Produkten zu unterscheiden sind. Diese Informationen werden dann in einem zentralen System gespeichert, so dass alle Zollbehörden in der Lage sind, ihre jeweilige Grenze entsprechend zu überwachen.

In Deutschland ist einer der wichtigsten Partner für Unternehmen, die auf oben genannte Weise gegen Fälschungen kämpfen, die deutsche Zollbehörde mit ihrer Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) in München. Die ZGR koordiniert grenzüberschreitende Beschlagnahmungsverfahren, die von jeder Firma gebührenfrei beantragt werden können. Diese Verfahren ermöglichen es den Zollbehörden, gefälschte Ware so schnell wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen. Die gefälschte Ware wird zurückbehalten und der Inhaber des Schutzrechts wird benachrichtigt. Kann der Inhaber beweisen, dass die Produkte gefälscht sind, werden diese vernichtet, und eine Klage gegen den Fälscher kann eingeleitet werden.

Netzwerk bekämpft Fälschungen effizient

Dank unseres gut entwickelten Netzwerks, vor allem in Deutschland, Europa und auch in Asien, sind wir bestens darauf vorbereitet, effektive grenzüberschreitende Beschlagnahmungsverfahren für Ihr Unternehmen zu beantragen, so dass Fälschungen effizienter bekämpft werden können.

Einer Vielzahl von Produkt- und Markenpiraten kann somit erfolgreich das Handwerk gelegt werden und die wirtschaftlichen Schäden einzelner Unternehmen aber auch der Weltwirtschaft insgesamt halten sich in Grenzen. Wenngleich es auch für dieses globale Problem leider keine globale Lösung gibt, so sind wir doch der Ansicht, dass man den Piraten nicht kampflos das Feld überlassen sollte.

Die Autorin Gunilla von Kempski ist Rechtsanwältin und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de)

Kontakt:

c/o Grosse, Schumacher, Knauer & von Hirschhausen, Nymphenburger Straße 14, 80335 München, Tel.: 089 9939977-0, E-Mail: gunilla.vonkempski@gskh.eu, Internet: www.gskh.eu und www.mittelstands-anwaelte.de