Angebliche Alkoholexzesse

Kündigung wegen ehrenrühriger Behauptung

19.06.2015 von Renate Oettinger
Wer einen Kollegen fälschlicherweise wegen Alkoholexzessen oder sexuellen Handlungen beschuldigt, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise und darf entlassen werden, sagen die Arag-Experten.

Ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen können Arbeitnehmer den Job kosten. Das musste jetzt eine Sekretärin erfahren, die in einer Stadtkämmerei angestellt war. Weil sie der Kämmerin und mehreren Kollegen unter anderem Alkoholexzesse und sexuelle Handlungen während des Dienstes vorgeworfen hatte, sprach der Landkreis als Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses aus.

Wenn Streit eskaliert, geht häufig der Schuss nach hinten los, und der Urheber muss die Firma verlassen.
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Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage hatte keinen Erfolg. Das zuständige Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg kam nach einer Zeugenvernehmung zu dem Schluss, dass die ordentliche Kündigung berechtigt war. Die Klägerin habe ihre Kollegen fälschlicherweise beschuldigt und dadurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt.

Selbst wenn die Arbeitsabläufe in der Stadtkämmerei zu beanstanden gewesen seien, sei dies keine Rechtfertigung für die ehrenrührigen Behauptungen der Klägerin. Nach alldem sei es ihrem Arbeitgeber nicht zuzumuten gewesen, die Klägerin weiter zu beschäftigen (Az.: 19 Sa 322/13).

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