Beschäftigungschancengesetz

Kurzarbeitergeld – der aktuelle Stand

21.10.2010
Welche Maßnahmen, die sich bewährt haben, verlängert worden sind, sagt Dr. Christian Salzbrunn.

Der massive Einsatz von Kurzarbeit in den vergangenen Monaten hat sich bewährt. Die Kurzarbeit hat sich als das nachhaltigste Instrument zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise erwiesen. Zahlreiche Arbeitsplätze konnten mit diesen Maßnahmen gerettet werden, da viele Unternehmen die Krise überstehen konnten, ohne ihre Stammbelegschaft zu entlassen. So wurde wertvolles Know-how in den Betrieben gehalten. Dieses steht nun wieder voll zur Verfügung, sobald sich die Auftragslage wieder verbessert und die Unternehmen sind nicht gezwungen, erst lange nach neuem, qualifiziertem Personal zu suchen.

Obwohl sich in einigen Bereichen der Wirtschaft bereits eine deutliche Erholung abzeichnet, geht die Bundesregierung davon aus, dass zahlreiche Unternehmen noch über das Jahr 2010 hinaus von Auftragsrückgängen betroffen sein werden. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als nachvollziehbar, dass die Bundesregierung in der Kabinettssitzung am 21.04.2010 beschlossen hat, die Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld erneut auszudehnen. Am 08.07.2010 hat der Bundestag das sogenannte "Beschäftigungschancengesetz" verabschiedet, mit dem auch einige weitere beschäftigungspolitische Maßnahmen, die sich in der Vergangenheit ebenfalls bewährt haben, verlängert worden sind.

Kernelemente des Beschäftigungschancengesetzes sind folgende Punkte:

- Betriebe können in diesem Jahr weiterhin konjunkturelles Kurzarbeitergeld für bis zu 18 Monate beantragen, auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 aufgrund von Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet. Der Zeitraum dafür kann also bis Mitte 2012 betragen.

- Die bis zum 31.12.2010 befristete Regelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird bis zum 31.03.2012 um 15 Monate verlängert. Nach dieser Regelung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit in den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge; ab dem siebten Monat trägt sie die Sozialversicherungsbeiträge komplett. Werden die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit auch noch qualifiziert, werden alle Sozialversicherungsbeiträge schon in den ersten sechs Monaten übernommen.

- Diese Regelungen gelten auch für Leiharbeitnehmer, die ebenfalls bis zum 31.03.2012 unter den gleichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beziehen können wie andere Arbeitnehmer.

Konzernklausel abgeschafft

- Abschaffung der sogenannten "Konzernklausel". Bisher reichte es für eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus, wenn zuvor an mindestens einem Standort sechs Monate lang Kurzarbeit durchgeführt wurde. Diese Privilegierung von Unternehmen mit mehreren Standorten hatte sich jedoch nicht bewährt.

- Fortführung der Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen.

- Verbesserung der Regelung zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und beim Transferkurzarbeitergeld. Damit sollen die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abgefedert werden.

- Verlängerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente für ältere Beschäftigte bis Ende 2011. Damit sind die bestehenden Regelungen über die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, zu dem Eingliederungszuschuss für Ältere und zu der Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Unternehmen gemeint.

- Verlängerung der Förderungsmöglichkeiten von Berufsorientierungsmaßnahmen bis Ende 2013. Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt wird der Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe verlängert.

- Die Politik hofft, dass diese Maßnahmen einen weiteren entscheidenden Beitrag dazu leisten können, dass deutsche Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen und international wettbewerbsfähig bleiben. Ob dies letztendlich gelingen wird, bleibt abzuwarten. Bisher stehen die Zeichen jedenfalls deutlich auf Erholung.

Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.

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