Lästern kostet den Job

24.09.2007

Mal über die Firma zu schimpfen oder sich über den Chef zu ärgern gehört vielfach zum Arbeitsleben dazu. ARAG-Experten warnen jedoch davor, den Frust öffentlich rauszulassen, denn beleidigende Äußerungen können den Job kosten.

Diese bittere Erfahrung musste eine Frau machen, die in einem öffentlich zugänglichen Internetforum über ihren Arbeitgeber hergezogen war. Sie selber blieb anonym, nannte aber den Namen des Unternehmens, bezeichnete es als Sklavenbetrieb und Zuhälterfirma und titulierte andere Mitarbeiter als Idioten. Der Arbeitgeber erfuhr per Zufall von diesen Machenschaften und setzte die Urheberin umgehend vor die Tür.

In ihrer Kündigungsschutzklage argumentierte die Frau, sie sei anonym in dem Internetforum aufgetreten und nur durch einen Link zu ihrer Homepage identifiziert worden. Der Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main wies die Klage zurück. Der Hinweis auf die Anonymität konnte die Frau nicht entlasten, denn schließlich hatte sie den Namen ihres Arbeitgebers genannt und ihn im World Wide Web diffamiert. Insbesondere der Zuhältervergleich ist nach Auffassung des Gerichts als üble Nachrede zu werten und daher ein Straftatbestand.

ARAG-Experten erläutern, dass derjenige, der sich solcher Ausdrücke bedient, das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber auf Dauer zerstört und somit fristlos entlassen werden kann (AG Frankfurt/Main, Az.: 22 Ca 2474/06).

Marzena Fiok