Leserbrief

26.08.1999

Zum immer wieder behandelten Thema "Abzockereien im Internet" in ComputerPartner (z.B. 23/99, Seite 62) erreichte uns folgende Zuschrift:Mit Interesse verfolgen wir Ihre Beiträge über Abzockereien im Internet.

Auch wir sind fast "Opfer" solch einer Abzockerei geworden allerdings auf einem anderen Gebiet, nämlich dem der sogenannten "Abmahnanwälte": Als Firma trugen wir uns in die Suchmaschine suchen.de (Betreiber ist die Zeitschrift "Com!online") ein. Innerhalb des Anmeldeformulars gab es, wie bei jeder dieser Einrichtungen, eine Rubrikenabfrage mit vorgegebenen Eintragsmöglichkeiten. So auch die Rubrik "Wirtschafts-, Rechtsberatung", unter der wir uns auch eintrugen. Eine separate Eintragungsmöglichkeit für ausschließlich "Wirtschaftsberatung" gab es nicht. Ende Juni diesen Jahres erhielten wir dann ein Schreiben einer Anwaltskanzlei mit einer vorbereiteten Unterlassungserklärung sowie einer Gebührennote über fast 565 Mark. Uns wurde vorgeworfen, mittels unseres Eintrages in die Rubrik "Wirtschaft-, Rechtsberatung" unlauteren Wettbewerb betrieben zu haben. Außerdem hätten wir damit gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, da wir offensiv mit Rechtsberatung geworben hätten, obwohl wir dazu gar nicht berechtigt gewesen wären. Für den Fall der Wiederholung wurde uns eine Strafe in Höhe von 10.000 Mark angedroht, da der Kanzlei durch unser Verhalten ein Schaden entstanden wäre.

Hätte doch diese Kanzlei vor Versenden der Schreiben ganz einfach mal in den gültigen Duden geschaut, dann hätte man dort lesen können, daß die Wortkombination "Wirtschafts-, Rechtsberatung" eine Aufzählung, also auch "Wirtschafts- oder Rechtsberatung" darstellt. Diesen Fall stellten wir innerhalb eines Diskussionsforums im Internet zur Debatte mit folgendem Ergebnis: Deutschlandweit wurden massenweise völlig gleichlautende Schreiben verschickt, selbst an Anwaltskanzleien! Man hatte sich also nicht mal die Mühe gemacht, die "recherchierten" Adressen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Aus diesem Diskussionsforum heraus bildete sich eine regelrechte "Interessengemeinschaft" der Geschädigten dieser Kanzlei, in der ständig Gedanken zur Rechtslage, möglichen Gegenmaßnahmen usw. ausgetauscht wurden. Wir schickten dann selbst, ohne anwaltliche Hilfe, eine Gegendarstellung an die Kanzlei, mit dem Ergebnis, daß das obengenannte Abmahnbegehren zurückgenommen wurde (ohne Entschuldigung). Übrigens, die Rubrik in obengenannter Suchmaschine wurde kurz danach geändert.

Ronald Schulze, AIW Consulting

Group in Schönow.