Internetdetekteien auf dem Vormarsch

Logistep hilft gegen Raubkopierer

11.12.2009
Mit File Sharing Monitor werden Rechtsverstöße in Echtzeit festgestellt und beweissicher dokumentiert.

Folgendes Szenario ist mittlerweile an der Tagesordnung: Ein bekannter, kreativer Softwareproduzent investiert Zeit, Geld und Enthusiasmus in die Entwicklung eines neuen Games. Innerhalb kurzer Zeit stürmt das Produkt alle Charts und wird auf jeder LAN-Party zum Hit. Wie ein Virus breitet sich das Spiel aus, bis auf allen Rechnern der Nation nur noch dieser ultimative Dauerbrenner regiert. Doch der Erfolg beruht nicht nur auf legalem Verkauf: Wie viele Titel vor ihm, landet auch dieser Publikumserfolg via Online-Kopie auf PCs und Konsolen.

Was Branchenriesen durch neue Vermarktungswege finanziell kompensieren, wird für Branchen-Novizen aller Sparten zur echten Überlebenskrise. Bleiben die Einnahmen aus den zu entrichtenden Nutzungsgebühren des geschaffenen Produktes aus, droht der finanzielle Ruin. Politiker diskutieren über den Mindestlohn, Urheber über einen Überlebenslohn.

Im Auftrag des Software-Industrieverbandes BSA untersucht die aktuelle IDC-Studie die Entwicklung des Anteils illegaler Computerprogramme. Die Ergebnisse der Studie sind alarmierend. Deutschland liegt mit einem Anteil illegaler Raubkopien von 27 Prozent im internationalen Vergleich auf Platz zwölf. Zudem nehmen hierzulande die wirtschaftlichen Schäden bedenkliche Ausmaße an. Allein 2008 entstand der Spielebranche ein Umsatzausfall von 1,55 Milliarden Euro.

Ähnlich ergeht es den Kollegen der Musikbranche: Nach neuen Erkenntnissen der durch den Bundesverband der Musikindustrie angeregten Studie "Musikindustrie in Zahlen 2008" entfallen mittlerweile auf einen legalen acht illegale Downloads.

Die Quelle allen Übels ist das Internet - Stichwort Raubkopien. Online-Kopiersysteme und illegale Downloads zerbrechen neben der Games- und Musikindustrie auch Filmschaffenden seit Jahren den Kopf. Digitaler Diebstahl von geistigem Eigentum trifft alle.

Filesharing-Börsen unterlaufen Urheberschutzrechte

Den Hintergrund der Problematik bildet das Urheberschutzrecht. Dieses schützt das Werk eines Künstlers als sein ureigenstes geistiges Eigentum und garantiert eine angemessene Vergütung bei Nutzung des Kunstobjektes. 1962 entstand auf Grundlage des Welturheberrechtsabkommens von 1952 das deutsche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, kurz Urheberrechtsgesetz (= UrhG) genannt. Künstler können als Urheber bestimmen, wann und unter welchen Umständen ihr Werk vertrieben oder publiziert wird. Bei Fragen des geistigen Eigentums gilt das UrhG bis heute als Maß der Dinge.

Da Planung und Vertrieb eigener Nutzungsrechte Zeit kostet und mit bürokratischem Aufwand einhergeht, treten Künstler immer häufiger die Verwaltung ihrer Rechte an sogenannte Verwertungsgesellschaften ab. So sichern unterschiedliche Gesellschaften die Rechte der verschiedenen Branchen. Im Zuge der Abtretung von Rechten erhalten die Urheber die Nutzungsgebühren ihrer Werke als Gegenwert.

Doch die Möglichkeiten des Internets unterlaufen dieses System: Tausende von Usern nutzen die digitale Globalisierung, um bequem und kostenfrei über Filesharing-Börsen an neue Games, Software, Musik oder Filme zu gelangen. Während der Endverbraucher von dieser Maßnahme profitiert, steht der Künstler mit leeren Händen da.

Einnahmeausfälle, Kostendruck und Entlassungen

Der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt schaden Raubkopien erheblich. Als Reaktion auf den sinkenden Spieleabsatz entlassen Labels und Distributionspartner kontinuierlich Mitarbeiter. Laut sechster IDC-Studie entgehen dem Staat Einnahmen in Milliardenhöhe durch nicht entrichtete Steuern. Dank der sinkenden Einnahmen entsteht ein branchenübergreifender Kostendruck. Er bewirkt, dass die Produkte an Qualität verlieren und die Preise steigen. Der rücksichtslose Umgang mit geistigem Eigentum schadet demnach nicht nur den betreffenden Branchen: Die Hauptlast trägt die in der Masse unschuldige Gesellschaft.

Raubkopierer verdienen ihr Geld mit der Nutzung fremder, kreativer Arbeit, ohne Games- und Softwareentwicklern eine Vergütung zu zahlen. Die Illegalität des Handelns liegt auf der Hand: Nach dem UrhG handelt jeder rechtswidrig, der ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers seine Werke kopiert und macht sich infolgedessen strafbar. Die möglichen juristischen Konsequenzen sollten genügen, um dem hemmungslosen Treiben im Netz ein Ende zu setzen.

Allerdings verpuffen die Restriktionen überwiegend in den unendlichen Weiten des Internets, das viele nach wie vor als rechtsfreien Raum verstehen. Hier bildet außerdem das fehlende Unrechtsbewusstsein bei Filesharern eine gewichtige Rolle. Die Frage, ob Downloads kostenlos oder -pflichtig angeboten werden sollten, beantworten viele zu Gunsten des eigenen Nutzens. Urheberrechtsschützer setzen es sich daher zum Ziel, diese Mentalität zu ändern, Datendiebstahl im Internet zu unterbinden sowie ein starkes Urheberrecht im Netz zu etablieren.

Novellierung des UrhG erleichtert Verfolgung von Rechtsverletzungen

Erste Schritte in diese Richtung unternahm der Bundestag 2008 mit der Novellierung des UrhG. Sie verbietet das Kopieren und somit auch das Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken über Filesharing-Börsen, soweit der Rechteinhaber dies nicht genehmigt. Theoretisch kann der Upload einer einzigen urheberrechtlich geschützten Datei zur Haftstrafe führen. Das Gesetz räumt zudem Urhebern die Möglichkeit ein, zivilrechtlich gegen jegliche Form der Internetpiraterie vorzugehen. Die Neuordnungen erleichtern Verfolgungen von Rechtsverletzungen im World Wide Web und bilden die Geschäftsgrundlage für die neue Branche der Internet-Detekteien.

Internetdetekteien schützen geistiges Eigentum

Firmen wie das schweizerische Unternehmen Logistep arbeiten im Auftrag von Urhebern: Sie lokalisieren Rechtsverletzungen im Netz und dokumentieren mittels komplexer Verfahren Online-Verstöße in Echtzeit. Auf Urheber-, Marken- und Internetrecht spezialisierte Kanzleien führen mit den ermittelten Daten

außergerichtliche und gerichtliche Verfahren gegen Rechtsverletzer herbei. Rechteinhaber stärken mittels der neuen Internet-Forensik ihre Position und schränken den Missbrauch ihrer Daten im Netz effektiv ein.

Die juristische Drohkulisse schützt das geistige Eigentum, sodass sich ehemalige Piraten bestenfalls gezwungen sehen, die Produkte käuflich zu erwerben. Ein starkes Urheberrecht käme vor allem den Urhebern zugute. Doch auch Endverbraucher ziehen Nutzen daraus - sie freuen sich weiterhin über ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Produktangebot zu angemessenem Preis und konsumieren es mit reinem Gewissen.

So funktioniert Internet-Forensik mit Logistep:

Computer-Forensik nutzt die Möglichkeiten elektronischer Datensicherung im Sinn des Urheberrechts. Pionier in dem Bereich ist das Schweizer Unternehmen Logistep AG. Seit 2004 verschreibt sich die Firma dem Schutz geistigen Eigentums im Entertainment-Software-Bereich. Im Auftrag ihrer Kunden ermitteln und bekämpfen die Schweizer gemeinsam mit einem Pool spezialisierter Anwaltskanzleien Urheberrechtsverletzungen im Netz, vorwiegend in so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken.

Mit der eigens entwickelten Software File Sharing Monitor stellt Logistep Rechtsverstöße in Echtzeit fest und dokumentiert sie beweissicher. Als Markenzeichen des Programms gilt die hohe Zuverlässigkeit, mit der es illegale Datentransfers protokolliert. Ob IP-Adresse[i]<outbind://8/#_edn1>, Name und Hash-Wert[ii]<outbind://8/#_edn2> der Datei, Größe des geschützten Werkes, User-Name oder GUID[iii]<outbind://8/#_edn3>, nichts bleibt dem Programm verborgen. Logistep stellt fest, von welchem Anschluss wann welche Datei zur Online-Kopie angeboten wird. Dank der von Sachverständigen mehrfach nachgewiesenen Qualität der Daten dienen sie sogar in Strafverfahren als stichfeste Beweise - ein Novum in den bisherigen Ermittlungen gegen Daten-Piraterie.

2008 einer Novellierung unterzogen, ermöglicht das Urheberrechtsgesetz fortan bei Online-Vergehen zivilrechtliche Verfahren. Diese führen auf Schutzrechtsverletzungen spezialisierte Anwaltskanzleien durch, mit denen Logistep kooperiert. In Auskunftsverfahren bei den zuständigen Gerichten oder durch Strafverfahren erhalten sie von den Providern die zu den Daten gehörigen realen Anschriften der Straftäter. Einen Großteil der Verfahren wickeln die Kanzleien außergerichtlich ab: Schon Abmahnungen und Unterlassungserklärungen schieben illegalem Filesharing einen Riegel vor und stellen die Urheberrechte wieder her. Führt diese Strategie nicht zum gewünschten Ergebnis, dient Logisteps Internet-Forensik auch vor Gericht als tauglicher Beweis.

"Die Tage des sonnigen Netz-Piratentums sind gezählt", so Leszek Oginski, CEO der Logistep AG. Nutzer einschlägiger Freibeuter-Börsen seien also gewarnt: Mit Datenermittlung derart hoher Qualität steht Urhebern ein wirksames Instrument zur Verfügung, um ihre Rechte notfalls auch vor Gericht einzuklagen und für die Zukunft zu sichern. (oe)

Nähere Informationen zu Logistep:

Borgmeier Public Relations, Hamburg

Kontakt:

Claudia Nimmesgern, Tel.: 040 413096-10, E-Mail: c.nimmesgern@agentur-borgmeier.de, Internet: www.borgmeier-media.de