Verhandlung über Werbeaktion

Media Markt gewinnt vor dem BGH

03.04.2014 von Christian Töpfer
Verbraucherschützer haben gegen eine Werbung des Media Markts geklagt, bei dem jedem Schüler pro Einser im Zeugnis zwei Euro Rabatt versprochen worden waren. Doch sie unterlagen: Der Preisnachlass ist zulässig.

Für jede Eins im Zeugnis zwei Euro Rabatt – damit hatte vor drei Jahren ein Media Markt in Passau geworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah darin unlautere Werbung und verklagte die Media-Saturn-Tochter. Sie argumentierten, dass die Schüler unmittelbar aufgefordert würden, einen Kauf zu tätigen. Da sie vom Landgericht Passau nur teilweise Recht bekamen, wurde die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt.

Die Vorgeschichte

"Man lernt nicht nur für die Schule, sondern für die Tiefpreise" hatte es in einer Wochenblatt-Werbung des Passauer Elektronik-Marktes vom Juli 2011 geheißen. Wer eine Eins im Zeugnis habe, solle zum Media-Markt kommen und das Zeugnis vorlegen.

Der Anwalt von Media Markt hatte vor dem Landgericht darauf hingewiesen, dass nicht konkret für ein Produkt geworben wurde. Vom Ausnutzen der Unerfahrenheit von Kindern könne keine Rede sein.

Das Landgericht hatte aber zumindest bestätigt, dass die Werbung unlauter sei, weil sie keine ausreichenden Angaben über die Voraussetzungen für den Rabatt enthalten habe. Tatsächlich war es so, dass die vorgelegten Zeugnisse im Media Markt kopiert werden mussten und die Kopien einbehalten wurden.

Doch dieses Urteil war den Verbraucherschützern zu wenig. Ob eine derartige Werbung nicht doch die Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt, wollten sie von den höchsten deutschen Zivilrichtern in Karlsruhe geklärt wissen.

Preisnachlass für Einser-Zeugnis ist zulässig

Der BGH sagte nun, dass eine Preisermäßigung rechtens sei, solange sie sich nicht auf konkrete Produkte, sondern das gesamte Sortiment beziehe. In der Begründung hieß es, dass allgemeine Kaufappelle die Entscheidungsfreiheit von Schülern noch nicht unangemessen beeinflussen und auch nicht deren geschäftliche Unerfahrenheit ausnutzen würden. (dpa/tö)

Zahlungen von Herstellern an Media Markt -
Auffallen um jeden Preis
<br>Was zahlen Hersteller an Media Markt, damit ihre Produkte und Logos so platziert werden, dass es den Kunden auffällt? Die Zahlen auf den folgenden Bildern stammen von der "Wirtschaftswoche".
Bis zu 60.000 Euro
<br>Bei TV-Geräten der jüngsten Generation zahlen Hersteller bis zu 60.000 Euro dafür, dass Media Markt sie ins Sortiment aufnimmt und ihnen prominente Plätze in den Regalen einräumt.
Bis zu 5.000 Euro
<br>Um an den Wänden die eigenen Logos anbringen zu dürfen, zahlen Unternehmen bis zu 5.000 Euro pro Fläche an den Media Markt.
Bis zu 40.000 Euro
<br>Wer seine Ware auf Palettenplätzen an von Kunden stark frequentierten Durchgängen positionieren will, muss dem Media Markt bis zu 40.000 Euro zahlen.
Bis zu 20.000 Euro
<br>Wenn Trittspuren auf dem Fußboden die Kunden zu einem bestimmten Produkt im Media Markt leiten sollen, ist das den Herstellen bis zu 20.000 Euro wert.