Reform der MPU

Mehr Transparenz beim "Idiotentest"

24.02.2015 von Renate Oettinger
Der Führerschein ist weg? Das Verkehrsministerium will die Regeln der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung transparenter machen. Die Arag-Experten sagen, was sich ändern soll.

Unsere Regierung hat ein Herz für Verkehrssünder. Ausgerechnet unter der Überschrift "Verkehrssicherheit" findet sich im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Seite 45 der lapidare Satz: "Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird überarbeitet." Wenn Autofahrer zum Idiotentest (so der volkstümliche Name der MPU) müssen, ist das Gezeter oft groß. Von Willkür und Schikane ist dann meist die Rede. Jetzt will das Verkehrsministerium die Regeln transparenter machen. Die Arag-Experten sagen, was sich ändern soll.

Was ist die MPU?

Die MPU wird laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) angeordnet, wenn das Risiko bei einem Autofahrer für eine "erneute Auffälligkeit" im Verkehr besonders hoch ist. Verkehrssünder werden ab 1,6 Promille grundsätzlich zur Untersuchung geschickt. Auch ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften können im Idiotentest münden. Selbst Fahrradfahrern droht die MPU bei grobem Fehlverhalten im Straßenverkehr.

Wer zu tief ins Glas schaut und bei Alkoholfahrten erwischt wird, läuft Gefahr, den Führerschein zu verlieren und sich einer MPU unterziehen zu müssen.
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Rund 95.000 Autofahrer mussten sich im Jahr 2013 medizinisch-psychologisch begutachten lassen. Die MPU soll zur Entscheidung führen, ob eine Person ihren Führerschein erhalten oder zurückerhalten kann. Bei den meisten Autofahrern, die den Test durchlaufen, ist Trunkenheit am Steuer der Grund für die Maßnahme. 90 Prozent der Verkehrssünder, die sich in der Vergangenheit einer MPU unterzogen, waren Männer. Ist der Führerschein erst mal weg, führt kein Weg an den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung vorbei: Das können TÜV, Dekra oder die Gesellschaft für Arbeits-, Verkehrs- und Umweltsicherheit Avus sein.

Die MPU dauert in der Regel drei bis vier Stunden, bestehend aus zumeist drei Prüfblöcken: der medizinischen Untersuchung, einem Leistungstest und einem Gespräch mit einem Psychologen. Bei all der Bürokratie genießt die Begutachtung nicht den seriösesten Ruf. Von Willkür der Gutachter ist des Öfteren die Rede und von mangelnder Transparenz. Auch der Verdacht auf Abzocke steht im Raum, denn die Kosten liegen bei den Verkehrssündern. Im Umfeld der Untersuchung verkaufen außerdem dubiose Dienstleister Vorbereitungskurse. "MPU garantiert bestehen, sonst Geld zurück", werben manche Anbieter und fordern mehrere Tausend Euro für ihre Leistung.

Gerichtsurteile aus dem Verkehrsrecht
Beschädigung beim Abschleppen
Alexander Rilling stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2014 (IV ZR 383/12) vor und erörtert die Ausführungen im Detail.
Was das Überholverbot umfasst
Ein Überholverbot verbietet nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung des Überholvorgangs. Dies wirkt sich auf das potenzielle Bußgeld aus.
"Schneeflöckchen" und Tempo 80
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschild "Schneeflocke" auch dann gilt, wenn es nicht schneit.
Bußgeld von 40 Euro hinfällig
Eine Pkw-Fahrerin war wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben.
Drogen auf der Silvesterparty
Wer mit Amphetamin am Steuer seines Autos erwischt wird, muss damit rechnen, dass sein Führerschein eingezogen wird.
Warnblinkanlage ersetzt Warndreieck nicht
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Wird ein Warndreieck nicht aufgestellt, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht voll, sondern macht eine hälftige Mithaftung bei einem Autobahnunfall geltend.
Kein Freibrief für Radler im Kreisverkehr
Das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" gilt nicht nur für Autos am Kreisverkehr, sondern auch für Radfahrer.
Fahrer haftet für Anschnallen der Mitfahrer
Ein vierjähriges Kind schnallte sich während der Autofahrt ab. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße.
Schutzkleidung und Versicherungsansprüche
In der rechtlichen Diskussion ist die Frage aufgetreten, ob das Nichttragen von Schutzkleidung (Helm, Motorradbekleidung usw.) im Falle eines Unfalls zu einem Mitverschulden und damit zu einer Kürzung von Ansprüchen des Verletzten führt.
Im Auto telefoniert – Führerschein weg
Ist ein Verkehrsteilnehmer vorbelastet, was die Handynutzung im Fahrzeg berifft, kann ihm ein einmonatiges Fahrverbot drohen.
Abschleppkosten zu hoch? Keine Zahlungspflicht
Das unberechtigte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Kundenparkplatz stellt eine Besitzstörung beziehungsweise eine teilweise Besitzentziehung dar und erlaubt ein Abschleppen des Fahrzeugs.
Fahrradfahrer haftet für Unfall mit Pkw
Ein Radfahrer, der schuldhaft mit einem Auto kollidiert, muss für den entstandenen Schaden einstehen und darüber hinaus dem Autofahrer Schmerzensgeld zahlen.
Parkverbot an Elektroladestation
Das Parken auf einem Abstellplatz, an dem kurz zuvor eine Elektroladestation installiert worden und der deswegen mit dem Parkplatzschild und dem Zusatzschild mit der Aufschrift "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" versehen worden war, ist verboten.
Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"
Einem geschädigten Unfallbeteiligten steht kein Schadensersatzanspruch zu, wenn ein Verkehrsunfall trotz nachgewiesener Kollision die anspruchsbegründenden Fahrzeugschäden nicht herbeigeführt haben kann.

Was ändert sich?

Schon 2012 hat die Bundesregierung eine Expertengruppe berufen. Die kam jetzt zu einem ersten Vorschlagskatalog, der dem Verkehrsausschuss zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden sollen. Empfohlen wird, dass nur noch ausgewiesene Experten Vorbereitungskurse auf die MPU anbieten und durchführen dürfen. Auch der Fragenkatalog soll standardisiert werden. Autofahrer, die sich schlecht beurteilt fühlen, sollen zudem eine unabhängige Beschwerdestelle anrufen dürfen. Zusätzliche Sicherheit soll der Mitschnitt der Untersuchungen bringen. Anhand dieser sehr deutlichen Dokumentation sollen Zweitprüfer die Möglichkeit bekommen, die im Gutachten wiedergegebenen Gesprächsinhalte eventuell anders zu bewerten als der Erstgutachter.

Fazit

Ziel der MPU-Reform ist es zum einen, den unüberschaubaren Markt der Beratungsanbieter auszudünnen und kontrollieren zu können. Zum anderen sollen Videoaufzeichnungen für nachvollziehbare und überprüfbare Testverläufe sorgen, so die Arag-Experten.

Download des Originaltextes: www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/