Mietvertrag wechselt nicht automatisch

24.05.2002

Schließt sich ein Einzelhandelskaufmann mit einem anderen Kaufmann zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen, so führt dies nicht automatisch dazu, dass nunmehr diese Gesellschaft Vertragspartei eines zuvor von dem Einzelkaufmann abgeschlossenen Mietvertrags über die weiter genutzten Geschäftsräume wird. Mieter bleibt vielmehr der im Mietvertrag benannte Einzelkaufmann. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter dem Mietvertragsübergang vom Einzelkaufmann zur Gesellschaft zugestimmt hätte (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 43/99). (jlp)