Änderung der Richtlinien

Neue Fördermöglichkeiten für Informatiker

20.10.2009
So sichern Sie sich Freiberuflerstatus und Rentenversicherungsfreiheit mit staatlicher Hilfe.

Bisher standen vor einer Existenzgründung und innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung staatliche Fördergelder zur Verfügung. Diese Möglichkeiten sind erheblich erweitert worden. Peter Brenner, Existenzgründungsberater und Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik, empfiehlt, mithilfe einer geförderten Beratung nicht nur die Freiberuflichkeit zu erzielen und die Scheinselbstständigkeit zu verhindern, sondern durch Modellierung der Gestaltungsspielräume eine optimale strategische Position zu sichern.

Welche neuen Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Förderung von Existenzgründern führt künftig die KfW innerhalb des Gründercoachings Deutschland durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) aus. Es erfolgt ein Zuschuss von 50 Prozent des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro.

Die Förderung von bereits bestehenden Unternehmen ist jetzt ohne zeitliche Begrenzung ab einem Jahr nach Gründung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie möglich. Der Zuschuss beträgt weiterhin 50 Prozent, höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung. Dies gilt es zu nutzen.

Bei einer Existenzgründung und in den folgenden Geschäftsjahren sind wichtige Entscheidungen von einem als Freiberufler tätigen Informatiker zu treffen. Allerdings neigen die meisten Selbstständigen dazu, die erforderlichen Maßnahmen nicht oder mit einem aus vielen Quellen zusammengetragenen Halbwissen durchzuführen. Die Auswirkungen dieser fahrlässigen Verhaltensweise zeigen sich dann spätestens bei einer Prüfung durch das Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung Bund oder durch steuerliche Nachteile innerhalb des Jahresabschlusses und der Einkommensteuererklärung.

Aber auch Nachteile in auftragsschwachen Zeiten wie derzeit müssen bei fehlender Marketing- und Akquisitionsstrategie in Kauf genommen werden. Auch bei der Planung der späteren Altersvorsorgung darf ein junger Unternehmer nichts dem Zufall überlassen. Gleiches gilt für erforderliche Versicherungen, vertragliche Haftungsprobleme, Fortbildungsplanung sowie die Festlegung künftiger Beratungsschwerpunkte. Wie kann ein durch Projekt- und Verwaltungsarbeiten zeitlich stark beanspruchter Einzelberater diese dringend erforderlichen Aktivitäten erfolgreich bewältigen? Durch Einsatz eines Coaches, der als Existenzberater fungiert.

Problemlösungen und Strategien innerhalb einer Existenzberatung sichern die Zukunft

Der Existenzberater versteht sich als Coach, der zusammen mit dem Jungunternehmer einen abzuarbeitenden Maßnahmenkatalog definiert. Vorbereitend erfolgt ein Briefing mit Hilfe von schriftlichen Informationen zu den relevanten Themenkreisen "Gewerbesteuerfreiheit” und "Scheinselbständigkeit”. In einem vier- bis fünfstündigen Gespräch vermittelt der Coach alle internen Details und Problemlösungen für die zu gestaltenden Themengebiete, wobei der Klient individuelle Themenwünsche einbringen kann:

- Sicherung des Freiberuflerstatus und Verhinderung der Rentenversicherungspflicht

- Verhinderung der Scheinselbstständigkeit

- Nutzung vorhandener Sonderregelungen

- Steuermodellierung

- Akquisitions- und Marketingstrategie

- Firmierungsfragen

- Unternehmenskonzeption

- Schwachstellenanalyse und Schwachstellenbeseitigung

- Altersvorsorgung

- Versicherungsfragen

- Vertragsgestaltung und Haftungsfragen

- Fortbildungsmaßnahmen.

Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung erstellt der Coach einen für die Förderung erforderlichen Existenzberatungsbericht. Die Förderung erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. Insgesamt eine sehr einfache und problemlose Abwicklung, die natürlich vom beauftragten Coach bis zum erfolgreichen Abschluss begleitet wird. Die restlichen Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, sodass ein Eigenanteil von etwa 25 Prozent übrig bleibt.

Erzielen gutachterliche Testate die erhoffte Wirkung?

Innerhalb des für die staatliche Förderung zu erstellenden Existenzberatungsberichtes kann ein auch als Gutachter agierender Coach untersuchen, ob der angehende Freiberufler die Kriterien für eine Anerkennung als Freiberufler erfüllt. Außerdem ist es ihm möglich zu prüfen, ob die Kriterien für die Rentenversicherungspflicht oder sogar für eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Gehen beide Prüfungen positiv für den Jungunternehmer aus, kann er ein solches Testat im Streitfall dem Finanzamt oder auch der Deutschen Rentenversicherung Bund vorlegen.

Wenn der Coach als Gutachter anerkannt ist, bewirkt eine solche Vorlage sowohl die Anerkennung des Freiberuflerstatus als auch die Verhinderung der mit der Scheinselbstständigkeit zusammenhängenden Pflichten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist dann der Zukunftsschutz zur Sicherung der erzielten Anerkennungen. Auch hier ist der Coach gefordert die erforderlichen Strategien festzulegen und umzusetzen.

Benötigt ein beratender Informatiker einen Coach?

Der durch die Gesetzgebung und die beteiligten Behörden definierte Dschungel an Vorschriften, Regularien sowie unscharfen Festlegungen birgt für den Informatiker erhebliche Risiken und Gefahren. Eigentlich kann er nur Fehler machen. Auch vor dem sehr schädlichen Halbwissen sei gewarnt. Wird er Gewerbetreibender und auch noch Scheinsselbständiger, handelt er sich existenzgefährdende Nachteile ein. Nicht nur die Pflichtmitgliedschaft in der IHK, die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht, die sofortige steuerliche Berücksichtigung seiner Rechnungen bei Fälligkeit sowie die hohen Beiträge zur Rentenversicherung und ggf. zur Berufsgenossenschaft sind hier zu benennen.

Nur eine von Anfang an strategisch ausgerichtete Vorgehensweise verhindert erhebliche Wettbewerbsnachteile für den Einzelnen. Im Gegensatz zu den später entstehenden erheblichen finanziellen Nachforderungen, ist eine staatlich geförderte Existenzberatung, die zusätzlich selbstverständlich auch eine Betriebsausgabe darstellt, kostenseitig die wirtschaftlichste zum Selbstschutz geeignete Beratungsform.

Weitere Informationen und Kontakt:

Sachverständiger Peter Brenner, Köln, Tel.: 0172 5470892, Internet: www.svkanzlei.de