Mehr Sicherheit beim Online-Shopping

Neue Regeln für Kreditkarten

28.12.2020
Wenn die Daten einer Kreditkarte in unbefugte Hände fallen, können Kriminelle damit im Internet leicht auf Einkaufstour gehen. Schärfere Regeln sollen Verbraucher besser schützen. Doch die Umsetzung dauert länger als geplant.
Viele Verbraucher zahlen ihre Einkäufe im Internet per Kreditkarte. Ab 2021 gelten dafür strengere Sicherheitsanforderungen - spätestens vom 15. März 2021.
Foto: Kamil Macniak - shutterstock.com

Viele Verbraucher zahlen ihre Einkäufe im Internet per Kreditkarte. Ab 2021 gelten dafür strengere Sicherheitsanforderungen - spätestens vom 15. März an. Für Online-Zahlungen per Kreditkarte reicht die Eingabe der Kartendaten dann nicht mehr. Pflicht wird die "Zwei-Faktor-Authentifizierung".

Was bedeutet "Zwei-Faktor-Authentifizierung"?

Kunden müssen auf zwei voneinander unabhängigen Wegen nachweisen, dass sie der rechtmäßige Inhaber der Bezahlkarte sind. Wer per Karte bezahlen will, muss künftig zusätzlich verpflichtend zum Beispiel ein Passwort oder eine Transaktionsnummer (TAN) für den jeweiligen Auftrag eingeben. Bei Kreditkarten sind die neuen Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können relativ leicht ausgespäht werden, etwa beim Einsatz im Restaurant. Darum reicht der Besitz der Kreditkarte nicht aus. Verbraucher brauchen für Kreditkartenzahlungen beim Online-Shopping nach den neuen Regeln zwei weitere Sicherheitsfaktoren: zum Beispiel Passwort und TAN.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Banken- und Kreditkartenunternehmen haben ein sogenanntes 3-D-Secure-Verfahren entwickelt. Je nach kartenausgebender Bank ist die Umsetzung etwas anders: Manche Kunden bekommen die einmalig einsetzbare TAN-Nummer zur Freigabe der Online-Bezahlung per SMS auf eine vorab bei der Bank hinterlegte Telefonnummer geschickt. Andere Banken lassen den Kauf über eine spezielle App per Eingabe einer Geheimnummer oder Abfotografieren eines Strichcodes bestätigen. Technisch möglich sind auch biometrische Verfahren wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zur Freigabe einer Zahlung mit zwei Faktoren.

Ist die zusätzliche Freigabe im Internet bei jedem Einkauf nötig?

Das hängt nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) von der Entscheidung der Bank ab, von der ein Kunde seine Bezahlkarte hat. Kauft ein Kunde zum Beispiel häufiger beim selben Online-Shop ein, könnte ein Finanzinstitut darauf verzichten, die Zahlung dort jedes Mal mit zwei Faktoren freizugeben. Auch bei Zahlungen unter 30 Euro könnte auf das zweistufige Verfahren der starken Kundenauthentifizierung verzichtet werden.

Warum wird das Verfahren überhaupt geändert?

Hintergrund ist die europäische Zahlungsdiensterichtlinie ("Payment Service Directive"/PSD2). Mit ihr will die EU-Kommission den Zahlungsverkehr in der Europäischen Union für Verbraucher sicherer machen und zugleich den Wettbewerb fördern. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass die für das Online-Banking notwendigen Transaktionsnummern künftig dynamisch generiert werden müssen. Die gedruckten Papierlisten mit durchnummerierten TAN-Nummern erlaubt das EU-Recht seit dem 14. September 2019 nicht mehr. Seither gelten auch die strengeren Sicherheitsvorgaben für Zahlungen im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet.

Und wieso greift das in Deutschland erst jetzt?

Weil manche Anbieter Probleme bei der Umsetzung der "Zwei-Faktor-Authentifizierung" hatten, gewährte die Finanzaufsicht Bafin eine Übergangsfrist für die Umstellung bis Ende 2020. Im Handel bestehe "nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf", stellte die Behörde im August 2019 fest. Zum 1. Januar 2021 sollten die neuen Regeln nach bisheriger Planung greifen. Doch die Bafin gewährte eine erneute Schonfrist. Nun gilt ein Stufenmodell: Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, ab 15. Februar greift die "Zwei-Faktor-Authentifizierung" dann ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab 15. März angewendet werden.

Sind Banken vorbereitet?

"Banken und Sparkassen in Deutschland haben ihre Vorbereitungen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben frühzeitig angestoßen und abgeschlossen", erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft auf Nachfrage. "Das für die starke Kundenauthentifizierung genutzte 3-D-Secure-Verfahren bei Kartenzahlungen im Internet ist bereits seit Jahren bekannt und im Einsatz. Daher sind die kartenausgebenden Banken und Sparkassen gut vorbereitet." Es bleibe "unverzichtbar, dass der Handel die Verpflichtung zur starken Kundenauthentifizierung zügig in den Online-Shops berücksichtigt", mahnen die Bankenverbände.

Und wie sieht es im Onlinehandel aus?

Nach Einschätzung des Handelsverbandes HDE geht der Onlinehandel das Thema an. Die Händler seien jedoch abhängig von ihren jeweiligen Dienstleistern, sagt HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Zudem hätten sich viele Kunden noch nicht auf das neue Verfahren eingerichtet. Nicht wenige Händler zögerten daher die Umstellung hinaus, um möglichst lange die gewohnte Art der Kreditkartenzahlung zu ermöglichen. Denn erfahrungsgemäß brechen viele Kunden während des Bezahlvorgangs den Kauf ab, wenn sie zu viele Daten eingeben müssen. Vorerst reichen fürs Shoppen im Internet weiterhin häufig Nummer, Gültigkeitsdatum und Sicherheitscode der Kreditkarte. (dpa/rw)