Wann greift der Unfallversicherungsschutz, wann nicht?

Neue Urteile zu Arbeitsunfällen

27.02.2009
Unfälle sind immer fatal. Ein versicherungstechnischer Lichtblick kann es aber sein, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Auch bei Rentenansprüchen wirkt sich die Tatsache, dass es sich bei einem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt, positiv aus. Entsprechend heftig wird in Zweifelsfällen darum gestritten, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Hier einige wichtige Entscheidungen aus jüngster Zeit.

Unfälle rund um den Arbeitsplatz, bei der An- und Abfahrt, in der Kantine, auf dem Dach und bei der Weihnachtsfeier, sie sind immer ärgerlich und gelegentlich folgenschwer. Umso bitterer für das Opfer, wenn der Unfall nicht als Arbeitsunfall akzeptiert wird. Nachfolgend einige Einzelfälle aus der jüngsten Zeit:

Betrunken auf dem Weg zur Arbeit? Crash ist kein Arbeitsunfall

Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Arbeit aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall erleiden, haben keine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. Das betrifft, bei Unfalltod, auch die Ansprüche auf Hinterbliebenenrente.

Wegeunfälle: Schnee - schöne Bescherung

Massiver Wintereinbruch in Deutschland, Verkehrschaos vielerorts. Da wird der Weg zur Arbeit zum Abenteuer mit ungewissem Ausgang: Wann liegt ein Arbeits- bzw. Wegeunfall vor, wenn es auf Schnee oder Eis "gekracht" hat?

Gesetzliche Unfallversicherung: Umweg über Tankstelle nicht versichert

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg zum Tanken macht, kann den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verlieren, wenn nicht noch weitere verkehrsbedingte Gründe - wie Baustelle, Staugefahr etc. für den Umweg gesprochen haben.

Keine Verletztenrente für Raser

Wer auf seinem Arbeitsweg wegen rücksichtsloser Fahrweise einen Unfall verursacht, hat keinen Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Bundessozialgericht in Kassel wies die Ansprüche eines Rasers ab.

Wenn ein Arbeitsunfall zur fahrlässigen Tötung wird

Tod auf der Baustelle. Was sich wie der Titel eines Krimis anhört, ist der Ausgang eines Arbeitsunfalls. Wie im Krimi wird auch hier ermittelt: Was ist passiert? Wer ist schuld? Denn manchmal sind auch Kollegen oder Vorgesetzte am Unfallgeschehen beteiligt.

BSG-Urteil: Duschen bleibt Privatrisiko

Wenn ein Lehrer auf einer Klassenfahrt in der Dusche ausrutscht und sich verletzt, ist das laut Bundessozialgericht kein Arbeitsunfall.

Bei Selbstmord wegen Mobbing - Hinterbliebenenrente von der Berufsgenossenschaft?

Auch ein Selbstmord kann ein Arbeitsunfall sein, befand das Bayerische LSG und konkretisierte, unter welchen Umständen die Unfallversicherung auch bei Freitod des Versicherten leisten muss.

Sturz bei Fahrradtour mit Kollegen kein Arbeitsunfall

Das Ereignis findet zu unregelmäßig statt, um als Betriebssport zu gelten. Eine Verletzung bei einer Fahrradtour mit Kollegen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ausgeliehenes Werkzeug auf Weisung von daheim geholt: Arbeitsunfall

Verunglückt ein Arbeitnehmer auf einer von seinem Chef veranlassten Fahrt, ist dies ein Wegeunfall mit entsprechendem Rentenanspruch. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein Werkzeug holt, das er sich privat von seinem Arbeitgeber ausgeliehen hat.

Quelle: www.haufe.de/recht, Stichwörter: Arbeitsrecht, Arbeitsunfall