Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft

Online-Händler sind ahnungslos beim Verpackungsgesetz

28.12.2018 von Matthias Hell
Das neue Verpackungsgesetz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft tritt, bringt für viele Online-Händler Änderungen mit sich. Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, herrscht zu dem Thema aber vielenorts noch gravierende Unkenntnis.
Das neue Verpackungsgesetz hat Auswirkungen für viele Online-Händler
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Langsam wird die Zeit knapp: Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Laut einer Umfrage von Trusted Shops unter 700 Online-Händlern weiß jeder zweite (49 Prozent) noch nicht, welche Neuerungen das Gesetz mit sich bringt.

Wenige Monate vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind die Meinungen und Stimmungen der Online-Händler dazu größtenteils von Unkenntnis geprägt. Rund 32 Prozent der befragten Internethändler ist die bevorstehende Änderung gänzlich unbekannt. Lediglich knapp zwei Drittel (63 Prozent) haben bislang überhaupt von dem neuen Verpackungsgesetz gehört. Jedoch sind sich nur 50 Prozent davon darüber im Klaren, welche Neuerungen diese für die Shop-Betreiber bereithält.

Knapp die Hälfte (48 Prozent) befürchtet, dass mit der Einführung ein erheblicher Mehraufwand verbunden ist. Fast 40 Prozent können nicht einschätzen, ob es für sie einen Mehraufwand bedeutet. Lediglich zwölf Prozent befürchten keinen Mehraufwand.

Rechtzeitig Lizenz besorgen

Am 1.1.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst somit gleichzeitig die Verpackungsverordnung (VerpackV) als geltendes Recht ab. Händler müssen sich rechtzeitig registrieren und vorbereiten. Hauptziel des neuen Verpackungsgesetzes ist es, die Quote der recycelten Verpackungsmaterialien zu erhöhen. Wer künftig empfindliche Strafen vermeiden will, sollte sich deshalb schon heute die "Lizenz zum Verpacken" besorgen. Mehr zu dem Thema gibt es auf dem Händler-Blog von Trusted Shops.

"Angesichts dieser Wissensdefizite erscheint es nicht verwunderlich, dass jeder dritte der befragten Online-Händler immer noch nicht weiß, was er konkret tun muss" sagt Rechtsexperte Carsten Föhlisch von Trusted Shops.