Stürmische Zeiten für Markeninhaber

Patentamt warnt vor Zahlungsaufforderungen

03.08.2012
Erneut flattern irreführende Anschreiben ins Haus, sagen Manfred Wagner und Claudia Martini.

Neuerlich warnt das Deutsche Patent- und Markenamt auf seiner Webseite vor teilweise irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -Verlängerungen.

Bei diesen insbesondere an Markeninhaber gerichteten Schreiben soll insbesondere der Anschein erweckt werden, es handele sich um ein Schreiben, das im Zusammenhang mit Ihrer Markeneintragung steht (möglicherweise auch Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern oder Domains).

Teilweise werden den Markenanmeldern gegenüber amtliche Gebühren geltend gemacht, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem DPMA anfallen. Das DPMA weist in seiner Warnung darauf hin, dass solche anfallenden Gebühren ausschließlich auf das Konto des DPMA zu entrichten sind und nicht von anderen Unternehmen angefordert werden können.

Dabei machen sich diese Firmen die gerade anstehende Urlaubszeit und die Unerfahrenheit der Urlaubsvertretungen zu nutze.

In diesem Zusammenhang nennt das DPMA unter anderem folgende Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des DPMA stehen:

- AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.,

- Allgemeines Unternehmensregister (AUR),

- Europäisches Zentralregister für Marken und Patente,

- European Central Register of Brands and Patents,

- Marken & Patent Registerverzeichnis,

- Matic-Verlagsgesellschaft mbH,

- Register of International Patents

Weitere Unternehmen

- WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG,

- WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG,

- CPTD - Central Patent & Trademark Database,

- European Trade marks and Designs,

- FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry,

- I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register,

- I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property,

- IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation,

- Register of Commerce - Markenregisterverzeichnis,

- Allgemeines Datenregister

In anderen Schreiben werden Markeninhaber zu Schutzrechtsverlängerungen aufgefordert und in diesem Zusammenhang gebeten, eine bestimmte Summe an das in dem Schreiben bezeichnete Konto zu entrichten.

Auch hier gilt, dass hierfür aufkommende Gebühren immer auf das Konto des DPMA zu überweisen sind. Das DPMA benennt auch für diese Fälle verschiedene Unternehmen, die im Zusammenhang mit diesen irreführenden Zahlungsaufforderungen in Erscheinung getreten sind. Hier eine nicht abschließende Auswahl:

- Deutsche Markenverlängerung AG

- DFA Deutsche Finanz Administration GmbH

- DMPVA UG (haftungsbeschränkt)

- DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH

- European Trademark Organisation S.a.

- Nationales Patentregister AG

- Trademark Renewal Service Ltd.

Diese, teils ausländische, Firmen beziehen Ihre Daten hauptsächlich aus den offiziellen Datenbanken der WIPO, einer offiziellen Domainvergabestelle ("Registry" - wie z.B. der Denic bei ".de" Domains) oder eines Domainregistrars/-providers, des Harmonisierungsamtes (HABM) und des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), wenn Ihre Marke dort veröffentlicht wird.

Tipps, wie Sie sich schützen können

Tipp 1: Das Schreiben prüfen
Grundsätzlich erfolgt sämtliche Behördenpost an Ihren Markenvertreter. Korrespondenz, die Ihrem Unternehmen direkt zugeht, sollten Sie daher grundsätzlich mit Argwohn betrachten.

Tipp 2: Auf keinen Fall zahlen
Stammt die Korrespondenz von einer dieser Firmen, können Sie diese einfach ignorieren und sollten unter keinen Umständen zahlen.

Tipp 3: Erst fragen, dann zahlen
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um eine irreführende Zahlungsaufforderung handelt, so fragen Sie uns, bevor Sie eine Zahlung veranlassen und instruieren Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend.

Sofern Sie uns als Ihre (Schutzrechts-)Vertreter beauftragt haben, bitten wir Sie zu beachten, dass grundsätzlich alle behördliche Post und alle Rechnungen bei uns eingehen sollten. Wir überprüfen diese Rechnungen und leiten sie dann dementsprechend weiter. (oe)

Der Autor Manfred Wagner ist Rechtsanwalt sowie Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de). Die Autorin Claudia Martini ist Rechtsanwältin.
Kontakt:
Wagner Rechtsanwälte, Großherzog-Friedrich-Str. 40, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 958282-0, E-Mail: wagner@webvocat.de, Internet: www.webvocat.de