Führt der Arbeitgeber zur Verwendung bei "Jahresgesprächen", die Vorgesetzte mit den ihnen unterstellten Mitarbeitern führen sollen, Fragebögen ein, in denen die Frage gestellt wird, ob der Mitarbeiter sich eher unter- als überfordert fühlt oder ob er eine Hilfestellung benötigt, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 94 I Betriebsverfassungsgesetz (Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 3 TaBV 79/96). (jlp)
Personalfragebogen nur mit Betriebsrat
20.03.1998